2.27.6 (ma31p): 6. Erwerb des Mannesmann-Besitzes in Marokko durch das Reich.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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6. Erwerb des Mannesmann-Besitzes in Marokko durch das Reich.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß die Sozialdemokratische Partei kürzlich angekündigt habe, sie werde Schwierigkeiten machen, falls das Reich den Mannesmann-Besitz in Marokko erwerben wolle5. Er hoffe jedoch[63] auf eine Änderung dieser Haltung der Sozialdemokratischen Partei, da Exzellenz Dernburg ihm geschrieben habe, er wolle auf die Sozialdemokratische Partei in der Richtung einwirken, daß sie den Wünschen der Regierung tunlichst nachkomme6.

5

Vgl. Dok. Nr. 5, P. 4. Auf Drängen Stresemanns beschloß der Haushaltsausschuß des RT in der Sitzung vom 12.6.26, die „Übernahme einer Kreditgarantie [durch das Reich] in Höhe bis zu 9,5 Millionen RM einschließlich Zinsen zum Zwecke der Erhaltung des Marokkobesitzes der Gebrüder Mannesmann in überwiegend deutschem Besitze“ zu genehmigen. Dieser Beschluß stützte sich formell auf § 2b des Haushaltsgesetzes von 1925 (RGBl. 1926 II, S. 103 ; danach kann der RFM mit Genehmigung des Haushaltsausschusses ermächtigt werden, „zur Befriedigung unabweisbarer, durch die Nachwirkungen des Krieges hervorgerufener Bedürfnisse nötigenfalls Garantien zu übernehmen […], sofern dadurch eine Ausgabe vermieden wird, der sich das Reich sonst nicht hätte entziehen können“). Für die SPD erklärten die Abg. Hilferding und Heimann, daß der Beschluß des Ausschusses mit dem Wortlaut des § 2b des Haushaltsgesetzes nicht zu vereinbaren sei. Außerdem erhob Hilferding gegen die beabsichtigte Beteiligung des Reichs am umstrittenen Mannesmann-Besitz in Spanisch-Marokko außenpolitische Bedenken und kündigte an, daß die SPD-Fraktion die Angelegenheit vor das Plenum des RT bringen werde (Protokoll der Sitzung in R 43 I /655 , Bl. 151–156).

Am 21. 6. brachte die SPD-Fraktion im RT eine Interpellation ein, in der die RReg. unter Hinweis auf den Beschluß des Haushaltsausschusses gefragt wurde, ob sie die Anwendbarkeit des § 2b des Etatgesetzes habe nachprüfen lassen und was sie zu tun gedenke, um einen Mißbrauch dieser Bestimmung zu verhindern (RT-Bd. 409 , Drucks. Nr. 2396 ).

6

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 39, P. 2.

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