1.3.1 (ma32p): 1. Genfer Völkerbundsratssitzung.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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1. Genfer Völkerbundsratssitzung.

Der Reichsminister des Auswärtigen gab eine umfassende Darstellung der Deutschland interessierenden Fragenkomplexe, welche bei der bevorstehenden Tagung des Völkerbundsrats in Genf2 voraussichtlich entweder innerhalb des Rahmens der offiziellen Tagesordnung oder außerhalb der Tagesordnung zur Erörterung kommen werden.

2

45. Tagung des Völkerbundsrats vom 13. bis 17.6.27.

[779] I. Russenpolitik.

Reichsminister Dr. Stresemann berichtete über seine Aussprache mit dem russischen Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten Tschitscherin3. Dieser sei sehr pessimistisch gewesen, namentlich mit Bezug auf die Haltung Englands und Polens. Er habe ihn wegen der Haltung Deutschlands gegenüber etwaigen Versuchen, uns in eine antirussische Front einzuspannen, beruhigt.

3

Siehe die Aufzeichnung Stresemanns über seine Unterredung mit Tschitscherin vom 7.6.27, in: ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 209.

Das Reichskabinett billigte die Auffassung des Reichsministers des Auswärtigen, daß Deutschland mit Bezug auf seine Einstellung zu Rußland unbedingte Neutralität bewahren und an dem Berliner Vertrag4 sowie an dem Vertrag von Locarno5 festhalten müsse. Deutschland habe alles Interesse daran, bei etwa drohendem Aufeinanderplatzen entgegengesetzter Mächtegruppen ausgleichend und zum Frieden zu wirken.

4

Dt.-sowj. Freundschaftsvertrag vom 24.4.26 (RGBl. II, S. 359  ff.).

5

Locarno-Verträge vom 16.10.25 (RGBl. II, S. 975  ff.).

In wirtschaftlicher Hinsicht solle die Reichsgarantie für Lieferungen nach Rußland nicht über das in früheren Beschlüssen festgelegte Risiko hinaus6 ausgedehnt werden. Es soll der deutschen Industrie allein überlassen bleiben, zu entscheiden, ob sie sich in Russengeschäften ohne Reichsgarantie weiter engagieren will.

6

Gemeint ist die Ausfallgarantie des Reichs für den 300-Millionen-Kredit zur Finanzierung von Warenlieferungen in die Sowjetunion; vgl. Dok. Nr. 8, Anm. 1; Nr. 37, Anm. 13, 14; Nr. 219, P. 1.

II. Deutschlands Verhältnis zu den Besatzungsmächten.

Auf Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen beschloß das Kabinett, daß der deutsche Bericht über die Erledigung der Restpunkte auf dem Gebiete der Entwaffnung am 12. Juni an die Gegenseite abgehen soll7. Gegenüber den von der Gegenseite bei den Besprechungen in Genf zu erwartenden Forderungen auf Gestattung der Nachprüfung der Durchführung der Entfestigungsarbeiten im Osten soll der Reichsminister des Auswärtigen ermächtigt sein zuzugestehen, daß General von Pawelsz einen oder zwei der Militärsachverständigen der Gegenseite auffordert, sich mit ihm zusammen an Ort und Stelle von der Richtigkeit des Berichts8 zu überzeugen. Mit Rücksicht darauf, daß gerade der abwesende Reichswehrminister sich bisher gegen das Zugeständnis einer Verifizierung des deutschen Berichts durch die Gegenseite gewandt hat, soll noch vor der Abreise von Reichsminister Dr. Stresemann nach Genf das Einverständnis des Reichswehrministeriums zu dieser Konzession herbeigeführt werden.

7

Siehe ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 231.

8

Siehe Dok. Nr. 242, Anm. 14.

VizekanzlerHergt bemerkte, daß darüber hinaus gegen die Zuziehung eines neutralen Militärsachverständigen wohl nichts einzuwenden sei, daß vielmehr im Gegenteil eine solche Beteiligung nur erwünscht erscheinen könne. Er führte weiter aus, daß in dem Zugeständnis der Nachprüfung zweifellos ein[780] Rückzug gegenüber der bisherigen Haltung der Reichsregierung liege9. Der jetzt eingeschlagene Weg sei für ihn nur dann gangbar, wenn gleichzeitig mit der Konzession von der Botschafterkonferenz eine Art von Generalquittung über die Durchführung der deutschen Entwaffnung erzielt werde; denn auf Grund dieser Quittung könne die deutsche Forderung auf Räumung des Rheinlandes gemäß § 431 des Versailler Vertrages wirksam vertreten werden.

9

Vgl. Dok. Nr. 229.

Das Kabinett war damit einverstanden, daß der Reichsminister des Auswärtigen bei seinem Zugeständnis über die Verifizierung der Entwaffnung diese Generalquittung von der Gegenseite fordern soll10.

10

Auf der Genfer Ratstagung wurde der Vorschlag Stresemanns akzeptiert, die Zerstörungsarbeiten an den dt. Ostbefestigungen durch ein bis zwei all. Militärsachverständige in Begleitung des Gen. v. Pawelsz besichtigen zu lassen und über das Ergebnis der Inspektion ein Protokoll anzufertigen (siehe ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 237, 241, 245, 246). Nach Abschluß der Besichtigung, die von einem frz. und einem belg. Offizier zusammen mit Gen. v. Pawelsz vorgenommen wurde, wurde durch Protokoll vom 8.7.27 bestätigt, daß die Zerstörung der Unterstände bei Königsberg, Glogau und Küstrin, zu der Dtld. nach der Pariser Vereinbarung vom 31.1.27 verpflichtet war, vollständig durchgeführt worden sei (R 43 I /421 , Bl. 352–353; Abdruck: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 11).

Die Forderung einer „Generalquittung“ über die Durchführung der dt. Entwaffnung wurde auf Wunsch des RWeMin. fallengelassen (Aufzeichnung Köpkes vom 11.6.27, R 43 I /421 , Bl. 325).

Wegen der Räumung des Rheinlandes sollen indessen auf der bevorstehenden Völkerbundsratstagung noch keine deutschen Anträge gestellt werden. Zug um Zug mit der Erledigung der Entwaffnungsfrage soll die endliche Herbeiführung der Truppenverminderung im Rheinland durchgesetzt werden.

III. Die auf der Tagesordnung der Ratstagung stehenden Völkerbundsfragen.

Der Reichsminister des Auswärtigen unterschied zwischen solchen Fragen, die Deutschland unmittelbar angehen, und solchen, an denen es nicht direkt beteiligt ist. Als zu den ersteren gehörig nannte Reichsminister Dr. Stresemann die memelländische Frage, die Danziger Fragen sowie den Bericht über die Weltwirtschaftskonferenz. Bezüglich dieser Punkte wird der Reichsminister des Auswärtigen die vorliegenden deutschen Anträge vertreten.

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