2.52.1 (ma31p): 1. Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn.

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1. Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn.

Der Reichskanzler berichtete über die am Vormittag mit dem Präsidenten v. Siemens und den Herren Bergmann und Stieler gepflogene Unterredung1.

1

Siehe Dok. Nr. 51.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, er könne von seinem schon dargelegten Standpunkt, wonach die Zulassung des Reichsverkehrsministers zu den Sitzungen des Verwaltungsrats Vorbedingung zu der Zustimmung zu der Wahl Dorpmüllers sei, nicht abgehen.

Der Reichsminister des Innern glaubt, daß die deutschen Verwaltungsratsmitglieder bei einigem guten Willen sehr wohl in der Lage sein würden, morgen früh vor der in Hamburg stattfindenden Verwaltungsratssitzung sich über die Zulassung des Reichsverkehrsministers zu den Sitzungen des Verwaltungsrats zu verständigen.

Der Reichswehrminister führte aus, er sei aus sachlichen Gründen nicht geneigt, der Wahl des Herrn Dorpmüller zuzustimmen. Er würde aber bereit sein, seine Bedenken zurückzustellen, wenn die vom Herrn Reichsminister der Finanzen gestellte Bedingung seitens des Verwaltungsrats erfüllt würde.

Der Reichsminister des Auswärtigen betonte, daß ihm heute morgen bei der Besprechung vor allem aufgefallen sei, daß entgegen seiner bisherigen Ansicht eine Abstimmung über den Antrag des Reichsverkehrsministers auf Zulassung zu den Sitzungen des Verwaltungsrats überhaupt nicht stattgefunden habe. Herr v. Siemens und Herr Bergmann hätten sich sogar heute morgen insofern widersprochen, als der eine erklärt hätte, es sei aus der Debatte hervorgegangen, daß eine Mehrheit für den Antrag nicht zu haben gewesen sei, während Herr Bergmann habe durchblicken lassen, daß auch nicht einmal das mit Sicherheit festgestellt[118] worden sei. Auch er glaube, daß die Herren morgen in Hamburg sehr wohl bei gutem Willen die Zulassung beschließen könnten.

[…]

Der Reichskanzler faßte den Inhalt der Aussprache dahin zusammen, daß die Reichsregierung sich nicht in der Lage sehe, ohne die geforderten Zusicherungen die Bestätigung der Wahl des Generaldirektors Dorpmüller dem Herrn Reichspräsidenten vorzuschlagen.

Mit Ausnahme des Reichspostministers stimmten alle Herren dieser Feststellung zu.

Der Reichskanzler wird ein entsprechendes Schreiben an den Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn noch heute zur Absendung bringen2.

2

Mit Schreiben vom 5.7.26 an den Präs. des Verwaltungsrats der RB-Gesellschaft v. Siemens teilte StS Kempner mit, die RReg. sei heute zu dem Entschluß gekommen, zur Frage der Bestätigung des Generaldirektors Dorpmüller „endgültig erst dann Stellung zu nehmen, wenn der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft beschlossen haben wird, den Reichsverkehrsminister und seine Kommissare ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen zu lassen, ferner anzuerkennen, daß auch die Bestellung eines stellvertretenden Generaldirektors der Bestätigung des Herrn Reichspräsidenten unterliegt, und endlich zusagt, bei künftig notwendig werdenden Wahlen eines Generaldirektors oder von Direktoren, welche der Bestätigung durch den Herrn Reichspräsidenten unterliegen, mit dem Herrn Reichsverkehrsminister so rechtzeitig und vor Tätigung der Wahl in Verbindung zu treten, daß die Reichsregierung wegen Eignung der Personen ihre Wünsche und Bedenken geltend machen kann.“ Die RReg. sei ihrerseits bereit, „in geeigneten Fällen den Verwaltungsrat zur Kabinettssitzung zuzuziehen und mit ihm zu beraten“. Die Regelung der übrigen Einzelpunkte könne späterer Erörterung vorbehalten bleiben. (R 43 I /1054 , Bl. 120). – Siehe hierzu das Antwortschreiben des Präs. des Verwaltungsrats v. Siemens an den RK vom 19. 7. (Dok. Nr. 60) sowie das Schreiben des Treuhänders für die Eisenbahnobligationen Delacroix an den RK vom 17. 7. (Dok. Nr. 59).

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