2.68.3 (ma31p): 3. Vorgehen gegen radikale Organisationen.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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3. Vorgehen gegen radikale Organisationen.

Im Anschluß an die besonders vom Reichswehrminister zu Punkt 2 gemachten Ausführungen über kommunistische Gefahren führte Staatssekretär Dr. Meissner aus, es sei der dringende Wunsch des Herrn Reichspräsidenten, daß die Frage eines scharfen Vorgehens gegen die rechts- und linksradikalen Organisationen erwogen werde. Der Reichspräsident sei letztenfalls bereit, eine Verordnung auf Grund des Art. 48 zu erlassen, durch welche den jetzt bestehenden Mißständen abgeholfen werde. Er bitte jedoch zu prüfen, ob nicht vielleicht die vorhandenen gesetzlichen Maßnahmen schon ausreichten.

Das Reichskabinett stimmte dem Vorschlage des Reichskanzlers zu, der Reichsminister des Innern möge noch vor Anfang September mit Preußen wegen dieser Angelegenheit Fühlung nehmen7.

7

Am 21.8.26 schrieb der RIM an den StSRkei, in der obigen Ministerbesprechung sei beschlossen worden, daß der RIM mit dem PrIM „eine persönliche Rücksprache wegen der in letzter Zeit häufiger als sonst wahrzunehmenden Straßendemonstrationen haben sollte.“ Die Rücksprache sei erfolgt. Der RIM wolle in einer der nächsten Ministerbesprechungen über das Ergebnis berichten (R 43 I /2709 , Bl. 33). Siehe Dok. Nr. 75, P. 3.

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