1.164.2 (ma12p): 2. Außenpolitische Lage.

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2. Außenpolitische Lage.

Der Reichsminister des Auswärtigen setzt die außenpolitische Situation auseinander, insbesondere den inneren Zusammenhang zwischen der Räumung der Kölner Zone und der Frage der Militärkontrolle. Theoretisch müsse der Kampf für die Räumung zum 10. Januar mit aller Energie geführt werden, wenn man auch praktisch der Ansicht wäre, daß eine Verschiebung der Räumung bis Mai erträglich sei, falls dann gleichzeitig die Räumung der Ruhr erfolge. Jedenfalls müßten wir auf der Anerkennung der Räumungspflicht zum 10. Januar bestehen, dementsprechend seien unsere ausländischen Missionen bereits informiert1. Aus taktischen Gründen hätten wir Vorstellungen bei den fremden Regierungen bisher nicht erhoben. England lasse aber bereits erkennen, daß es am 10. Januar nicht räumen wolle, besonders ginge das aus den Reden von Chamberlain und Curzon hervor2. In Wirklichkeit lägen die Dinge so, daß[1235] die Frage des Sicherheitspaktes zwischen Frankreich und England noch nicht gelöst sei. Auch hier wieder seien wir Objekt der Politik der anderen.

1

S. Anm. 3.

2

Nach Pressemeldungen führte Lord Curzon in einer Erklärung vor dem Oberhaus am 18. 12. u. a. aus: Bevor die Artikel des VV bezüglich der Räumung der Kölner Zone in Kraft treten könnten, müßten sich die Alliierten überzeugen, daß Deutschland die militärischen Bedingungen des Vertrags erfüllt habe. Es sei aber nicht damit zu rechnen, daß der Bericht der IMKK, die die militärische Lage Deutschlands prüfe, vor dem 10.1.25 vorliege. Den Grund für diese Verzögerung bilde die beständige Obstruktion, die die Arbeiten der IMKK während der letzten zwei Jahre von seiten Deutschlands erfahren hätten. Sobald der Bericht eingetroffen sei, würden die Alliierten prüfen, inwieweit die Bedingungen des Vertrags erfüllt seien und ob die erste Räumungsfrist in Kraft treten könne (nach DAZ Nr. 598 vom 19. 12.).

Unsere Missionen in Rom, Brüssel, London und Paris seien gemäß der Anlage instruiert3.

3

Anliegend in Abschrift ein Instruktionstelegramm Maltzans an die dt. Vertretungen in Rom und Brüssel vom 17. 12., das lt. Randvermerk auch den Vertretungen in Paris und London übermittelt wurde. Es heißt darin: „Wenn auch All. Regierungen bisher noch keinen formellen Beschluß über Frage Räumung erster Rheinlandzone gefaßt haben, so zeigen hier eingehende Nachrichten doch immer deutlicher, daß sie schon jetzt so gut wie einig darüber sind, Räumung 10. Januar nicht vorzunehmen und daß sie dies unter Berufung auf Art. 429 Versailler Vertrags mit Nichterfüllung Entwaffnungsbestimmungen begründen wollen. Absicht geht offenbar dahin, uns am 10. Januar oder kurz vorher entsprechende Mitteilung zu machen und dabei Frist für Bereinigung noch nicht erledigter Entwaffnungspunkte zu stellen. Engl. Reg. scheint anzustreben, mit dieser Fristsetzung, wobei man an April oder Mai denkt, Zusicherung zu verbinden, daß alsdann, bei restloser Durchführung Entwaffnung, mit erster Zone auch Ruhrgebiet geräumt werden würde.“ Wir müßten jetzt in dieser Angelegenheit die Initiative ergreifen. Den dortigen Regierungen sei mitzuteilen: Falls tatsächlich die Absicht bestände, die Räumung zum vertraglich festgesetzten Termin nicht vorzunehmen, „so würde das für politische Gesamtlage verhängnisvolle Folgen haben. Es sei der erste Fall, wo Versailler Vertrag nicht von Deutschland, sondern von All. Regierungen bestimmte Leistungen fordere. Werde diese Leistung verweigert, so müsse in Deutschland wieder die Ansicht Oberhand gewinnen, daß es All. Regierungen trotz dt. Verständigungswillens auf dauernde Fesselung Deutschlands ankomme, daß Frankreich seine Rheinlandpläne niemals aufgeben werde und daß seine Alliierten nicht gewillt seien, sich ihm hierin zu widersetzen.“ Die RReg. würde zu schärfstem Protest gegen die Räumungsverzögerung gezwungen sein, gleichgültig, wie die künftige RReg. parteipolitisch zusammengesetzt sei. Insbesondere müsse die Dt. Reg. gegen die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen der Räumungs- und der Entwaffnungsfrage Verwahrung einlegen. „Selbst wenn man sich auf all. Standpunkt stellen wolle, daß Generalinspektion hier und da Unregelmäßigkeiten konstatiert habe und daß bekannte fünf Punkte noch nicht geregelt seien, so könne daraus unmöglich Befugnis zu einer so schwerwiegenden Maßnahme wie weiter[er] Besetzung dt. Gebiets hergeleitet werden.“ Bei den strittigen Punkten handle es sich „lediglich um Restpunkte, denen, im Vergleich mit der ganzen bisher durchgeführten Entwaffnungsaktion, nur eine absolut untergeordnete Bedeutung zukomme.“ Wenn gesagt würde, daß die Frz. Reg. gegenüber der öffentlichen Meinung die Räumung zum 10.1.25 nicht vertreten könne, so sei zu erwidern, daß Deutschland auf einen unbezweifelbaren Anspruch aus dem VV von größter Bedeutung nicht deshalb verzichten könne, weil seine Erfüllung der Frz. Reg. unbequem sei. Wenn durch die Räumung der ersten Rheinlandzone für die weitere Besetzung des Ruhrgebiets Schwierigkeiten entstünden, dann müsse eben mit der Räumung der ersten Zone auch der Abbau der Ruhrbesetzung eingeleitet werden. Ein „Kompromiß“ derart, daß die Räumung der ersten Zone auf einen späteren Termin verschoben und dann zugleich mit der Ruhrräumung vorgenommen würde, sei für die RReg. nicht akzeptabel. „Denn wenn man das Junktim zwischen Räumungs- und Militärkontrollfrage behalte, würden Alliierte die Möglichkeit haben, auch an späterem Termin wieder Frage aufzuwerfen, ob Deutschland allen Entwaffnungsverpflichtungen gerecht geworden sei.“ Die Demarchen in Paris, London, Rom und Brüssel sollen gleichzeitig spätestens Anfang nächster Woche erfolgen.

In einem ergänzenden Telegramm des AA an die dt. Botschaften in London und Paris vom 19. 12. heißt es: Nach den gestrigen Erklärungen Curzons (Anm. 2) scheine die all. Taktik dahin zu gehen, die Berichterstattung über die Generalinspektion über den 10.1.25 hinauszuzögern, um auf diese Weise nicht schon vorher die endgültige Entscheidung über die Nichträumung der Kölner Zone bekanntgeben zu müssen. Das würde aber eine Umkehrung der Beweislast bedeuten. Wenn die Alliierten den vertraglichen Räumungstermin nicht einhielten, müßten sie uns doch vorher nachweisen, daß wir den Vertrag im Sinne des Art. 429 nicht loyal erfüllt hätten. Das gehe auch aus dem Gutachten von Hurst und Fromageot hervor (vgl. RT-Bd. 381, S. 783 ). Diese Auffassung könne nicht dadurch entkräftet werden, daß uns die Schuld an der Verzögerung der Generalinspektion zugeschoben würde. Die Inspektion sei seit dem 8.9.24 in vollem Gange, sie habe zu mehr als 1700 Kontrollbesuchen geführt, „und es wird auch von Generälen Walch und Wauchope offen zugegeben, daß bisherige Inspektion ganz klares Bild über Rüstungszustand ergeben hat“. Von einer dt. Obstruktion gegen die Inspektion könne keine Rede sein (R 43 I /1397 , Bl. 250-258).

[1236] Die Demarche würde Anfang nächster Woche erfolgen. Anderes als diese Vorstellungen sei nicht gut möglich. Der Bericht der Kontrollkommission würde behaupten, daß einige Dinge in der Entwaffnungsfrage nicht erledigt seien, vor allen Dingen die Polizeifrage. In dieser Frage könnten wir uns vielleicht darauf einlassen, einen gewissen Prozentsatz der Kasernierung herabzusetzen. Die Kasernierung vollständig aufzugeben, sei dagegen nicht möglich.

Die Frage sei nun, wie man der Öffentlichkeit von der Stellung der Regierung Kenntnis geben solle. Jedenfalls müsse hiermit gewartet werden, bis die Demarche erfolgt sei.

Der Reichskanzler Er sei im Grundzug mit diesen Darlegungen einverstanden. Zu prüfen sei, ob auf die letzte Rede Curzons noch ein weiterer Schritt erfolgen solle.

Der Reichsminister des Auswärtigen Jawohl, er denke an Presseveröffentlichungen.

Der Reichskanzler Wir müßten uns auf den Vertrag von Versailles berufen. Nach unserer Ansicht werde die Gegenseite zu beweisen haben, daß wir den Vertrag nicht erfüllt hätten. Die Ausführungen Curzons hierüber seien schwach. Vor allem aber müßten wir uns mit allem Nachdruck auf den Standpunkt stellen, daß die übrigen Räumungstermine durch eine etwaige Verzögerung der Kölner Räumung unter keinen Umständen leiden dürften.

Der Reichswehrminister Während der Ruhrinvasion hätten wir nur abgelehnt, daß belgische und französische Begleitoffiziere in Uniform an den Besuchen teilnehmen. Besuche an sich hätten tatsächlich auch stattgefunden, insofern seien die Darlegungen Curzons falsch.

Der Reichsarbeitsminister Er halte es für wertvoll, daß der Reichskanzler persönlich sich in dieser Frage äußere, sei es in einer öffentlichen Ansprache, sei es in einem Interview.

Der Reichsminister des Auswärtigen Hiermit sei er durchaus einverstanden. Nur dürfe diese Aktion sich nicht mit den Unterhaltungen unserer Gesandten kreuzen.

Der Reichsarbeitsminister Die Rede des Kanzlers müsse in erster Linie retrospektiv sein.

Staatssekretär v. Schubert: Die Vorstellungen unserer Gesandten sollten die Einleitung von Verhandlungen zu dieser Frage bilden. Nach seiner Ansicht müsse man die Politik der öffentlichen Proteste vermeiden. Er hoffe, es sei möglich, zu Verhandlungen zu kommen.

Der Reichswehrminister Er lege auf eine öffentliche Darlegung des Reichskanzlers das größte Gewicht. Die Hauptgefahr sehe er darin, daß die deutsche Öffentlichkeit über uns herfalle und die Darlegungen von Curzon für richtig halte. Die Entente suche jetzt Dumme in Deutschland für ihre Politik. In Wirklichkeit handele es sich um ein großes politisches Manöver der Ententemächte.

Ministerialdirektor Dr. Spiecker: Nach seiner Information beabsichtigten verschiedene Organisationen am 10. Januar große Demonstrationen. Er empfehle, hierin kurz treten zu lassen.

Der Reichsminister des Auswärtigen Er verspreche sich von Demonstrationen[1237] nichts. Die ausländische Taktik gehe auch hierin wieder dahin, Zwietracht unter den Deutschen zu säen.

Der Reichskanzler Er neige einem Interview zu, werde aber abwarten, bis unsere diplomatischen Schritte geschehen seien.

Der Reichsminister des Auswärtigen bittet, das Interview frühestens Dienstag [23. 12.] morgen herauszugeben.

Der Reichskanzler erklärt, es würde spätestens Mittwoch herauskommen4.

4

Die Erklärung zur Räumung der Kölner Zone, die der RK gelegentlich eines Interviews durch einen Vertreter der Kölnischen Volkszeitung am 23. 12. abgibt, ist als Dok. Nr. 377 abgedruckt.

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