1.76.3 (ma32p): 3. Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

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3. Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

Der Reichsminister des Innern berichtete über den Verlauf der heutigen (14.10.27) Plenarsitzung des Reichsrats, wonach der Schulgesetzentwurf mit 37 gegen 31 Stimmen abgelehnt worden sei4. Bei der Würdigung des Ergebnisses der Abstimmung sei allerdings zu berücksichtigen, daß die Ablehnung aus ganz verschiedenen, teilweise entgegengesetzten, Gründen erfolgt sei. So[1000] hätten z. B. die meisten Provinzialvertreter sich deshalb gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen5, weil er in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung die Konfessionsschule nicht gebührend berücksichtige.

4

Bei der Schlußabstimmung im RR am 14.10.27 wurde der Entwurf eines Reichsschulgesetzes in der Fassung abgelehnt, die der Entwurf in den Beratungen der Ausschüsse und des Plenums des RR erhalten hatte. Zur Vollsitzung des RR vom 14. 10. siehe: Niederschriften des RR 1927, §§ 565 und 566 (S. 337 ff.); Dt. Reichsanzeiger und Pr. Staatsanzeiger Nr. 242 vom 15. 10. (hierin ausführlicher Sitzungsbericht); Schultheß 1927, S. 166; Grünthal, Reichsschulgesetz und Zentrumspartei in der Weimarer Republik, S. 228 f.

5

Von den dreizehn Provinzialvertretern Preußens hatten elf gegen den GesEntw. gestimmt.

Er, der Reichsminister des Innern, sehe nun 2 Möglichkeiten: die Reichsregierung müsse entweder auf Weiterverfolgung des Gesetzes verzichten oder den Entwurf in der ursprünglichen Fassung dem Reichstag zuleiten.

Das Reichskabinett beschloß, den Gesetzentwurf in der ursprünglichen Fassung dem Reichstag zuzuleiten6.

6

Am 14.10.27 wurde der Regierungsentwurf eines Reichsschulgesetzes („Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Artikel 146 Abs. 2 und 149 der Reichsverfassung“) durch den RIM dem RT vorgelegt (RT-Bd. 419 , Drucks. Nr. 3654 ). Der RT debattierte über den GesEntw. vom 18. bis 20.10.27 und überwies ihn anschließend dem Bildungsausschuß zur weiteren Beratung (RT-Bd. 394, S. 11499  ff., 11531 ff., 11578 ff.).

Der anliegenden amtlichen Verlautbarung wurde zugestimmt.

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