1.150.1 (ma12p): Militärkontrolle.

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Militärkontrolle.

Der Reichsminister des Auswärtigen sowie Legationsrat Nord trugen den Inhalt der Vorlage des Auswärtigen Amts vom 25. November vor1.

1

Dok. Nr. 360.

[1196] Der Reichsminister des Auswärtigen führte dazu aus, daß nach seiner Auffassung zunächst die Rechtsfragen gelöst, sodann aber die Forderungen der IMKK danach unterschieden werden müßten, ob sie für die deutsche Wirtschaft tragbar seien oder nicht.

Zu den einzelnen Punkten erklärte General v. Seeckt, daß das Reichswehrministerium an den Forderungen bezüglich der Deutschen Werke militärisch nicht interessiert sei; hinsichtlich Rheinmetall und Krupp sei die Frage noch nicht spruchreif; die Forderung bezüglich der Pulverfabrik Reinsdorf müsse aus militärischen Gründen abgelehnt werden.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte die Forderungen hinsichtlich der Deutschen Werke und der Kruppschen Werke aus wirtschaftlichen Gründen für nicht tragbar; bei den anderen Forderungen glaubte er, daß eine dauernde Schädigung der Wirtschaft nicht bedingt würde, so daß es nur eine Frage der Entschädigung sei.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß die in Frage kommende Summe an sich nicht derartig sei, daß daran lebenswichtige politische Interessen scheitern müßten; im übrigen weise er darauf hin, daß in jedem Falle die Entschädigung begrenzt werden müsse, um mit dem Maßstabe, der in der Inflationszeit in solchem Falle angewandt worden sei, in Einklang zu stehen.

Nach einer weiteren ausführlichen Erörterung der Angelegenheit wurde beschlossen:

1. hinsichtlich der Deutschen Werke in Spandau und der Kruppschen Werke eine Note an die IMKK zu richten, in welcher nochmals die Rechtsfrage aufgeworfen, auf die mit dem Geiste des Sachverständigengutachtens unvereinbare wirtschaftliche Schädigung hingewiesen und die Zustimmung des Reparationsagenten zur Anrechnung der entstehenden Kosten auf die Annuität vorbehalten wird2;

2

In einer Note vom 1. 12. an die IMKK weist das AA darauf hin, daß es sich bei den 34 großen Maschinen bei Krupp, deren Zerstörung die IMKK gefordert habe, in der Hauptsache um Drehbänke und Langbohrbänke handle, die zur Herstellung von Industriefriedensfabrikaten verwendet würden und unentbehrlich seien. Eine Zerstörung dieser Maschinen würde nicht nur die Fa. Krupp aufs schwerste schädigen, sie sei auch im Hinblick auf die Reparationsfähigkeit der dt. Wirtschaft bedenklich. Trotzdem wolle die Dt. Reg. die Forderungen der IMKK weitgehend erfüllen und habe daher die Fa. Krupp veranlaßt, daß von den beanstandeten 34 Maschinen 8 zerstört und weitere 6 von 21,5 m auf 16 m verkürzt werden (R 43 I /417 , Bl. 397-400).Eine Note wegen der Deutschen Werke in Spandau und der Pulverfabrik Reinsdorf konnte nicht ermittelt werden.

2. hinsichtlich der Pulverfabrik Reinsdorf die Unerfüllbarkeit der Forderung im Hinblick auf die Bedürfnisse der Reichswehr zu erklären;

3. hinsichtlich der beiden verbleibenden Punkte Erfüllung zuzusagen.

Gleichzeitig ist in den ganzen noch verbleibenden kleineren Beanstandungen nach Maßgabe der Beschlüsse der vorangegangenen Referentenbesprechung entgegenzukommen.

Der Reichsminister der Finanzen stellte die erforderlichen Geldmittel in Aussicht.

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