1.4.4 (ma32p): b) Ablösung der Renten der Standesherren.

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b) Ablösung der Renten der Standesherren4.

4

Vgl. hierzu Dok. Nr. 239 unter b).

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß in der Deutschnationalen Partei voraussichtlich starke Widerstände sich geltend machen würden gegen ein Gesetz, das eine teilweise entschädigungslose Ablösung der Renten der Standesherren festsetze. Finanziell seien die den Ländern durch die Renten der Standesherren obliegenden Lasten nicht erheblich, z. B. habe Preußen im ganzen jährlich ungefähr 1,9 Millionen Mark an die Standesherren zu zahlen. Sobald die Auseinandersetzung mit sämtlichen Fürstenhäusern, die bis zur Staatsumwälzung regiert hätten, endgültig erledigt sein sollte, werde wahrscheinlich kaum noch jemand den Renten der Standesherren besondere Bedeutung beimessen.

Der Reichsminister des Innern wies auf die Möglichkeit hin, daß in der am 14. Juni d.J. stattfindenden Sitzung des Rechtsausschusses des Reichstags auch diese Frage zur Sprache komme. Er wolle mit Geheimrat Kahl5 in dem Sinne verhandeln, daß ein Aufschub der Erörterung des Antrages Müller-Franken Nr. 2755 erreicht werde.

5

Kahl war Vors. des Rechtsausschusses des RT.

Der Reichskanzler erklärte es für erforderlich, daß der Reichsminister des Innern über das Problem der Fürstenauseinandersetzung und auch über das Problem der Standesherren-Renten mit den Parteien des Reichstags umgehend spreche, auch mit der Sozialdemokratie und den Demokraten.

Der Reichsminister des Innern erklärte sich hierzu bereit.

In der zweiten Hälfte der nächsten Woche will der Reichsminister des Innern erneut über die Angelegenheit im Reichskabinett Vortrag halten6.

6

Siehe Dok. Nr. 249, P. 3.

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