2.34.2 (ma31p): 2. Mologa.

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2. Mologa.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über die Angelegenheit. Es komme darauf an, einen Beschluß darüber zu fassen, ob der Russischen Staatsbank der in Aussicht genommene Kredit bewilligt werden könne3. Über den Fall Mologa brauche nicht entschieden zu werden, da dieser sich dann über die Russische Staatsbank von selbst erledige.

3

Vgl. Dok. Nr. 26, P. 2.

[80] Der Reichsminister der Finanzen äußerte, daß er keine Bedenken habe, nur müsse er die eine Bedingung stellen, daß vom Haushaltsausschuß die für den Kredit vom Reich zu übernehmende Bürgschaft genehmigt werde.

Es wurde daraufhin einstimmig beschlossen:

Das Kabinett ist mit der Kreditgewährung an die Russische Staatsbank durch die Reichskredit A.G. und die Übernahme einer Bürgschaft für diesen Kredit durch das Reich einverstanden. Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, mit der Zentrumsfraktion dahingehend zu verhandeln, daß von dieser die Angelegenheit dem Haushaltsausschuß vorgetragen wird. Für den Fall, daß sich dieser Weg der Erledigung mit dem Haushaltsausschuß für nicht gangbar erweist, wird der Reichswirtschaftsminister weiter ermächtigt, dem Haushaltsausschuß eine entsprechende Regierungsvorlage zu unterbreiten4.

4

Auf Antrag des Zentrumsabg. Klöckner stimmte der Haushaltsausschuß des RT am 30.6.26 der Bereitstellung eines 5-Mio-Kredits zur Förderung dt. Konzessionsfirmen in der Sowjetunion zu. Daraufhin räumte die Reichskreditgesellschaft der Russ. Staatsbank einen Kredit von 5 Mio RM für 3 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit ein, um die Russ. Staatsbank in die Lage zu versetzen, Kreditwünsche der Mologa zu befriedigen (ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 11, Anm. 4 und Dok. Nr. 47). – Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 114, P. 4.

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