1.90.3 (ma32p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Besetzung des Botschafterpostens in Washington.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Besetzung des Botschafterpostens in Washington.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies auf unrichtige Mitteilungen in der Berliner Abendpresse über Vorgänge betr. die bevorstehende Ernennung des Botschaftsrats von Prittwitz und Gaffron zum Botschafter in Washington hin5 und erbat vom Reichskabinett eine Veröffentlichung, in der festgestellt werde, daß diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprächen.

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Durch den Tod v. Maltzans, der am 23.9.27 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen war, war der Posten des dt. Botschafters in Washington vakant geworden. Am 3.11.27 hatten die Zeitungen gemeldet, daß die RReg. inzwischen um das Agrément der amerik. Reg. für v. Prittwitz und Gaffron als neuen dt. Botschafter in Washington nachgesucht habe. Von der deutschnational orientierten Presse war die bevorstehende Ernennung v. Prittwitz’ wegen dessen Eintreten für die demokratische Republik im November 1918 kritisch kommentiert worden. Der „Berliner Lokal-Anzeiger“ hatte in seiner Abendausgabe vom 3. 11. berichtet, daß die Ernennung v. Prittwitz’ in parlamentarischen Kreisen außerordentlich überrascht habe, da in der letzten Ministerbesprechung und im Interfraktionellen Ausschuß der Regierungsparteien starke Bedenken geäußert worden seien.

Der Reichsminister der Justiz sprach sein Bedauern darüber aus, daß er bei der ersten Erwähnung des Namens des Herrn von Prittwitz und Gaffron nicht gleichzeitig auch über seine politische Einstellung und seine Haltung im November 19186 orientiert worden sei. Er würde, falls er diese Tatsachen gekannt hätte, im Rahmen der ihm zustehenden Möglichkeiten Bedenken geäußert haben7.

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Siehe dazu die Memoiren v. Prittwitz und Gaffrons, Zwischen Petersburg und Washington. Ein Diplomatenleben, S. 97 ff., 117 ff., 125 ff.

7

In einem eigenhändigen, vertraulichen Schreiben des RJM Hergt an RK Marx vom 1.11.27, das Hergt am 2. 11. an StS Pünder übermittelt hatte, heißt es: „Als ich Mitte der vorigen Woche zu einer vertraulichen Ministerbesprechung im engeren Kreise über den Washingtoner Botschafterposten eingeladen war, hatte ich gebeten, diese Botschafterfrage doch lieber im Reichskabinett selbst zu behandeln, weil der einzelne Minister unter Umständen nicht in der Lage sei, aus eigener Kenntnis der Verhältnisse des Kandidaten Stellung zu nehmen und die Verantwortung für eine etwaige Empfehlung einer Kandidatur allein zu tragen. Sie selbst, hochverehrter Herr Reichskanzler, hatten dann die Güte, im Kreise der Eingeladenen auf Grund früherer Prüfung und Erfahrung festzustellen, daß bei der Besetzung von Botschafter- und Gesandtenposten der Herr Reichspräsident seine Zuständigkeit dahin auffasse, daß er keinen Kabinettsbeschluß erwarte, sondern sich ausschließlich auf den Vortrag des Reichsaußenministers entscheide, und daß der letztere sich deshalb auch nur in der Lage sehe, einzelnen Herren Ministern zu ihrer persönlichen Orientierung streng vertraulich vorläufige Mitteilungen über die Besetzungsmöglichkeiten zu machen, ohne daß dabei an eine Stellungnahme der betreffenden Minister gedacht werde. Im Anschluß daran ist dann von Herrn Minister Dr. Stresemann die Kandidatur Graf Welczeck als in erster Linie in Betracht kommend, daneben aber als Eventualkandidatur diejenige des Botschaftsrats v. Prittwitz – über welch’ letztere Persönlichkeit ich abgesehen von einem Urteil über seine Geschicklichkeit nicht näher Bescheid wußte – erörtert worden. – Ich habe mich an die mir auferlegte Vertraulichkeit streng gehalten und mit Niemanden über die Sache, namentlich auch bezgl. des Eventual-Namens gesprochen. Inzwischen ist aber dieser Name in der Presse genannt worden und aus diesem Anlaß haben sich nun verschiedene deutschnationale Stellen an mich gewandt, um mich auf bestimmte Bedenken, die nach ihrer Auffassung gegen die fragliche Lösung beständen, hinzuweisen. Von diesen Bedenken habe ich dem Herrn Reichsaußenminister Mitteilung gemacht, wobei ich allerdings erfahren mußte, daß in der Zwischenzeit – gerade wegen der erwähnten Zeitungsartikel – das Agrément schon nachgesucht sei. Die Erfahrungen, die bei dieser Gelegenheit gemacht sind, legen doch aber die Frage nahe, ob nicht in Zukunft bei ähnlichen Fällen anders vorgegangen werden müßte. Es liegt mir fern, etwa wieder auf den Gedanken einer Kabinetts-Erörterung zurückzukommen, nachdem ich erfahren habe, welche Bedenken dagegen bei dem Herrn Reichspräsidenten bestehen. Dagegen scheint mir ein anderes möglich. Wenn jene Besprechungen mit einzelnen Ministern überhaupt einen Zweck haben sollen, so müßte ihnen, unbeschadet der Vorkehrungen, die zur Geheimhaltung der Pläne vor der Presse usw. getroffen werden müßten, m. E. die Möglichkeit eröffnet werden, zur etwaigen Ergänzung des vom Herrn Außenminister zur Verfügung gestellten Tatsachenmaterials (das gar nicht ausgiebig genug sein kann!) sich an vertrauenswürdiger Stelle in vorsichtiger Weise zu erkundigen. Andernfalls könnte ihr, aus Nichtkenntnis erklärliches Stillschweigen zu der ihnen mitgeteilten Anregung unrichtig aufgefaßt und ihnen von irgendwelcher Seite eine Verantwortung für Dinge aufgebürdet werden, die sich ihrer Nachprüfung vollkommen entzogen. […]“ (R 43 II /1413 , Bl. 28–30).

[1039] Staatssekretär Dr. Meissner wies darauf hin, daß nach stets befolgter Übung die Ernennung der diplomatischen Beamten durch das Kabinett nicht votiert würde, dagegen sei stets, wie auch in diesem Falle die Zustimmung des Reichskanzlers herbeigeführt worden. Dem Herrn Reichspräsidenten sei die politische Einstellung und Vergangenheit des Herrn von Prittwitz und Gaffron bekannt gewesen. Er habe darin keine Schwierigkeit gesehen.

Reichsminister Dr. Stresemann erklärte, daß die Orientierung, die er einigen der Herren Reichsminister gegeben hätte, so vollständig gewesen wäre, wie er selbst Kenntnis gehabt habe. Er bat, parteipolitische Gesichtspunkte bei der Auswahl des diplomatischen Korps unter keinen Umständen zu berücksichtigen. Dies würde das Gefüge des auswärtigen Dienstes zerstören. Er verlas sodann den Aufruf einer Vereinigung, der Herr von Prittwitz und Gaffron im November 1918 angehört hatte8.

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Die Unterzeichner eines am 16.11.18 veröffentlichten Aufrufs „An Deutschlands Jugend“, zu denen auch Prittwitz gehörte, bildeten den Kristallisationskern der „Gesellschaft vom 16. November“. Der Aufruf ist wiederabgedr. in: Prittwitz und Gaffron, Zwischen Petersburg und Washington, S. 238; vgl. dazu ebd., S. 125 ff.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß seines Wissens Herr von Prittwitz und Gaffron sich innerpolitisch seit langen Jahren nicht betätigt habe.

Das Reichskabinett beschloß darauf in dieser Angelegenheit die beiliegende amtliche Mitteilung durch WTB9.

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Die Mitteilung lautete: „Zu den Ausführungen in der Abendausgabe des Lokal-Anzeigers über ‚merkwürdige Vorgänge‘ bei der Ernennung des deutschen Botschafters für die Vereinigten Staaten von Amerika [vgl. oben Anm. 5] wird amtlich folgendes mitgeteilt: Die Ernennung der Beamten des auswärtigen Dienstes erfolgt durch den Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers des Auswärtigen, ohne daß das Reichskabinett sich mit solchen Personalfragen zu befassen hätte. Die Nachsuchung des Agréments in Washington ist auch im vorliegenden Falle erfolgt, nachdem nach Rücksprache des Außenministers mit dem Reichskanzler die Zustimmung des Herrn Reichspräsidenten eingeholt worden war. Eine Stellungnahme des Reichsministeriums ist weder nachgesucht worden, noch hat sich der Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien mit der Frage überhaupt befaßt.“ (Entwurf, R 43 I /1425 , Bl. 27). – Siehe dazu Dok. Nr. 333 und Nr. 343.

Hier übernahm für den abwesenden Reichskanzler der Stellvertreter des Reichskanzlers den Vorsitz.

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