1.135.2 (ma12p): 2. Haushaltsplan 1925.

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2. Haushaltsplan 1925.

Ministerialdirektor v. Schlieben: Der Etat für 1925 müsse dem Reichsrat am 1. November 1924 zugeleitet werden. Die Schwierigkeit bei der Aufstellung des Etats für 1925 habe hauptsächlich in der Unsicherheit darüber gelegen, daß man nicht wisse, wie die neuen Steuern aussähen, welchen Ertrag sie bringen würden und wie sich künftighin der Finanzausgleich gestalten werde. Bis jetzt hätten die Steuern einen Mehrertrag über den Voranschlag gebracht. Ein Mißstand sei es, daß die Gemeinden offenbar zum Schaden des Reichs und auch der Länder zu hohe Einnahmen hätten. Die Einnahmen seien 151 Millionen Mark höher als im Jahre 1924. Hierbei sei zu bemerken, daß ein Ertrag für den Verkauf der Vorzugsaktien der Eisenbahn in Höhe von 145 Millionen Mark in den Etat für 1925 eingestellt sei. Andererseits seien auch die Ausgaben im Etat für 1925 höher als im vorigen Etat. Die Mehrausgabe für das Heer betrage 60 Millionen Mark, für die Marine 30 Millionen Mark. U. a. sei ein Betrag von 13,3 Millionen Mark für den Bau von 5 Torpedobooten vorgesehen. Wesentliche Mehrausgaben seien auch beim Reichsverkehrsministerium vorgesehen, und zwar bei der Luftverkehrsabteilung und bei der Wasserstraßenabteilung. Bedenklich sei es, daß die Ausgaben des außerordentlichen Etats durch kurzfristige Kredite der Post, der Preußischen Staatsbank und durch Einnahmen des ordentlichen Etats gedeckt werden müßten. Vielleicht könne man doch in absehbarer Zeit zu einer inneren Anleihe kommen. Nicht berücksichtigt auf der Ausgabenseite seien die Unkosten für die Abwicklung des Ruhrkampfes, z. B. für die Auflösung der Micum. Die Abteilung V des Reichsfinanzministeriums schätze die hierfür erforderlichen Unkosten auf 400 Millionen Mark.

[1151] [Der Haushaltsplan für 1925 wurde danach vom Kabinett durchberaten und genehmigt6.]

6

Der „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1925“ wird am 31. 10. dem RR zugeleitet (RR-Drucks. Nr. 168) und von diesem am 11. 12. genehmigt; vgl. Schultheß 1924, S. 113 ff. Der Haushaltsplan für 1925 wird während der Amtszeit des Kabinetts Luther noch mehrfach ergänzt. Endgültige Fassung: RGBl. 1926 II, S. 103  ff. Siehe auch die vergleichende Gegenüberstellung der Reichshaushalte 1924 und 1925 in: Statistisches Jahrbuch für das Dt. Reich 1924/25, S. 344 ff.

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