2.188.5 (ma31p): 2. Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes

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2.4 Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes5

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Punkt 1 der Tagesordnung der Kabinettssitzung („Entwurf von Richtlinien über den Wohnungsbau, gesetzliche Miete“) folgt weiter unten.

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Siehe Dok. Nr. 154, P. 3.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, daß die zuständigen Ressorts grundsätzlich einig seien. In der Frage, ob die landwirtschaftliche Berufsausbildung[550] nicht in dem Entwurf, sondern in einem besonderen Gesetz geregelt werden solle, wolle er nachgeben.

Der Herr Reichskanzler wies auf den Antrag des Reichsverkehrsministers hin, nach dem der Reichsbahn das Recht eingeräumt werden soll, im Verordnungswege zu bestimmen, welche Vorschriften des Entwurfs auf die Reichsbahn Anwendung finden sollten.

Der Reichsverkehrsminister hielt diesen Antrag aufrecht.

Der Reichsarbeitsminister widersprach, weil dem Generaldirektor der Reichsbahn kein eigenes Verordnungsrecht eingeräumt werden könne.

Der Herr Reichskanzler stellte fest, daß der Antrag des Reichsverkehrsministers, der Reichsbahn solle die Entscheidung über die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes übertragen werden, gegen die Stimme des Reichsverkehrsministers abgelehnt sei und daß die Ausbildung der landwirtschaftlichen Jugendlichen in einem besonderen Gesetze geregelt werden solle.

Das Kabinett stimmte im übrigen dem Gesetzentwurf zu.

Der Reichswirtschaftsminister war damit einverstanden, daß der Entwurf im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht wird. In der Begründung soll erklärt werden, daß über die Berufsausbildung in der Landwirtschaft ein besonderes Gesetz vorgelegt werden soll. Die Abänderung der Begründung wird den drei zuständigen Ressorts überlassen6.

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Der „Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes nebst amtlicher Begründung“ wurde im 39. Sonderheft zum RArbBl. 1927 veröffentlicht (Aktenexemplar in R 43 I /2013a , Bl. 97–129). Am 24.3.27 leiteten der RArbM und der RWiM den GesEntw. dem RR und dem Vorl. RWiR zu, und am 29.7.29 wurde der Entwurf zusammen mit einem Gutachten des Vorl. RWiR dem RT vorgelegt (RT-Bd. 437 , Drucks. Nr. 1303 ). Zur Verabschiedung des Berufsausbildungsgesetzes durch den RT kam es nicht. Vgl. dazu Preller, Sozialpolitik in der Weimarer Republik, S. 454 ff.

Ministerbesprechung

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