2.193.4 (ma31p): 4. Änderungen in der Invalidenversicherung.

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4. Änderungen in der Invalidenversicherung.

[Ministerialdirektor Grieser erläuterte die Vorschläge des Reichsarbeitsministeriums zur Invalidenversicherung7. Der Reichsfinanzminister erklärte u. a., die Vorschläge nur unter der Voraussetzung akzeptieren zu können, daß die Regierungsparteien jetzt unbedingt auf weitergehende Anträge verzichteten. Unter der gleichen Bedingung stimmte das Reichskabinett den Vorschlägen zu8.]

7

In einer Kabinettsvorlage vom 25.2.27 hatte RArbM Brauns eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die auf eine Verbesserung der Renten und der Hinterbliebenenversorgung aus der Invalidenversicherung abzielten; der finanzielle Mehraufwand sollte teilweise durch eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge und zum anderen Teil durch laufende Zuschüsse des Reichs abgedeckt werden. Der RArbM teilte dazu mit, daß der RT gegenwärtig über die Anträge der Parteien zur Invalidenversicherung berate. Die Regierungsparteien hätten bei den Ausschußberatungen bisher Zurückhaltung geübt, in den interfraktionellen Besprechungen sich aber entschieden für eine Verbesserung der Versicherungsleistungen ausgesprochen. Die Vertreter des RArbMin. hätten sich bei den Verhandlungen bemüht, unerfüllbare Forderungen auszuscheiden und „die Absichten der Parteien auf ausführbare Gegenwartsaufgaben zu beschränken“. Dazu gehörten die dem Kabinett zur Zustimmung unterbreiteten Vorschläge; „sie versuchen, mit den beschränkten Mitteln die allgemein anerkannte Not der Invaliden und ihrer Hinterbliebenen in der Industrie und den Städten in den Grenzen des Möglichen zu mildern“ (R 43 I /2096 , Bl. 217–219).

8

Als Ergebnis seiner Beratungen legte der Sozialpolitische Ausschuß des RT am 2.4.27 einen GesEntw. über Leistungen und Beiträge in der Invalidenversicherung vor, der im wesentlichen einem Antrag der Regierungsparteien entsprach (RT-Bd. 415 , Drucks. Nr. 3276 ; Niederschrift über die Ausschußberatungen: RT-Bd. 415 , Drucks. Nr. 3337 ). Der RT nahm den GesEntw. am 4. 4. an. In der Plenardebatte teilte der Berichterstatter des Ausschusses mit, daß die Kosten für die vorgesehenen Verbesserungen jährlich fast 200 Mio RM ausmachten; davon würden etwa 125 Mio vom Reich und 75 Mio RM von der Versicherung getragen (RT-Bd. 393, S. 10444  ff.). Das „Gesetz über Leistungen und Beiträge in der Invalidenversicherung“ wurde am 8.4.27 ausgefertigt (RGBl. I, S. 98 ).

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