1.160.5 (ma12p): 6. Außerhalb der Tagesordnung: Veröffentlichung der Sachverständigengutachten.

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6. Außerhalb der Tagesordnung: Veröffentlichung der Sachverständigengutachten4.

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Gemeint sind die Sachverständigengutachten des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Frage des militärischen Zusammenbruchs im Jahre 1918. Vgl. zuletzt Dok. Nr. 369, P. 4.

Staatssekretär Zweigert verlas den Entwurf einer Pressenotiz5.

5

Nicht ermittelt.

Der Reichswehrminister glaubte, daß mit der rein formellen Behandlung der Frage die Öffentlichkeit nicht zufrieden sein werde und gab zu erwägen, ob nicht auch auf die sachlichen Gründe, die die Reichsregierung zu ihrer Haltung veranlaßt habe, Bezug genommen werden könne.

Staatssekretär Zweigert äußerte Bedenken dagegen, daß das Reichskabinett zur Zeit sich auf eine materielle Kritik der Haltung des Untersuchungsausschusses einlasse.

Der Reichswehrminister regte daraufhin an, in der Weise dem materiellen Standpunkt der Reichsregierung Rechnung zu tragen, daß in der Pressenotiz zum Ausdruck gebracht werde, die Reichsregierung sei durchaus für eine Veröffentlichung der Gutachten, sofern die Angelegenheit vom Untersuchungsausschuß zu einem Abschluß gebracht worden sei.

Das Kabinett war mit dieser Anregung einverstanden.

Die Formulierung wurde dem Reichsminister des Innern überlassen6.

6

In der amtlichen Pressenotiz vom 17. 12. heißt es: Es sei nicht zutreffend, daß die RReg. gegen die Veröffentlichung der Gutachten wegen ihres Inhalts Einspruch erhoben habe. Sie habe den Präs. des RT lediglich darauf aufmerksam gemacht, daß die Veröffentlichung der Gutachten durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuß erst nach der Auflösung des RT beschlossen worden sei, als der Ausschuß keine verbindlichen Verfügungen mehr treffen konnte (vgl. Dok. Nr. 366, Anm. 8). „Sachlich hat die RReg. gegen eine vollständige Veröffentlichung des gesamten Untersuchungsmaterials nicht nur keine Einwendungen zu erheben, sondern sie würde, sobald die Angelegenheit abschließend bearbeitet ist, eine solche Veröffentlichung begrüßen. Nach ihrer Ansicht muß aber die Entscheidung dem neuen RT vorbehalten bleiben.“ („Die Zeit“ vom 18. 12.).

Am 21.1.25 vermerkt Planck: In der Sitzung des Untersuchungsausschusses des RT vom 21.1.25 sei einstimmig beschlossen worden, „den 4. Unterausschuß (zur Untersuchung des militärischen Zusammenbruches 1918) anzuweisen, seine Arbeiten schleunigst abzuschließen und das abgeschlossene Material zur Veröffentlichung zu bringen. In der vorhergehenden Aussprache wurde nach Anhörung des Vertreters des RWeMin. beschlossen, von einer Nachprüfung der Frage, ob die Unterbindung der Veröffentlichung des bisher im Druck fertiggestellten Materials gerechtfertigt war, abzusehen. Die Vertreter der DNVP, des Zentrums, der DVP sprachen sich gegen Teilveröffentlichungen, wie sie bisher geplant waren, aus. Mit der Veröffentlichung des vollständigen Materials erklärte sich auch der Vertreter des RWeMin. einverstanden.“ (R 43 I /1017 , Bl. 216).

Die Sitzungsberichte und Gutachten des 4. Unterausschusses des RT-Untersuchungsausschusses beginnen 1925 zu erscheinen: Die Ursachen des deutschen Zusammenbruchs im Jahre 1918. 4. Reihe im Werk des Untersuchungsausschusses, Bd. 1 ff., Berlin 1925 ff. (die Gutachten von Schwertfeger, Kuhl und Delbrück in Bd. 2 und 3).

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