2.8.6 (ma31p): 6. Generalkommissar Schmid.

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6. Generalkommissar Schmid.

[Es wurde beschlossen, Generalkommissar Schmid zum Staatssekretär im Reichsministerium für die besetzten Gebiete zu ernennen7. Es bestand Übereinstimmung darüber, daß eine Besetzung des Ministerpostens nicht in Betracht komme8.]

7

Schmid hatte bisher die außerplanmäßige Stelle eines „ständigen Stellvertreters des Reichsministers für die besetzten Gebiete“ mit der Amtsbezeichnung „Generalkommissar des Reichs für Rhein und Ruhr“ bekleidet. Die Stelle eines Staatssekretärs im RMinbesGeb. war erstmalig in den Ergänzungshaushalt für 1925 aufgenommen worden; der Haushaltsplan für 1926 enthielt jedoch die einschränkende Bestimmung, daß entweder nur die Stelle des Ministers oder die des Staatssekretärs im RMinbesGeb. besetzt werden dürfe (RT-Drucks. Nr. 1731  vom 11.1.26; Vorgänge hierzu in R 43  I /993  und 995 ).

8

Der Posten des Reichsministers für die besetzten Gebiete wird im Kabinett Marx III bis zum 16.7.26 von RK Marx, danach von RJM Bell kommissarisch verwaltet.

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