1.164.1 (ma32p): Wahlrecht und Splitterparteien.

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Wahlrecht und Splitterparteien.

Es wurden die in der anliegenden Zusammenstellung des Reichsministeriums des Innern (Anlage 2)2 enthaltenen Vorschläge für Maßnahmen gegen Splitterparteien besprochen.

2

Siehe die Anlage zum obigen Protokoll.

Der Abgeordnete Dittmann (S.P.D.) sprach sich dahin aus, daß seine Fraktion eventuell für die Abschaffung des amtlichen Einheitsstimmzettels zu gewinnen sein werde (I,3 der anliegenden Vorschläge); auf jeden Fall aber für den unter I,1 erwähnten Vorschlag sich ausspreche, daß auf dem amtlichen Stimmzettel nur die Wahlvorschläge der Parteien mit den Namen der Spitzenbewerber vorgedruckt werden sollten, die im letzten Reichstage mindestens durch vier Abgeordnete oder eventuell mindestens in Fraktionsstärke vertreten gewesen seien. Für die übrigen Wahlvorschläge müsse dann auf dem Stimmzettel am Schluß ein Feld zur Eintragung freigelassen werden3.

3

Vgl. dazu § 5 des von Dittmann vorgelegten Entwurfs zu einem „Gesetz über Wahlvorschläge, Stimmzettel und Mandatszuteilung“, abgedr. in Anm. 4 zu Dok. Nr. 404.

Die Abgeordneten v. Guérard (Zentrum), Zapf (D. Volkspartei), Leicht (Bayerische Volkspartei) und Koch-Weser (Demokratische Partei) sprachen sich übereinstimmend gegen die Abschaffung des amtlichen Einheitsstimmzettels, aber für die von dem Abgeordneten Dittmann erwähnte Möglichkeit aus, daß auf dem amtlichen Stimmzettel nur die Wahlvorschläge gewisser Parteien (Vorschlag I,1) vorgedruckt werden sollten.

Der Abgeordnete Schultz (D.Nat. Volkspartei) sprach sich gleichfalls für diesen Vorschlag aus, hielt jedoch auch die Frage einer Abschaffung des amtlichen Einheitsstimmzettels für erwägenswert.

Der Abgeordnete Drewitz (Wirtschaftliche Vereinigung) nahm nur in der Richtung Stellung, daß er sich jedenfalls mit Bestimmtheit gegen die Abschaffung des amtlichen Einheitsstimmzettels äußerte.

[1273] Es bestand ferner auch Übereinstimmung darüber, daß, wenn man auf den amtlichen Stimmzetteln den soeben geäußerten Wünschen der Mehrheit entsprechend nur die Wahlvorschläge gewisser Parteien vordrucke, dann nur die Namen der Spitzenbewerber der Parteien vordrucken solle, die im letzten Reichstag durch mindestens vier Abgeordnete vertreten gewesen seien. Eine weitergehende Erschwerung für die Splitterparteien wurde als untunlich bezeichnet (Abstellung auf Vertretung in Fraktionsstärke).

Die übrigen in der beiliegenden Zusammenstellung enthaltenen Vorschläge wurden nur kurz erörtert und fanden keine Zustimmung. (Beteiligung der Parteien an den Kosten der Herstellung und des Versandes der amtlichen Stimmzettel, Beschränkung der auf Reichswahlvorschlag zuzuteilenden Sitze, Erhöhung der Unterschriftenzahl bei Einreichung von Wahlvorschlägen usw.).

Die Abgeordneten v. Guérard (Zentrum), Dittmann (S.P.D.) und Koch-Weser (Dem. Partei) äußerten ferner übereinstimmend den Wunsch, daß in dem zu erlassenden Reichsgesetz auch für die Länder der Erlaß entsprechender Vorschriften für zulässig erklärt werden solle.

Auf Vorschlag des Reichsministers des Innern werden sich zunächst noch einmal die Fraktionen mit der Angelegenheit befassen. Der Reichsminister des Innern wird erneut, wahrscheinlich in der zweiten Hälfte der nächsten Woche (vom 2. Februar ab) zu einer Parteiführerbesprechung einladen.

Auf Wunsch des Abgeordneten Dittmann wird das Reichsministerium des Innern zu dieser Besprechung Material über die Wahlrechtsbestimmungen in den einzelnen Länder mitbringen4.

4

Am 6.2.28 übersandte der RIM den Fraktionsvorsitzenden der Parteien, die an der obigen Besprechung teilgenommen hatten, eine Aufzeichnung „Das deutsche Reichs- und Landeswahlrecht. Übersicht als Material zur Frage: Wahlrecht und Splitterparteien“ (R 43 I /1000 , S. 55–80). – Zum Fortgang der Beratungen über dieses Thema siehe Dok. Nr. 412, Ministerbesprechung, P. 4, dort auch Anm. 14.

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