2.62.4 (ma31p): 4. Bericht über den Stand der Entwaffnungsfrage.

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4. Bericht über den Stand der Entwaffnungsfrage.

Der Reichswehrminister trug den Inhalt der von General Walch übersandten Noten vor7 und skizzierte die beabsichtigte Art ihrer Beantwortung, deren[139] Einzelheiten allerdings noch nicht festgelegt seien. Da der Reichskommissar für Entwaffnungsfragen, General von Pawelsz, zur Zeit krank sei und besondere Eile nicht erforderlich erschiene, hielt er es für empfehlenswert, daß die Rückkehr des Generals von Pawelsz zur Beantwortung der Noten abgewartet werde.

7

Auf Grund des Berichts der IMKK über das Ergebnis der „Generalinspektion“ des dt. Rüstungsstandes hatten die all. Regierungen in ihrer Kollektivnote vom 4.6.25 der RReg. eine Zusammenstellung sämtlicher Entwaffnungsforderungen übermittelt, die Dtld. gemäß den militärischen Bestimmungen des VV noch zu erfüllen habe (Text der Note in: Materialien zur Entwaffnungsfrage, Berlin 1925, S. 5–47). Seitdem verhandelten dt. Stellen insbesondere mit der all. Botschafterkonferenz und der IMKK über die Regelung der noch unerledigten Entwaffnungsfragen (siehe diese Edition, Die Kabinette Luther I/II; ADAP, Serie B, Bd. I,1). Im Zuge dieser Verhandlungen hatte der Vors. der IMKK, Gen. Walch, mehrere Noten der IMKK vom 2. und 3.7.26 an Gen. Pawelsz übersandt.

Über die Noten urteilte Planck in einem Vermerk vom 12.7.26: Man habe bei ihrer Lektüre „den unerfreulichen Eindruck, als ob die IMKK wieder beginnt, in kleinlicher und rechthaberischer Weise eine Reihe von Nebensächlichkeiten vorzubringen, die geeignet erscheinen, neue Reibungen zwischen Reichswehr und IMKK entstehen zu lassen. Das stimmt überein mit gewissen Nachrichten, die ich in der letzten Zeit darüber erhalten habe, daß sowohl auf französischer wie auf englischer Seite in diesen Kontrollfragen eine unerfreuliche Stimmung Platz gegriffen haben soll.“ (R 43 I /420 , Bl. 120).

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett den Ausführungen des Reichswehrministers zustimme.

Es wurde nachstehende Verlautbarung durch W.T.B. beschlossen:

„Das Reichskabinett nahm in seiner heutigen Sitzung den Bericht des Reichswehrministers über die Schreiben entgegen, welche die Interalliierte Militär-Kontroll-Kommission kürzlich an den Reichskommissar und Vertreter der Deutschen Regierung gegenüber der Interalliierten Militär-Kontroll-Kommission gerichtet hat. Das Reichskabinett pflichtete den Ausführungen des Reichswehrministers bei und war mit der von ihm vorgeschlagenen weiteren Behandlung der Angelegenheit einverstanden.“8

8

Am 17.8.26 übermittelte die all. Botschafterkonferenz dem dt. Botschafter in Paris, v. Hoesch, drei weitere Noten zur Entwaffnungsfrage. Dazu heißt es in einem Vermerk Pünders vom 24. 8.: Es habe „sich die Auffassung aller beteiligten deutschen Stellen dahin befestigt, daß es sich bei diesen drei Noten der Botschafterkonferenz um einen bewußt unfreundlichen Akt Poincarés handelt. Dieses plötzliche unfreundliche Vorgehen verdient eine entsprechende Antwort, damit die Situation für Genf und vor Genf völlig geklärt ist. Es erscheint daher notwendig, daß jetzt sämtliche […] Noten der IMKK und namentlich der Botschafterkonferenz alsbald beantwortet werden.“ (R 43 I /420 , Bl. 159). – Zum Inhalt der Noten der IMKK und der Botschafterkonferenz sowie der dt. Antwortnoten siehe Dok. Nr. 75, Anm. 1.

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