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Promemoria.

Die Kontrollnote der Botschafterkonferenz vom 28. Mai3 bedeutet in dem diplomatischen Kampfe um die Beendigung der Militärkontrolle insofern die[711] Einleitung einer völlig neuen Phase, als sie von der bisher (insbesondere in der Note vom 14. April 1922) zu Tage getretenen Tendenz, die Kontrolle des deutschen Rüstungsstandes möglichst lange in der Hand zu behalten, deutlich abrückt. Zwar will die Gegenseite auf unsern Vermittlungsvorschlag in der Note vom 31. März, der darauf hinauslief, die Überwachung des deutschen Rüstungsstandes einschließlich der noch unerledigten Teile des Abrüstungsaktes in die Hände des Völkerbundes zu legen, nicht eingehen; die Botschafterkonferenz erklärt den Abrüstungsakt für ein unteilbares Ganzes, sie zieht daraus die Folgerung, daß die auf Grund des Art. 203 des Vertrags von Versailles eingesetzte Militärkontrollkommission die Kontrolle seiner Durchführung nach jeder Richtung und an jedem Objekt, auf das sie sich überhaupt bezieht, wieder aufnehmen könne, solange Deutschland mit der Durchführung irgendwelcher wesentlicher Teile dieses Aktes im Rückstande sei, und sie will daher auch die mit Rücksicht auf die lange Unterbrechung der Kontrolle von ihr gewünschte Generalinspektion des deutschen Rüstungsstandes noch in die Hände dieser Kommission als des zur Überwachung des Abrüstungsaktes vertragsmäßig berufenen Organs legen. Diese Generalinspektion wird aber ausdrücklich als der abschließende Akt der Kontrolle bezeichnet; die Idee des Garantiekomitees, mittels dessen die Gegenseite, ihrer bisherigen Tendenz entsprechend, die Kontrolle zu verewigen trachtete, wird fallen gelassen, und es wird an zwei Stellen ausdrücklich betont, daß auch die Gegenseite jetzt dringend wünscht, die Kontrolle sobald wie irgend möglich zu beendigen; demgemäß wird in Aussicht gestellt, die Kontrollkommission nach befriedigendem Verlauf der Generalinspektion unter Beschränkung ihrer Aufgaben auf die fünf Punkte4 in ihrem Personalbestande wesentlich zu beschränken und sie weiter nach Maßgabe der Bereinigung der fünf Punkte nach und nach ganz abzubauen.

3

Mit ihrer Note vom 28. 5. antwortete die all. Botschafterkonferenz auf die dt. Note vom 31. 3. (s. Dok. Nr. 158, P. 2). Originaltext der Note in R 43 I /416 , Bl. 404-411, 416; in dt. Übersetzung durch WTB veröffentlicht, DAZ Nr. 252 vom 30. 5. und Nr. 253 vom 31. 5.; Zusammenfassung in Schultheß 1924, S. 410 f.

Am 30. 5. vermerkte Kiep zu der Note der Botschafterkonferenz: sie sei „in der Form entschieden, aber nicht scharf. Die dt. These, daß die Aufgaben der Kontrollkommission erfüllt seien, wird nicht anerkannt; auch wird der dt. Vorschlag, die Durchführung der ‚fünf Punkte‘ […] einer besonderen, dem Völkerbunde unterstellten Kommission anzuvertrauen, abgelehnt. Alliierte bestehen auf die [!] schon früher geforderte ‚Inspection générale‘ und wollen erst nach Durchführung dieser der Frage eines Abbaus der Kontrollkommission nähertreten. Verweigert Deutschland die Generalrevision, dann wollen Alliierte auf dem VV bestehen und Kontrollkommission in unverminderter Stärke bestehen lassen. Antwort wird verlangt bis zum 30. Juni.“ (R 43 I /416 , Bl. 418).

4

Zu den „fünf Punkten“ s. Dok. Nr. 158, Anm. 7.

Das Problem stellt sich danach heute wie folgt:

1.) Gibt es eine andere Möglichkeit, die Kontrolle zu beseitigen, als die der Zulassung der von der Gegenseite gewünschten Generalinspektion?

2.) Würde die Zulassung der Generalinspektion mit Sicherheit das Ergebnis eines alsbaldigen Abbaus der Kontrolle haben?

3.) Welche Folgen würden eintreten, wenn wir die Generalinspektion nicht zulassen?

[712] Bei der vorstehenden Formulierung ist davon ausgegangen, daß eine ausweichende Antwort nicht mehr möglich ist. In der Tat muß sich die Reichsregierung nach Ansicht des Auswärtigen Amts von vornherein darüber klar sein, daß wir lediglich ja oder nein sagen könen. Der diplomatische Kampf der letzten 1½ Jahre ist in sein entscheidendes Stadium eingetreten.

Zu 1.) Die Frage, ob es ein anderes Mittel zur Beendigung der Kontrolle gibt, als das der Zulassung der Generalinspektion, muß nach Ansicht des Auswärtigen Amts verneint werden. Die Siegerstaaten werden sich unter keinen Umständen – darüber haben insbesondere die Äußerungen der zum Komitee Foch5 gehörigen englischen Offiziere keinen Zweifel gelassen – dazu verstehen, die Interalliierte Militärkontrollkommission sozusagen mit Schimpf und Schande abziehen zu lassen. Die Botschafterkonferenz kann aus Prestigegründen gar nicht anders, als auf einem abschließenden Kontrollakt bestehen. Alle Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, die Kommission sozusagen aus dem Lande zu ekeln (Straßendemonstrationen, Angriffe in der Presse, insbesondere unter Hinweis auf angebliche dienstliche Unregelmäßigkeiten oder angeblich anstößiges Privatleben), sind nichts weiter als eine Politik der Nadelstiche, die nur den gegenteiligen Effekt haben kann, als den, auf den es uns ankommt: Je mehr wir die Angelegenheit zu einer Prestigefrage für die Gegenseite, insbesondere für Frankreich machen, umso schwerer machen wir es der Botschafterkonferenz, die Kommission zurückzuziehen.

5

Gemeint ist das von Marschall Foch geleitete „Versailler Komitee“ (Comité Militaire Interallié de Versailles), das der Botschafterkonferenz als Beirat in militärischen Fragen angegliedert ist; Mitglieder des Komitees sind in der Regel die Militärattachés bei den Botschaften der all. Hauptmächte in Paris.

Zu 2.) Sehr viel schwerer zu beantworten ist naturgemäß die Frage, ob die Zulassung der Generalinspektion nun auch wirklich den Erfolg haben würde, daß die Kommission, unter Beschränkung ihrer Aufgabe auf die Bereinigung der fünf Punkte, in ihrem Personalbestande wesentlich reduziert und nach Maßgabe der Bereinigung der fünf Punkte schnell weiter abgebaut wird. Zunächst bedarf es einer Erörterung der Vorfrage, wie die Generalinspektion in concreto gedacht ist. Die Botschafter in Paris6 und London7 haben sich ziemlich übereinstimmend dahin geäußert, daß zwar die Tendenz der Generalinspektion durchaus die einer möglichst baldigen Kontrollbeendigung sein, daß sie aber andererseits nicht etwa eine bloße Scheinhandlung darstellen würde. Man wolle schnell und mit Anstand, d. h. ohne Prestigeverlust aus dem Kontrollsystem herauskommen, nicht zum wenigsten auch deshalb, weil man sich von seiner Nutzlosigkeit überzeugt habe; der Schlußakt, den die Generalinspektion darstellen solle, wäre aber offenbar als eine wirkliche und ernsthafte Untersuchung gedacht, mittels deren man dem Präsidenten der Kommission die Möglichkeit geben wolle, auf Grund einer umfassenden Einsichtnahme in den wirklichen Zustand sein Gutachten abzugeben; mit diesem Gutachten wolle man nicht nur die Möglichkeit für einen Abbau der Kontrollkommission, sondern[713] auch die Basis für ein wirkliches Vertrauensverhältnis zwischen uns und der Gegenseite, d. h. insbesondere zwischen uns und Frankreich schaffen.

6

v. Hoesch.

7

Sthamer.

Hierdurch ist die Vorfrage natürlich nur bis zu einem gewissen Punkte geklärt. Es ist einstweilen nicht genau zu sehen, was die Gegenseite alles sehen will. Will man nur in die Fabriken gehen, oder will man auch die Kasernen wieder besuchen? In letzterem Falle: Will man sich darauf beschränken, sich zum soundsovielten Male die Listen vorlegen zu lassen, oder was will man etwa sonst noch nachprüfen? Will man insbesondere die Materialbestände der einzelnen Truppenteile revidieren und etwa in den Kasernen nach verborgenen Waffen suchen, wie man das früher gelegentlich getan hat? Ferner: Wie denkt man sich die in der französischen Presse gelegentlich geforderte (zur Kontrolle des Abrüstungsaktes eigentlich gar nicht gehörige) Kontrolle der auch vom Ministerpräsidenten Herriot in seiner letzten Kundgebung8 erwähnten Jugendorganisationen und des in ihnen gepflegten Geistes? Alles dies sind Fragen, die vorläufig offen sind und die nur durch eine offene, wenn auch völlig unamtliche Besprechung zwischen maßgebenden Persönlichkeiten beider Teile geklärt werden könnten. Solange sie nicht geklärt sind, muß jedenfalls mit allen Eventualitäten gerechnet werden, und es muß klargestellt werden, ob das Reichswehrministerium in der Lage ist, die Voraussetzungen für eine so weitgehende Kontrolle zu schaffen9.

8

Gemeint sind anscheinend die Ausführungen Herriots vom 14. 6. vor Pressevertretern, in denen Herriot die Ernennung des Generals Nollet, des bisherigen Vorsitzenden der IMKK, zum frz. Kriegsminister erläutert hatte; vgl. dazu Schultheß 1924, S. 229 f.

9

Am 22. 5. hatte die Heeresfriedenskommission beim RWeMin. eine 66 S. umfassende „Kurze Denkschrift über die IMKK“ an die Rkei gesandt (R 43 I /416 , Bl. 367-401). Dazu vermerkte Kiep am 3. 6.: Die Denkschrift weise nach, daß die Entwaffnung Deutschlands „weit über die Vorschriften des VV hinausgetrieben worden“ sei. Die Denkschrift komme zu dem Ergebnis, daß nach der Schlußkontrolle im Januar 1924 (s. Dok. Nr. 50) „eine Fortsetzung der Tätigkeit der Kontrollkommission mit der nationalen Würde Deutschlands unvereinbar sei und, im Falle des Versuchs der Durchführung, infolge der entschlossenen Abwehr der ganzen Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterschaft, scheitern, ja, zu den schwersten politischen Komplikationen für ganz Europa führen würde. […] Die Denkschrift ist bedeutsam für die Haltung der Reichswehr gegenüber der neuen all. Kontrollforderung.“ (R 43 I /416 , Bl. 402).

Wenn diese Frage bejaht wird, würde das Auswärtige Amt zu dem Ergebnis gelangen, daß die Zulassung der Generalinspektion ihr Ziel aller Voraussicht nach erreichen würde. Nach der Berichterstattung des Botschafters in Paris sind sich die militärischen Sachverständigen der Botschafterkonferenz darüber klar, daß die Kontrolle zwecklos geworden ist; eine Gefahr für die Ententestaaten wird nicht in dem Vorhandensein übersollmäßiger Waffen und überzähliger Offiziere und Mannschaften, sondern lediglich in der Möglichkeit erblickt, daß sich Deutschland im Auslande Produktionsstätten und Lagerplätze für Kriegsmaterial schafft – einer Möglichkeit, deren Verwirklichung sich der Einwirkung durch die vertragsmäßige Kontrolle entzieht. Man wünscht die Kontrolle daher wirklich sobald wie möglich zu beendigen – umsomehr vielleicht, als ihre Kosten bei Annahme des Sachverständigengutachtens in die Annuitäten hineinfallen10, die für Reparationszwecke zur Verfügung stehenden Beträge also verringern würden. Zu diesen interalliierten Erwägungen[714] tritt die Neueinstellung der französischen Politik, die sich immer deutlicher abzuzeichnen beginnt. Der französische Imperialismus, zu dessen Instrumenten die Militärkontrolle gehörte, hat bei den Wahlen am 11. Mai eine Niederlage erlitten; welche Regierung auch jeweilig am Ruder sein mag und wielange insbesondere die Regierung Herriot dauert – mit dieser Kammer (das ist insbesondere auch die ausgesprochene Ansicht des Botschafters in Paris) wird keine französische Regierung, wenn wir nicht unsererseits dem Geiste Poincarés zu neuem Leben verhelfen, eine Politik des Imperialismus und der Bedrückung treiben können. Im Gegenteil deuten alle Anzeichen darauf hin, daß die Politik der kommenden französischen Regierung eine Politik der Vernunft und der Verständigung sein, also ein Programm verwirklichen wird, das notwendigerweise auch den alsbaldigen Abbau der Militärkontrolle umfaßt.

10

S. Sachverständigen-Gutachten, S. 33 f. (Kap. XI).

Zu 3.) Die Möglichkeiten, die sich uns auf Grund dieser Neuorientierung der Politik der Alliierten in der Kontrollfrage bieten, werden aber illusorisch, wenn wir die Note ablehnen. Keine französische Regierung – das ergibt sich gerade auch aus Herriots letzter Erklärung11 mit absoluter Deutlichkeit – kann der französischen Öffentlichkeit gegenüber Handlungen vertreten, die sich, mit französischen Augen gesehen, als Gefährdung der Sicherheit gegen künftige deutsche Angriffe darstellen; eine derartige Gefährdung aber würde in den Augen der französischen Öffentlichkeit unzweifelhaft vorliegen, wenn die Französische Regierung die Kommission Nollet abtreten ließe, bevor sie die seit Monaten umlaufenden Gerüchte über neue deutsche Rüstungen auf ihre Berechtigung nachgeprüft und dadurch der vertragsmäßigen Kontrolle ihren formalen Abschluß gegeben hat. Wenn wir uns weigern, diesen Schlußakt zuzulassen, so werden wir die Kontrollkommission mit ihren Distriktkommissionen auf unabsehbare Zeit im Lande behalten, als ständige Zentren innerpolitischer Demoralisation und als nie versiegende Quelle außenpolitischer Konflikte. Darüber hinaus aber zwingen wir die französische Politik in Bahnen, die dieser Kammer und dieser Regierung an und für sich nicht liegen, die aber jeder französischen Regierung, die sich einer außenpolitischen Bedrohung gegenübersieht, vorgezeichnet sind. Ob die Gegenseite zu Zwangsmaßnahmen, insbesondere zu weiteren Gebietsbesetzungen schreiten würde, läßt sich natürlich schwer sagen; die Rede ist davon wiederholt gewesen, insbesondere ist von italienischer Seite gelegentlich vertraulich angedeutet worden, daß die Französische Regierung für den Fall einer endgültigen Ablehnung der Militärkontrolle die Besetzung Frankfurts und einen weiteren Vormarsch im Maintal, etwa bis Bamberg, plane. Aber die Möglichkeit solcher Zwangsmaßnahmen kann zunächst ganz dahingestellt bleiben. Sicher ist, daß sich der in Frankreich jetzt zur Herrschaft gelangte Verständigungswille praktisch nicht auswirken kann, wenn wir eine Haltung einnehmen, die von der öffentlichen Meinung Frankreichs als Ausdruck der Hinterhältigkeit und des Willens zum Revanchekrieg aufgefaßt wird. Die Ablehnung der Note würde vor allem auch ein gut Teil derjenigen Vorteile illusorisch machen, die sich Deutschland von der[715] Annahme des Sachverständigengutachtens verspricht: Wenn wir die vertragsmäßige Kontrolle zu dem von der Gegenseite gewünschten Schlußakt nicht zulassen, so wird die Französische Regierung ihrer Öffentlichkeit gegenüber die Räumung des Ruhrgebiets nicht rechtfertigen können; die französische Propaganda wird keine tauben Ohren finden, wenn sie aus unserer Weigerung die Folgerung zieht, daß wir Wesentliches zu verbergen hätten, d. h., daß wir heimlich rüsten, und sie wird es dann auch verstehen, der für die Kreditgebung in Betracht kommenden ausländischen Hochfinanz den Gedanken zu suggerieren, daß die von ihr herzugebenden Gelder nicht oder nicht ausschließlich der deutschen Wirtschaft, sondern der deutschen Rüstung zugute kommen würden. Auf eine weitere (mittelbare) Folge einer Ablehnung sei nur andeutungsweise hingewiesen: Wie sollen wir zu gegebener Zeit die Räumung der rheinischen Besatzungszonen durchsetzen, wenn wir den Franzosen die zum Zwecke ihrer militärischen Sicherheit geschaffene Kontrolle, deren rechtliche und tatsächliche Grundlage nach Ansicht der Botschafterkonferenz nun doch einmal noch besteht, dauernd unmöglich machen?

11

S. oben Anm. 8.

Alles in allem kann man sagen, daß sich heute diejenige Gefahr verwirklicht hat, auf die das Auswärtige Amt seit vielen Monaten hingewiesen hat: die Kontrollfrage ist zum Angelpunkt der auswärtigen Politik geworden. Verstehen wir es, durch Zulassung der Generalinspektion die Situation auszunutzen, so wird nicht nur die Militärkontrolle ihrem Abbau, sondern aller Voraussicht nach auch das Reparations- und das Besatzungsproblem einer erträglichen Lösung entgegengeführt werden können. Im entgegengesetzten Falle machen wir es der neuen Französischen Regierung unmöglich, dem französischen Volke praktisch nachzuweisen, daß es im französischen Interesse liegt, die Politik Poincarés zu verlassen und durch eine solche der Verständigung zu ersetzen; wir versäumen die Gelegenheit zur Beschleunigung einer außenpolitischen Entwickelung, in deren Rahmen allein sich unser Wiederaufstieg vollziehen kann, und wir werden, falls nicht noch Schlimmeres eintritt, auf vorläufig unabsehbare Zeit das bleiben, was wir während der letzten 5 Jahre gewesen sind: das Objekt der Siegerstaaten und der Gegenstand ihres ständigen Mißtrauens.

Berlin, den 15. Juni 1924

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