1.157 (ma32p): Nr. 399 Bericht des Reichsbankpräsidenten über die Lage der Reichsbank und über Fragen der Finanz- und Währungspolitik. 20. Januar 1928, 11 Uhr

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Nr. 399
Bericht des Reichsbankpräsidenten über die Lage der Reichsbank und über Fragen der Finanz- und Währungspolitik. 20. Januar 1928, 11 Uhr1

1

Die hier abgedruckte „Stenographische Niederschrift des Berichts des Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht an die Reichsregierung über die Lage der Reichsbank und über Fragen der Finanz- und Währungspolitik mit anschließender Aussprache am Freitag, den 20. Januar 1928, vormittags 11 Uhr“ wurde vom Reichstagsstenographen Krieger angefertigt. Die Niederschrift trägt den Kopfvermerk „Streng vertraulich!“.

R 43 I /635 , Bl. 237–268

Anwesend: von der RReg.: Marx, Hergt, Curtius, Köhler; StS Pünder, Popitz; MinDir. Zechlin, Schäffer, Ritter, Beyer-Fehling; MinDirig. Heintze, Norden; MinR Feßler, ORegR Berger, Dr. Rüstow; von der Rbk: Schacht, Dreyse; für Preußen: Schroeder, Brekenfeld, Hog, Bail, Grosser; für Bayern: v. Preger, Hammer; für Sachsen: Gradnauer, v. Sichart, Roitzsch; für Württemberg: Schick; für Baden: Honold, Kempff; für Hamburg: Strandes; Protokoll: Krieger.

Reichskanzler Dr. Marx: Meine Herren, ich eröffne die Sitzung. Das Auswärtige Amt hat gebeten, ausnahmsweise an dieser Sitzung teilzunehmen. Ich denke, daß keine Bedenken vorhanden sind. Herr Ministerialdirektor Ritter wird an der Besprechung teilnehmen.

Meine Herren, ich will gleich zu Anfang folgendes sagen. Wir haben ja eigentlich bei der letzten Sitzung des Kuratoriums2 festgestellt, daß es außerordentlich wertvoll wäre, wenn diese Besprechungen doch wieder regelmäßig vorgenommen würden. Leider waren dem ja die Tatsachen wieder im Wege; es hat sich eine solche Unmenge von Geschäften in den Weg gestellt, daß es nicht dazu kam, früher die Einladung ergehen zu lassen. Ich will nachher erst die Äußerungen der Herren entgegennehmen, es scheint mir aber zweckmäßig zu sein, wenn wir wieder auf die frühere Regelung kommen, wo es, glaube ich, irgendwie geschäftsordnungsmäßig festgelegt war, daß das Kuratorium alle Vierteljahre oder in bestimmten Fristen zusammentritt. (Reichsbankpräsident[1237] Dr. Schacht: Alle Vierteljahre!) Das könnte man vielleicht von neuem festlegen3. Dann ist man an eine bestimmte Frist gebunden, dann kann die Sache terminmäßig laufen, und es wird daran erinnert, daß die Einladung erfolgen muß. – Wir können uns ja nachher darüber aussprechen.

2

Sitzung vom 7.3.27. Protokoll dieser Sitzung: Dok. Nr. 195.

3

Bereits bei der Vorbereitung dieser Sitzung vom 20.1.28 hatten RbkPräs. Schacht und RK Marx vereinbart, daß die in § 20 Abs. 3 des Bankgesetzes (RGBl. 1924 II, S. 235 ) vorgesehene Berichterstattung des Rbk-Direktoriums an die RReg. in Zukunft vierteljährlich erfolgen sollte, und zwar vor einem Kreise, der in seiner Zusammensetzung ungefähr dem früheren Rbk-Kuratorium entsprach (R 43 I /635 , Bl. 129–132, 170).

Im übrigen bin ich den Herren sehr dankbar, daß die Herren zahlreich der Einladung gefolgt sind.

Ich darf den Herrn Reichsbankpräsidenten vielleicht bitten, seinen Vortrag zu beginnen.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Meine Herren, ich möchte auch unsererseits betonen, daß wir sehr dankbar dafür sind, daß wir öfter mit Ihnen zusammenkommen, weil es absolut notwendig ist, daß die Reichsbank mit den Intentionen der Reichsregierung jederzeit in engster Fühlung ist; wenn auch sonst die Fühlung wohl da ist, so erstreckt sie sich doch nicht immer auf die allgemeinen Fragen der Reichsbank, die doch auch dauernd zu Ihrer Kenntnis gebracht werden sollten. Wir danken dem Herrn Reichskanzler ganz besonders dafür, daß er die alte Regelung wieder einführen will.

Meine Herren, das letzte Mal sind wir in diesem Gremium am 7. März vorigen Jahres zusammengekommen. Die ganze Entwicklung des Geldmarktes seit der Zeit hat ja sehr viele Erörterungen hervorgerufen. Insbesondere ist auch die Diskontpolitik der Reichsbank einer gewissen Kritik unterworfen gewesen. Ich glaube aber, daß wir, wenn wir die Dinge rückschauend betrachten, doch sagen können, daß wir im großen und ganzen mit unserer Diskontpolitik das Richtige getroffen haben. Wenn Sie das Protokoll der Sitzung vom 7. März v.Js.4 nachlesen, so werden Sie sehen, daß wir hier schon am 7. März ausgesprochen haben, daß wir die Ermäßigung auf 5%5, die absolut unerläßlich war, wenn wir überhaupt die Fühlung mit dem Geldmarkte erhalten wollten, nur als eine vorübergehende ansahen, daß wir schon am 7. März hier gesagt haben: Wir erwarten, daß eine Diskontheraufsetzung in absehbarer Zeit wieder eintreten muß. Wir haben ferner darauf aufmerksam gemacht, daß die Diskontherabsetzung den Kapitalmarkt in keiner dauernden Weise beeinflussen werde. Ich erinnere daran, daß wir damals schon bei der Konvertierung der 10%igen landschaftlichen Pfandbriefe den Zinssatz von 7% statt des Zinssatzes von 6% gewählt hatten. Ich betone, daß wir schon am 7. März die Umstände, die zu der Begebung der 500 Millionen 5%iger Reichsanleihe geführt hatten, kritisch erörtert haben, kurz und gut, daß wir uns bereits am 7. März – genau wie am 11. Januar, als wir die Diskontermäßigung auf 5% vornahmen – über die Lage des Geld- und Kapitalmarktes in keiner Weise im unklaren gewesen sind. Es kam lediglich darauf an, der Öffentlichkeit gegenüber die Lage des Geld- und Kapitalmarktes klarzustellen.

4

Dok. Nr. 195.

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Siehe Dok. Nr. 195, Anm. 22.

[1238] Wir haben das, abgesehen von den verschiedenen öffentlichen Erörterungen, insbesondere durch eine enge Fühlung mit der Bankwelt versucht. Wir haben schon Ende Februar, Anfang März mit den führenden Banken der Berliner Stempelvereinigung Fühlung genommen, haben sie auf das ungesunde Ausmaß der Kreditentwicklung hingewiesen – auch darauf habe ich in der Sitzung vom 7. März in diesem Gremium aufmerksam gemacht – und haben ihnen gesagt, daß sie nicht soviel Kredite gegen Effekten geben sollten, weil das eine Illiquidität bedeuten würde, von der sie schwer wieder herunterkommen würden.

Diese Dinge haben dann zu den Ereignissen des 13. Mai geführt6, die in der Öffentlichkeit ja sehr viel Staub aufgewirbelt haben. Ich erinnere daran, daß wir über die Maßnahme, die wir damals zu treffen hatten, durchweg der Reichsregierung vorher Nachricht gegeben haben. Die Ausführung ist – und das ist vielleicht das Einzige, was man der Reichsbank vorwerfen könnte – nicht in den Händen der Reichsbank geblieben, sondern wir haben die Ausführung in die Hände der Banken gelegt, und gerade diese Ausführung mit dem etwas seltsamen Kommuniqué vom Morgen des 13. Mai ist es ja gewesen, die zu einer plötzlichen Panik an der Börse geführt hat. Aber, meine Herren, diese Panik wäre nie so einschneidend, nie so nachhaltig gewesen, wenn eben nicht das vorher aufgebaute Kursniveau ein so ungesundes gewesen wäre, und es ist nicht unnatürlich, sondern durchaus ein Auf-sich-selbst-Besinnen, daß seit dem 13. Mai die Kursauswüchse an der Börse sich in verhältnismäßig bescheidenen Grenzen gehalten haben und daß immer wieder die gesunde Vernunft an der Börse durchgedrungen ist, so daß von einer Übersteigerung der Kurse in der Folgezeit nicht mehr gesprochen werden konnte.

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Siehe Dok. Nr. 195, Anm. 40.

Auch die Liquidität der Banken ist seit jener Zeit zweifellos eine gesündere geworden. Die Effektenengagements sind in den Reports, also in den spekulativen Engagements, sehr rasch abgebaut worden, und zwar im Laufe der Monate Mai und Juni; sie sind aber auch in den folgenden Monaten abgebaut worden bei der Depositenkassenkundschaft, das heißt bei denen, die nicht auf Termin handeln, sondern die ihre Effekten gegen Zahlung kaufen. Die Kredite, die gegen solche Effektenkäufe seitens der Banken gegeben worden sind, sind langsam abgebaut worden – ich nehme an, daß dieser Abbau im allgemeinen jetzt erledigt ist –, teils durch Realisierung der Effekten, teils dadurch, daß die Kundschaft neues Geld eingezahlt und damit die Banken entlastet hat.

Diese Entlastung und stärkere Liquidität der Banken, die wir von Anfang an angestrebt haben, hat es uns ermöglicht, daß wir über das ganze Jahr 1927 geldmäßig verhältnismäßig nicht ungünstig hinweggekommen sind. Als wir zur Diskonterhöhung im Juni schritten7, ergab sich, daß der 6%ige Diskont noch nicht ausreichend war, um den Bedürfnissen des Geldmarktes gerecht zu werden und die Ausbalancierung mit den Bedürfnissen des Geldmarktes herzustellen.[1239] Wir sind Anfang Oktober zu einer weiteren Diskonterhöhung geschritten8 und haben uns damals auch innerhalb des Reichsbankdirektoriums die Frage vorgelegt, ob man nicht mit einer Diskonterhöhung noch warten solle, ferner ob nicht, wenn man schon Anfang Oktober an eine Diskonterhöhung heranginge, es notwendig sein würde, vor Ende des Jahres noch einmal eine weitere Diskonterhöhung auf 8% vornehmen zu müssen. Es hat sich erwiesen, daß der Grundsatz, nicht zu spät mit dem Diskontsatz heraufzugehen, also schon Anfang Oktober mit der Diskonterhöhung vorzugehen, richtig gewesen ist, denn er hat dazu beigetragen, daß alle Kräfte sich stärker darauf eingerichtet haben, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, und so ist es möglich gewesen, daß wir über den ganzen Schluß des Jahres mit dem 7%igen Diskont hinübergekommen sind und daß der Ultimoverlauf Ende Dezember ein innerlich sehr viel besserer war, als es nach dem Ausweis der Reichsbank äußerlich den Anschein hat.

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Am 10.6.27 hatte die Rbk den Diskontsatz von 5 auf 6% erhöht; siehe Dok. Nr. 260, Anm. 4.

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Am 4.10.27 war der Diskontsatz der Rbk von 6 auf 7% heraufgesetzt worden; siehe hierzu: Protokoll der Sitzung des Zentralausschusses der Rbk vom 4.10.27 (R 43 I /641 , Bl. 63–65); Verwaltungsbericht der Rbk für das Jahr 1927, S. 3 f.

Ich darf zunächst sagen, daß diese Diskonterhöhungen im wesentlichen ihre Begründung und ihre Veranlassung gefunden haben in der lebhaften Wirtschaftsentwicklung, die das ganze Jahr über angehalten hat. Wir haben dieser Wirtschaftsentwicklung mit unseren Mitteln nach Kräften beigestanden. Der Ausweis von Ultimo Dezember ist in seinem Zahlungsmittelumlauf – und das ist das Entscheidende – nur um etwa 50 Millionen RM höher gewesen als der Zahlungsmittelumlauf am 3. Oktober. Auch das ist noch nicht einmal wörtlich tragisch zu nehmen, weil gleichzeitig die Giroguthaben der Reichsbank sich um etwa 200 Millionen RM erhöht hatten, das heißt die flüssigen Mittel der Banken sind bei der Reichsbank angesammelt worden, und wenn man diese 200 Millionen RM abzieht, so würde für Ende Dezember geradezu ein Rückgang gegenüber der angespannten Situation von Anfang Oktober zu konstatieren sein.

Alles in allem jedenfalls hat die Diskontpolitik der Reichsbank den Effekt gehabt, daß der ganze Kredit- und Zahlungsverkehr des letzten halben Jahres sich verhältnismäßig ruhig und ohne irgendwelche größeren Störungen abgespielt hat.

Ich darf vielleicht ein paar Ziffern über den Zahlungsverkehr als solchen hinzufügen. Wir haben ein Anwachsen der Ziffern des Giroverkehrs auch im Jahre 1927 gehabt, und es hat sich besonders der telegraphische Giroverkehr eingebürgert, mit dem wir ja im Dezember 1926 begonnen haben. Es sind in den Monaten Januar bis Dezember des abgelaufenen Jahres über 7,5 Milliarden RM telegraphisch von Berlin in die Provinz und umgekehrt von der Provinz nach Berlin sowie zwischen den Provinzbankanstalten überwiesen worden. Das ist eine Einrichtung geworden, die außerordentlich dazu beigetragen hat, den Geldausgleich zwischen Provinz und Zentrale zu fördern und die Provinz von den Schwankungen des Berliner Marktes weniger abhängig werden zu lassen. Die Provinz kann auf diese Weise viel besser von hier aus versorgt werden,[1240] als das früher der Fall gewesen ist. Gerade diejenigen Herren, die immer noch unter der Vorstellung leiden, als ob die Zentralisierung des Geldmarktes der Provinz abträglich sei, möchte ich auf diese Regelung hinweisen, daß wir durch den telegraphischen Giroverkehr dafür gesorgt haben, daß die Provinz von Berlin aus viel besser und schlanker, das heißt am gleichen Tage, in wenigen Stunden mit Geld versorgt werden kann, als es früher der Fall war, wo der nur briefliche Verkehr eine größere Zeitspanne erforderte.

Ich darf dann, um bei dem Ausweis der Reichsbank zu bleiben, feststellen, daß wir in unserer Deckungspolitik hinsichtlich des Notenumlaufs keinerlei außerordentliche Erscheinungen im abgelaufenen Jahre zu verzeichnen hatten. Es hat sich alles regulär und mit genügender Gold- und Devisendeckung vollzogen. Unser Devisenvorrat ist auch heute wieder etwas größer, als in den Ausweisen erscheint. Wir sind durchaus ausreichend mit Gold und Devisen versehen. Die Deckung ist in keinem Termin des Jahres irgendwie unterschritten worden, ja, auch wenn wir den Rentenbankumlauf einbeziehen, so können wir sagen, daß die 40%ige Deckung9 für beide im Jahresdurchschnitt vorhanden gewesen ist; vorübergehend lag sie um einen kleinen Bruchteil unter 40%, sonst hielt sie sich ständig darüber.

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Siehe Dok. Nr. 195, Anm. 32.

Unsere Gold- und Devisenpolitik meine Herren, hat ja zu einem Teil auch im abgelaufenen Jahre wieder stärkere Erörterungen seitens der Öffentlichkeit durch ihre Zusammenhänge mit den Auslandsanleihen hervorgerufen, und ich möchte hier gleich ein kurzes Wort darüber einschalten, weil die Frage der Auslandsanleihen an sich ja ein Problem ist, mit dem sich erfreulicherweise heute jeder eingehender beschäftigt, als das früher der Fall war. Wir haben mit Folgerichtigkeit im Beginn des Jahres unseren während des Jahres 1926 stark angeschwollenen und aufgelaufenen Devisenvorrat wieder vermindert, indem wir indirekt, das heißt durch Abgabe von Devisen an die Kundschaft gegen Hereinnahme von Wechseln Devisenbeträge der Wirtschaft zur Verfügung gestellt haben, weil wir es für unrichtig halten, daß die Reichsbank lediglich eine Konversionskasse ist, die ihre Noten gegen den großen Gold- und Devisenvorrat ausgibt. Die Reichsbank kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie auch durch das Wechselportefeuille ständige Fühlung mit der Wirtschaft hält und am Kredit, das heißt am Kreditgeschäft, am Kreditumfang, an den Kreditzinssätzen direkt beteiligt ist und, wie wir sagen, die Fühlung mit dem Geldmarkt behält. Infolgedessen haben wir in der ersten Hälfte des Jahres unseren Devisen- und Goldvorrat von ungefähr 3 Milliarden auf etwas über 2 Milliarden heruntergehen lassen und haben dafür der Wirtschaft Wechselkredit zur Verfügung gestellt. Nachdem vom Juni an Auslandsanleihen wieder in stärkerem Umfang hereingekommen sind, ist auch der Devisenvorrat der Reichsbank wieder etwas gestiegen, aber jedenfalls nicht in einem Umfang, der uns außer Fühlung mit dem Markte gebracht hat, wie dies im Jahre 1926 der Fall war.

Immerhin haben wir es für richtig gehalten, das Hereinkommen insbesondere von kurzfristigen Krediten nicht dadurch zu erleichtern, daß wir die Devisen[1241] jederzeit aus erster Hand abgenommen haben. Wir haben es für richtig gehalten, daß auch der Nehmer ausländischer Darlehen durch die Kursgestaltung der Devisen im Inland merkt, wie eigentlich die Lage des Devisenmarktes ist, das heißt er soll, wenn er große Mengen Anleihen hereinnimmt, auch merken, daß dieses Angebot von Devisen auf den Markt drückt und die Devisenkurse zum Sinken bringt. Wie ich bei anderen Gelegenheiten ausführte, ist dieses deshalb notwendig, weil die Konvertierung von Devisen bei der Reichsbank den Zahlungsmittelumlauf unmittelbar erhöht, was die bekannten unerwünschten Rückwirkungen haben muß. Es ist teilweise so weit gegangen, daß die Devisenkurse sich dem Punkte näherten, wo es vorteilhaft war, statt der Devisen Gold hereinzubringen, also statt Anweisung New York zu verkaufen, das Gold direkt nach Deutschland zu verschiffen. Wir haben geglaubt, diese Entwicklung nicht dadurch fördern zu sollen, daß wir auf Goldsendungen gewisse „Prämien“ zahlen, und eine Prämie zahlen heißt es, wenn wir die 6 M Prägegebühr, die wir in Friedenszeiten immer gerechnet haben, heute nicht berechnen, sondern diese 6 M dem Goldpreis zuschlagen. Wir haben die früheren Jahre, wo uns am Hereinkommen stärkerer Goldbestände lag, 2790 RM für das Kilogramm Feingold gezahlt, das heißt um 6 M – nämlich um den Schlagschatz – mehr, als der gesetzliche Preis beträgt10; das bedeutete eine Prämie von 6 M pro Kilo Gold. Wir haben am 18. Oktober vorigen Jahres diese Prämie abgeschafft und haben es dadurch erreicht, daß keine künstlichen Goldverschiffungen nach Deutschland hereingekommen sind, sondern daß sich am Devisenmarkt die Kurse wieder einigermaßen ausgeglichen haben.

10

Nach § 22 des Bankgesetzes vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 235 ) war die Rbk verpflichtet, Barrengold zum festen Satz von 1392 RM für das Pfund (bzw. von 2784 RM für das Kilogramm) anzukaufen.

Im Laufe des Jahres hat, wenn ich beim Zahlungsverkehr bleiben darf, die Rentenmarktilgung ihre normale Entwicklung genommen. Wir haben nicht nur die üblichen Quartalstilgungen vorgenommen, sondern wir haben selbstverständlich auch die Tilgung im November vorigen Jahres, die nach dem Rentenbankliquidationsgesetz11 vorgesehen war, von annähernd 300 Millionen RM fristgemäß erledigt. Sie wissen, daß es gewisse Schwierigkeiten gemacht hat, diese Wechsel aus der Landwirtschaft durch Barzahlung zurückzuziehen. Sie bilden ja einen Teil der Debatten, die der Situation der Preußenkasse12 jetzt zugrunde liegen, und ich kann nur sagen, daß alle beteiligten Kreise – Rentenbank und Preußenkasse, aber auch die Landwirtschaft selbst – sich nach Kräften bemüht haben, den Anforderungen, die durch das Gesetz an sie gestellt wurden, gerecht zu werden, und ich glaube, man ist nicht ganz gerecht, wenn man aus diesem Grunde der Preußenkasse Vorwürfe macht, daß sie hier versucht hat, nach besten Kräften die Landwirtschaft zu der Zahlung der Wechsel auf der einen Seite anzuhalten, um ihr auf der anderen Seite durch kurze Prolongationen, die zum Teil bis in den März hineingehen sollten, die rechtzeitige Abdeckung der Liquidationsrate zu ermöglichen.

11

„Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen“ vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 252 ).

12

Pr. Zentralgenossenschaftskasse.

[1242] Alles in allem sind von den rund 2 Milliarden Rentenbankscheinen, die im Umlauf waren, heute bereits 1,355 Milliarden getilgt, so daß noch ungefähr 645 Millionen im Umlauf sind. Ich glaube, das ist ein Resultat, auf das wir durchaus mit Genugtuung zurückblicken können.

Im Zusammenhang damit steht auch die Aktion der Golddiskontbank. Wir haben bei der Golddiskontbank den Prozeß der Rentenmarktilgung dadurch erleichtert, daß wir vereinbarungsgemäß der Rentenbankkreditanstalt noch einen Betrag von 7%igen Hypothekendarlehen abgenommen haben, den sie ihrerseits bis dahin im Portefeuille gehalten hatte. Wir haben alles in allem nach dem heutigen Stande von der Rentenbankkreditanstalt eine Gesamtsumme von 356 Millionen übernommen. So weit hat sich die Hilfsaktion der Golddiskontbank für den Zwischenkredit der Landwirtschaft ausgewirkt. Das ist der Betrag, der der Landwirtschaft zugeflossen ist, und zwar auf 3 bis 5 Jahre13. Die Abmachungen lauten so, daß vom Juli nächsten Jahres an, also von Juli 1929 an, die ersten Rückzahlungen auf diese 3- bis 5-jährigen Schuldscheine beginnen, so daß von da an ein natürlicher Rücklauf in die Golddiskontbank wieder einsetzen wird. […]

13

Siehe hierzu den Verwaltungsbericht der Rbk für das Jahr 1927, S. 5.

Was die Rückzahlung dieser Gelder anlangt, die also vom Juli nächsten Jahres an beginnt, so möchte ich sagen, daß ich keinerlei Bedenken habe, daß diese Rückzahlung nicht rechtzeitig erfolgen wird, weil zwischen der Landwirtschaft einerseits und der Golddiskontbank bzw. der Rentenbankkreditanstalt andererseits die verschiedenen privaten und öffentlich-rechtlichen Hypothekarinstitute eingeschaltet sind, die in der Zwischenzeit die Überleitung dieser 3- bis 5-jährigen Kredite in langfristige Hypothekenkredite vorbereiten. Da sie selbst aus diesen Krediten verhaftet sind, so haben sie alles Interesse daran, diesen Übergang so rechtzeitig vorzunehmen, daß eine glatte Abwicklung dieser ganzen Aktion bei Fälligkeit eintreten wird.

Es erhebt sich dann das bedeutsame Problem, was nun mit den Geldern, die in der Golddiskontbank bis dahin angesammelt sein werden, geschehen soll. Sie wissen, daß die Golddiskontbank an sich zur Liquidation verurteilt ist. Ich möchte aber auch in diesem Kreise einmal darauf aufmerksam machen – und möchte bitten, diese Sache besonders vertraulich zu behandeln –, daß wir mit einer gewissen Absicht die Liquidation der Golddiskontbank bis dahin immer hinausgeschoben haben, weil wir glauben, daß die Gelder, die in der Golddiskontbank quasi als Reserve der Reichsbank angesammelt worden sind, doch von einer Art sind, daß sie für die weitere Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft in irgendeiner besonderen Form nutzbar gemacht werden sollen. Man könnte auch hier wieder an landwirtschaftliche Verwendung denken. Ich hoffe, daß, bis die Dinge so weit gediehen sind, der Landwirtschaft durch die anderen langfristigen Hilfsquellen vielleicht inzwischen eine Erleichterung geleistet worden ist. Man könnte aber besonders auch daran denken – und das liegt mir sehr am Herzen –, daß man die Golddiskontbank für die weitere Finanzierung unseres Exports nutzbar macht. Jedenfalls glaube ich, daß es[1243] nützlich wäre, die Golddiskontbank so lange in der Schwebe zu halten, bis sich eine definitive Lösung ergeben wird.

[…]

Im Zusammenhang hiermit darf ich sagen, daß wir bei der Regelung des deutschen Zahlungsverkehrs, wie Sie wissen, seit Jahren immer darauf hingearbeitet haben, daß die Verwaltung der öffentlichen Gelder unter einheitlichen Gesichtspunkten erfolgt14. Ich möchte das durchaus irreführende Wort, das bisher immer gebraucht worden ist, Konzentration der Gelder in einer Hand, hier vermeiden, weil es sich nicht darum handelt, die Konzentrierung der Gelder an einem Punkte vorzunehmen – das ist lediglich ein momentaner technischer Vorgang –, sondern es sich darum handelt, die Gelder, die aus den öffentlichen Fonds anfallen, in eine einheitliche, dem Reiche dienende Verwaltung zu bringen. Ich darf wiederum auch von dieser Stelle betonen, daß unsere ganzen Verhandlungen, Besprechungen und Abmachungen, die wir über diese Frage mit dem Reichsfinanzministerium getroffen haben, niemals auf Schwierigkeiten von irgendeiner Seite gestoßen sind, sondern daß wir im vollsten Einvernehmen mit der Reichsfinanzverwaltung hier vorgehen.

14

Vgl. die Ausführungen Schachts über die Verwaltung der öffentlichen Gelder in der Sitzung vom 7.3.27; Dok. Nr. 195.

Als Ideal haben wir uns immer gedacht, daß die Gelder, die von Post und Eisenbahn und anderen öffentlichen Stellen anfallen, letzten Endes doch in die Reichshauptkasse gehören, wo sie früher gewesen sind, und daß sie zu einer Erleichterung der Finanzgebarung des Reichsfinanzministers dienen sollten. Das ist durch die Neuordnung der Dinge technisch nicht möglich gewesen. Wir haben zunächst, wie Ihnen bekannt ist, den Umweg über die Golddiskontbank gesucht. Die Golddiskontbank hat auch von der Eisenbahn, die ja das Hauptkontingent dieser Gelder dem Umfang nach stellt, gewisse Gelder erhalten, die auf Grund einer vorläufigen Vereinbarung an die Golddiskontbank geflossen sind und von da aus dem Privatdiskontmarkt zugeführt worden sind. Angesichts der ganzen veränderten Finanzlage auch bei der Eisenbahn hat sich jetzt die Notwendigkeit ergeben, diese Verhandlungen wieder zu erneuern, und ich glaube, daß wir auf dem besten Wege sind, mit Unterstützung des Reichsfinanzministeriums eine Neuregelung zu treffen, die nach der Richtung hin befriedigend sein wird.

Ich darf, was die Frage der Zentralisation der öffentlichen Gelder an einem Platz angeht, noch einmal darauf hinweisen, meine Herren, daß es sich nicht darum handelt, Gelder, die in der Provinz anfallen, dem Berliner Platz zur Verfügung zu stellen, sondern daß sie sich auf die einheitliche Verwaltung der Gelder bezieht. Geld, welches kurzfristig anfällt, kann man nur an einem großen Geldmarkt verwenden, und ein solcher großer Geldmarkt besteht in Deutschland einzig und allein in Berlin. Selbst Plätze wie Frankfurt und Hamburg sind hinsichtlich der Geldverwendung nicht groß genug, um als alleiniges Rückgrat der kurzfristigen Geldverwendung zu dienen. Auch sie müssen sich mit Berlin in Fühlung halten und stützen sich auf Berlin. Auf diese Weise wird es aber ermöglicht, Gelder, die sonst in der Provinz oder an irgendwelchen[1244] Stellen vorübergehend brach liegen, auch auf ganz kurze Fristen, für Tage, der Volkswirtschaft zuzuführen, indem man sie an dem zentralen Geldmarkt verwendet; und diese Zuführung an den zentralen Geldmarkt erleichtert wiederum auch die Zuführung der Gelder an die provinzialen und anderen Stellen, so daß durch diese Zentralisierung nicht nur keine Schwächung der Provinz erfolgt, sondern im Gegenteil eine Stärkung der Provinz, gerade das, was ich Ihnen auch vorhin bei der Mitteilung über den telegraphischen Giroverkehr ausgeführt habe.

Es handelt sich nicht darum, Gelder irgendeiner Stelle des Reichs zu entziehen, um sie hier zu verwenden, sondern nur darum, die an sich verfügbaren Gelder so zentral zu verwalten, daß sie durch das Medium des Geldmarktes überall auch dahin fließen können, wo sie vorübergehend gebraucht werden. Ich hoffe, daß die Bemühungen, die die Reichsbank in dieser Beziehung seit Jahren verfolgt, nach und nach doch auch an all den Stellen Verständnis finden, die bisher dieser Frage noch skeptisch gegenüberstehen15. Ich darf aber auch jetzt noch einmal – und ich halte das für etwas ganz außerordentlich Bedeutsames, meine Herren – darauf hinweisen, daß es mir ein ganz großer Schaden in der ganzen öffentlichen Finanzgebarung zu sein scheint, daß wir überall noch und vielleicht sogar in verstärktem Maße Finanzverwaltungen haben, die auf der einen Seite unter Mitwirkung des Reichs und auf Grund von Hoheitsrechten des Reichs ihre Einnahmen beziehen, auf der anderen Seite aber vor jeder sonstigen und weiteren Kontrolle des Reichs geschützt sind. Das bezieht sich auf eine Reihe von Körperschaften, die im Versicherungswesen tätig sind. Ich erinnere z. B., um einmal den Kreis sehr weit zu ziehen, an die ganze Finanzgebarung der Ortskrankenkassen und der sonstigen Krankenkassen, die doch alle auf Grund eines staatlichen Hoheitsrechts ihre Beiträge beziehen, nämlich auf Grund gesetzlicher Maßnahmen, und die in der Verwaltung ihrer Gelder vollständig lokal selbständig sind und keinerlei Kontrolle unterliegen.[1245] Ich stehe nicht an, Ihre Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß beispielsweise die Finanzgebarung der Krankenkassen meines Erachtens ganz außerordentlich reformbedürftig ist. Wenn ich sehe, wie die Ausgabenwirtschaft bei diesen Körperschaften gehandhabt wird, so muß ich sagen: Sie bedarf dringend der Kontrolle und dringend des Eingriffs von oben her.

15

Der Bayer. MinPräs. Held führte in einem Schreiben an den RK vom 15.4.28 betr. Verwaltung der öffentlichen Gelder u. a. aus: Der Übergang der wichtigsten Steuerquellen auf das Reich, die Verreichlichung von Eisenbahnen und Post, die Konzentrationsbestrebungen der Wirtschaft und die Politik der Rbk hätten schon heute zu einer Zentralisierung auf dem Gebiet der öffentlichen Gelder geführt, die nach Auffassung weitester Kreise „den Gesamtinteressen der Volkswirtschaft im Sinne eines gesunden und gerechten Ausgleiches nicht mehr Rechnung zu tragen vermag“. Der RbkPräs. habe jedoch in den letzten Jahren bei verschiedenen Gelegenheiten einer noch weitergehenden Zusammenfassung der öffentlichen Gelder das Wort geredet. „Demgegenüber haben die Länderregierungen wiederholt darauf hingewiesen, daß diese Zusammenfassung die fortschreitende Benachteiligung der peripheren Wirtschaftsgebiete und die einseitige Bevorzugung des Konzentrationsplatzes als unvermeidliche Folge nach sich ziehen müsse. Die Entwicklung hat bewiesen, daß diese Auffassung berechtigt ist. […] Besser als durch Konzentration und zentralistische Verwaltung lassen sich die Ziele der Reichsbankleitung durch Dekonzentration und dezentralisierte Verwaltung nach Maßgabe einheitlicher Richtlinien erreichen, zu deren Vereinbarung Bayern gerne bereit ist. Von dieser grundsätzlichen Auffassung ausgehend, beehrt sich die Bayerische Staatsregierung der Reichsregierung den Antrag zu unterbreiten, sie möge ihren Einfluß dahin geltend machen, daß jede weitere Zentralisation auf dem Gebiet der öffentlichen Gelder hintangehalten wird und, soweit eine solche Zentralisation bereits durchgeführt wurde, die Rückkehr zu den Grundsätzen einer gesunden Dezentralisation erfolgt.“ (R 43 I /675 , Bl. 70–73). Gleichlautende Schreiben richteten die Württ. Reg. am 14. 4. und die Bad. Reg. am 24.4.28 an den RK (R 43 I /657 , Bl. 74–80, 87–94; in R 43 I /657  weitere Vorgänge betr. Verwaltung öffentlicher Gelder).

Dasselbe ist für eine Reihe anderer Versicherungsorgane der Fall. Ich möchte rechtzeitig darauf hinweisen, daß dafür Sorge getragen werden muß, daß nicht auch in dem Erwerbslosenversicherungswesen nunmehr eine ähnliche Regelung eintritt, daß die Gelder, die sich dort ansammeln, nach Gesichtspunkten verwendet werden, die vollständig abseits der zentralen finanzpolitischen Gesichtspunkte des Reichs liegen. Ich glaube, daß wir auf diesem Gebiete sehr viel sparen könnten, wenn auch hier eine gewisse Überwachung von oben her eintritt16.

16

Vorschläge für die Bewirtschaftung der Gelder, die bei den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung anfielen, unterbreitete das Rbk-Direktorium in einem Schreiben an den RWiM vom 29.2.28 (R 43 I /657 , Bl. 34–39).

Das ist dasselbe Problem, das letzten Endes bei den Kommunen das Kernproblem ist. Wenn man auf der einen Seite alle diese Körperschaften von einer Stelle her, nämlich von Reichsstelle her, dotiert, so muß man auch dafür sorgen, daß die Ausgabenwirtschaft entsprechend gehandhabt wird. Will man aber die Ausgabenwirtschaft freilassen, dann muß man auch ihnen eine stärkere Verantwortung bei der Einnahme der Gelder geben. Es geht aber nicht, daß man ihnen auf der einen Seite das Geld gibt und auf der anderen Seite über die Ausgabe dieser Gelder keine Kontrolle ausübt.

Wir sind bei der Reichsbank in der Frage der Regelung des deutschen Zahlungsverkehrs an all diesen Dingen außerordentlich interessiert, und infolgedessen erlauben Sie, daß ich diese Dinge, die auf den ersten Blick vielleicht etwas abseits der Reichsbank liegend erscheinen könnten, hier erwähne.

Meine Herren, bei den Verhandlungen über die Finanzierung der öffentlichen Betriebe, soweit sie geldbedürftig sind, sind wir ja im Laufe des abgelaufenen Halbjahres in sehr schwierige Verhältnisse hineingekommen. Ich darf nur ganz kurz an die Vorgänge erinnern, soweit die Reichsbank daran interessiert ist. Wir waren im August des Jahres 1927 gerade dabei, zu erwägen, in welcher Form man die bis dahin zurückgestellten Bedürfnisse der Eisenbahn befriedigen könne durch Begebung von Vorzugsaktien oder anderen Werten, als die ganze Frage der Aufnahme von Auslandsanleihen durch den Generalagenten17 in die Hand genommen und einer speziellen Erörterung zugeführt wurde, und der Beginn wurde mit der Eisenbahn gemacht. Ich möchte auf die außenpolitischen und reparationspolitischen Gedankengänge, die mit dieser ganzen Frage verbunden sind, nicht eingehen, sondern möchte hier nur die geldliche Auswirkung, soweit sie für die Reichsbank und für den deutschen Geldverkehr in Frage kommt, berühren. Die Reichsbahn ist verhindert worden, ihren Geldbedarf im Ausland zu decken18. Ebenso ist das Vorgehen des Reparationsagenten gegen die Preußenanleihe ein Anlaß geworden, um allen Anleihen der[1246] öffentlichen Hand in Amerika eine große Skepsis und Bedenken gegenüberzustellen, so daß wir zu einem sehr vorsichtigen Vorgehen in der Frage der Aufnahme von Auslandsanleihen der öffentlichen Hand gezwungen wurden19. Wir haben gemeinschaftlich mit der Reichsregierung dieses Problem dahin zu lösen versucht, daß wir den Grundsatz aufgestellt haben: Je stärker wir die Inlandskontrolle in diesen Dingen einsetzen, um so mehr werden wir die Auslandskontrolle überflüssig machen, um so mehr werden wir das Vertrauen des Auslandes wiedergewinnen, und um so mehr und um so eher wird es uns erleichtert werden, wieder mit den notwendigsten Geldbedürfnissen an das Ausland heranzutreten. Soweit ich die Dinge übersehen kann, ist die Lage in dieser Frage so, daß der Generalagent auf dem Standpunkt steht, daß die Eisenbahn so wenig wie irgend eine andere Körperschaft, die unter dem Dawesplan spezielle Pfandverpflichtungen oder Zahlungsverpflichtungen an das Ausland eingegangen ist, mit ihrem Geldbedarf an das Ausland herantreten sollte. Der Eisenbahn, der Post wird deshalb der Auslandsmarkt verschlossen bleiben, und ich fürchte, daß dieser Gedankengang in Verbindung mit der Priorität, die der Transferagent auf Grund von § 248 für die politischen Gläubiger konstruiert hat bzw. betont hat, es auch den Ländern, glaube ich, unmöglich machen wird, in absehbarer Zeit an den Auslandsgeldmarkt heranzutreten20. Das wird die Gefahr nahelegen, daß wir bei jeder Erleichterung des deutschen Kapitalmarktes, die sich anzubahnen scheint, sofort den Versuchungen gegenüberstehen werden, den inländischen Kapitalmarkt mit Anleihen der öffentlichen Hand zu belasten; d. h. das, was nach unserer Auffassung unnötigerweise im Januar und Februar vorigen Jahres hinsichtlich der Reichsanleihe geschehen ist, wird jetzt vielleicht zwangsläufig eintreten, daß nämlich die Länder und die Eisenbahn und vielleicht die Post, soweit sie eben absolut auf Geldbedarf angewiesen sind, an den inländischen Geldmarkt heranzutreten versuchen werden, das heißt wir werden jedes leise Aufflackern einer Erleichterung auf dem Kapitalmarkt sofort beantwortet sehen mit den Versuchen, das anfallende Geld sofort so rasch wie möglich zu dem einen oder anderen Zweck abzuschöpfen. Ich glaube, die generelle Lehre, die sich hieraus ergeben sollte, ist die immer zu wiederholende, daß Sparsamkeit auf allen Seiten eintreten muß und daß man, so schwer es einem wird, Projekte, die nicht absolut dringend sind, zurückstellen muß; denn wir werden der Wirtschaft natürlich unter Umständen sehr schwere Schäden zufügen, wenn wir eine solche dauernde Anspannung des Kapitalmarktes von der öffentlichen Hand her nun fördern.

17

Gilbert.

18

Siehe hierzu: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 245.

19

Siehe hierzu Dok. Nr. 312 und Nr. 313.

20

Nach Art. 248 des VV hafteten der gesamte Besitz und sämtliche Einnahmequellen des Reichs und der dt. Länder erststellig für die Bezahlung der Reparationen. Unter Berufung auf Art. 248 VV hatte der Reparationsagent Gilbert wiederholt einen allgemeinen Vorrang der Reparationszahlungen und des Reparationstransfers vor den sonstigen Auslandsverpflichtungen des Reichs und der Länder konstatiert. Besonders gegenüber dem Schuldendienst für die Auslandsanleihen Preußens und der anderen Länder hatte Gilbert die Priorität des Reparationstransfers geltend gemacht. Vgl. den Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.12.27, Berlin 1928, S. 109 ff.; siehe dazu die Anfang Januar 1928 im RFMin. gefertigte geheime „Aufzeichnung über die Prioritätsfrage bei Auslandsanleihen und -zahlungen der öffentlichen Stellen“, der der einschlägige Schriftwechsel zwischen dem RFMin. und dem Reparationsagenten bzw. der Repko beigefügt ist (R 2 /3211 ).

[1247] Was die anderen Möglichkeiten der Anleihebeschaffung aus dem Ausland betrifft, so bestehen sie selbstverständlich theoretisch für die Kommunen. Die Kommunen sind unter § 248 nicht verhaftet, es besteht also hier kein reparationspolitisches Hindernis. Aber Sie wissen ja, wie der Reparationsagent diese Dinge aufgefaßt hat, daß er sich gegen eine allzu starke Inanspruchnahme des Kommunalkredits im Ausland eingesetzt hat und daß er vor allem – ich spreche jetzt gar nicht von den juristischen und reparationspolitischen Formulierungen, sondern von den allgemeinen Gedankengängen – den Gedankengang betont hat: Nur wenn die Städte sich auf das äußerste Maß produktiver Anlage, das unerläßlich zu erstellen ist, beschränken, kann man überhaupt eine Anleihenahme der Städte befürworten. Ich habe keinerlei Gefühl dafür – muß ich Ihnen ganz offen sagen, weil ich Herrn Gilbert nur ganz kurz vor seiner Abreise gesprochen habe, ich habe kommunale Probleme mit ihm seit Ende Oktober nicht mehr besprochen, er kommt erst Anfang nächster Woche zurück, infolgedessen werde ich erst in der nächsten Woche darüber mit ihm sprechen können, und darauf ist es zurückzuführen, daß ich Ihnen sagen muß: Ich habe in keiner Weise ein Gefühl dafür, wie die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme der Kommunalkredite im Ausland sich in nächster Zeit entwickeln werden. Ich habe aber eine Grundauffassung dabei, die ich auch an dieser Stelle nicht verheimlichen möchte. Ich habe den Eindruck, daß Parker Gilbert unter der Vorstellung handelt, daß er eine Lösung, eine definitive Festsetzung der Dawes-Verpflichtungen, die auch er absolut als sachlich erforderlich hält, wenn die deutsche Wirtschaft nicht dauernd in Unordnung geraten soll, nicht bei einer Fortsetzung starker Auslandskredite herbeiführen zu können glaubt. Solange Sie Auslandskredite aufnehmen, meine Herren, können Sie selbstverständlich die Reparationen bezahlen, das heißt transferieren. Auf der anderen Seite ist es ganz klar, daß, wenn dauernd Auslandsanleihen aufgenommen werden, wir immer wieder in eine Situation hinein geraten, wie sie im Herbst vorigen Jahres entstanden ist, daß nämlich der ausländische Bankier sich sagt: Ja, wieweit kann ich eigentlich noch gehen?, daß Herr Poincaré sagt: Ja, glaubt ihr denn, ihr könnt lauter private Verschuldungen auf euch laden, bevor ihr meine Schulden abgebürdet habt? Es tritt also der Gegensatz zwischen der politischen Verschuldung und der privaten Verschuldung in einer Weise von Zeit zu Zeit immer wieder zu Tage, die nichts anderes bewirken kann als eine dauernde kritische Erörterung der deutschen Kreditfähigkeit; und das sind Dinge, die die Wirtschaft am allerwenigsten vertragen kann. Wir können es nicht vertragen, daß alle halbe Jahre einmal wieder eine Debatte auftaucht: Sind die deutschen Anleihen noch gut? Können wir private Anleihen machen, solange die politischen nicht geregelt sind? Das heißt also, daß die Frage der Priorität usw. immer wieder auftaucht; und die deutsche Wirtschaft einschließlich der berechtigten kommunalen Wünsche steht immer wieder vor der Situation, daß ihr die Bedingungen und die Möglichkeiten des Auslandsanleihemarktes verschlechtert bzw. vorübergehend ganz verschlossen werden. Erschütterungen des Wirtschaftslebens sind ganz unausbleiblich. Ich glaube, daß diese Vorstellung bei Parker Gilbert vorhanden ist – und ich halte sie für richtig – und daß[1248] er infolgedessen versucht, die Lösung vorzeitig dadurch zu erzwingen, daß er nicht erst die Dinge bis zum Bruch im Transfer kommen läßt, sondern daß er versucht, diese Unklarkeiten und diese Zweifel über Priorität und Ausmaß der Anleihen zum Anlaß zu nehmen, um die Gegenseite zu überzeugen, daß man in eine neue Erörterung der Verschuldungsfrage eintreten muß und daß man Deutschland eben vor seine eigene Verantwortung stellen und ihm sagen muß: Soundsoviel schuldest du, nun bis du aber frei, nun kannst du mit deinen wirtschaftlichen Erfordernissen an die Welt herankommen.

Ich werde in den nächsten Wochen versuchen, über diese Dinge Klarheit zu gewinnen, und werde selbstverständlich auch meinerseits dazu beitragen, daß die Reichsregierung über diese Dinge auch von unserer Seite über alles informiert wird, was irgendwie sich da vorbereitet. Ich bin im Augenblick nicht in der Lage zu sagen, welches nun die Tendenzen sind. Wir werden bei unserer nächsten Zusammenkunft darüber hoffentlich etwas klarer sehen.

Im übrigen darf ich mit Befriedigung konstatieren, daß trotz aller Angriffe, die in der Öffentlichkeit gegen die Reichsbank und insbesondere gegen den Präsidenten der Reichsbank hinsichtlich der öffentlichen Verschuldung gerichtet worden sind, sich doch auch in den kommunalen Kreisen stärker und stärker der Gedanke durchsetzt, daß sparsamer gewirtschaftet werden muß; es ist ja manchmal etwas komisch zu lesen, wenn in der einen Zeile steht: Der Reichsbankpräsident hat mit seinen Vorwürfen gegen die übermäßigen Finanzausgaben der Kommunen unrecht, und wenn im Nachsatz gleich zu lesen ist: Wir ermahnen aber alle zur größten Sparsamkeit; das heißt: Er scheint doch nicht so ganz unrecht gehabt zu haben. Diese Stimmung setzt sich, glaube ich, durch, und wir haben alle Veranlassung, dahin zu wirken, daß diese Bewegung nicht erlahmt, damit wir den Vorwürfen der Entente gegenüber, die uns einer Verschwendungswirtschaft bezichtigen, mit gutem Gewissen und mit guten Gründen und Belegen gegenübertreten können.

Ich möchte die Besprechung über die Lage des Kapitalmarktes nicht schließen, ohne noch einmal an dieser Stelle zu wiederholen, was ich auch am 7. März hier vorgetragen habe, daß wir nach wie vor und mit noch größerem Nachdruck vielleicht heute als früher auf dem Standpunkt stehen, daß man einem Land, welches die Kapitalbildung aus eigener Kraft so notwendig hat wie wir, nicht diese ganze Entwicklung durch das Weiterbestehenlassen der Kapitalertragsteuer erschweren sollte. Ein Land, das auf Kredit und auf stärkste Kapitalbildung angewiesen ist, weil ein genügendes Kapital nicht vorhanden ist, ist kein Objekt, um eine Kapitalertragsteuer tragen zu können, und ich glaube, wir würden der ganzen Kapitalbildung Deutschlands – zum Nutzen der Landwirtschaft, zum Nutzen des Kredits der öffentlichen Hand – einen erheblichen Auftrieb geben können, wenn wir uns endlich entschließen würden, die Kapitalertragsteuer wenigstens für festverzinsliche Werte aufzuheben.

In den Besprechungen, die wir mit den Banken über die Probleme, die uns das ganze Jahr hindurch bewegt haben, gehabt haben, hat die Frage der Liquidität der Banken und die Frage der Publizität der Banken eine erhebliche Rolle gespielt. Sie wissen, daß den unmittelbaren Anlaß zur Erörterung dieser Frage[1249] die Beobachtung im Frühjahre des vorigen Jahres gegeben hat, daß die Banken sich in außerordentlich großem Umfang mit kurzfristigen Auslandsgeldern versorgten, ohne daß dies unmittelbar in die Erscheinung trat, so daß es sich unserer Beurteilung entzog. Wir haben damals eine Enquete über die kurzfristige Verschuldung angestellt, die per Ende April und Ende Juni die Ziffern von den Banken forderte, und wir haben ja leider feststellen müssen, daß fast ein Drittel der gesamten Kreditoren der Banken Auslandsgelder waren. Wir haben in einer Besprechung im August vorigen Jahres, zu der wir die Banken eingeladen haben, den Banken diese Situation mitgeteilt, und haben dadurch erreicht, daß die Gefahr, die in diesen Auslandskrediten nicht nur für die Währung, sondern auch für die Liquidität der Banken liegt, vorübergehend von den Banken erkannt worden ist. Das hat zweifellos zur leichteren Gestaltung der Verhältnisse im letzten Quartal des abgelaufenen Jahres beigetragen. Dann aber glauben wir, die Beobachtung gemacht zu haben, daß man sich für die Bilanzfrisur per 31. Dezember doch wieder stärker Auslandsgeld verschafft hat, und wenn die Banken es auch nicht in die deutsche Wirtschaft unmittelbar überführten, sondern es als Auslandsguthaben haben stehen lassen, so ist eine stärkere Inanspruchnahme von Auslandskrediten durch die Banken doch, glaube ich, für das Ende des Jahres zu konstatieren. Diese Dinge sind für die allgemeine Währungslage von so einschneidender Bedeutung, daß wir uns nach anfänglichen Zweifeln in der Reichsbank doch zu dem Entschluß durchgerungen haben – und wir würden hierfür eventuell die Mitwirkung des Herrn Reichswirtschaftsministers erbitten –, daß wir eine Veröffentlichung der Auslandsverpflichtungen und Auslandsforderungen der Banken in regelmäßigen Abständen für notwendig halten. Wir haben volles Verständnis dafür, daß es nicht im Interesse der Gesamtheit liegen kann, wenn eine einzelne Bank diese Ziffern in der Öffentlichkeit anzugeben hat; da können selbstverständlich auch monatliche Schwankungen vorkommen, die man nicht gern publizieren will und die unnötigerweise vielleicht eine Bank in ein falsches Licht setzen. Aber daß die Gesamtsumme der kurzfristigen Auslandsverpflichtungen der Banken, die die Zwischenbilanzen veröffentlichen, bekannt gegeben wird, das halten wir doch nach reiflicher Überlegung für unerläßlich. Wir glauben deshalb, daß wir im Laufe der nächsten Woche, wo wir mit den Banken wieder über diese Frage zusammentreten werden, uns mit ihnen dahin einigen werden, daß sie der Reichsbank diese Ziffern für jedes Institut regelmäßig geben – dazu haben sie sich an sich bereit erklärt, daß wir aber weiterhin auch mit ihnen darüber einig werden, daß eine Gesamtveröffentlichung dieser Ziffern erfolgt, die sowohl dem Kreditnehmer wie dem Kreditgeber die deutsche Währungssituation doch etwas klarer erscheinen läßt, als das bisher, wo wir ständig im Dunkeln tappen, der Fall ist.

Außer dieser Veränderung in der Veröffentlichung der Zwischenbilanzen glauben wir mit den Banken in der nächsten Woche zu einer Abmachung dahin kommen zu können, die noch eine weitere Reihe von Verbesserungen enthält. Wir glauben erlangen zu können, daß die Banken die Zwischenbilanzen nicht wie bisher fünfmal im Jahre, nämlich an jedem zweiten Monatsende mit Ausnahme des Dezember, veröffentlichen, sondern daß an jedem Monatsende,[1250] allerdings dann wieder mit Ausnahme des Dezember und des Januar, die Zwischenbilanzen veröffentlicht werden, das heißt wir werden künftig keine Zweimonatsbilanzen, sondern grundsätzlich Monatsbilanzen haben.

[…]

Ich glaube, daß ich damit so ziemlich alle Punkte erörtert habe, die für dieses Gremium in Frage kommen. Ich kann mich auch auf diese Dinge beschränken, weil wir ja nun nach der Ankündigung des Herrn Reichskanzlers alle Vierteljahre zusammenkommen wollen und ich dadurch Gelegenheit bekomme, Ihnen des öfteren über die Vorgänge bei der Reichsbank zu berichten.

Reichskanzler Dr. Marx: Ich danke dem Herrn Reichsbankpräsidenten herzlichst für seine eingehenden und übersichtlichen Darlegungen. Ich glaube, wir haben wieder von neuem daraus erkannt, welche wertvolle Stellung gerade die Reichsbank in unserem wirtschaftlichen, aber auch in unserem politischen Leben zur Zeit einnimmt. Damit müssen wir eben noch rechnen, daß wir gerade von politischen Gesichtspunkten aus die ganzen Dinge beurteilen müssen, selbstverständlich unbeschadet des wirtschaftlichen Charakters und der wirtschaftlichen Dinge, die in untrennbarem Zusammenhang damit stehen.

[…]

Darf ich die Debatte eröffnen? Wer wünscht von den Herren das Wort?

Sächsischer Ministerialdirektor Geheimer Rat v. Sichart: Darf ich eine ganz kurze Bemerkung machen? Ich nehme an, Herr Reichsbankpräsident, daß Sie von uns nicht erwarten, daß wir zu der Frage der öffentlichen Gelder heute hier Stellung nehmen. Die Frage ist ja ziemlich akut geworden, und es ist bekannt, daß wir von neuem in Verhandlungen über diesen Punkt eingetreten sind. Ich kann nicht annehmen, daß wir heute irgendeine Entscheidung in diesem Punkte treffen können. Das ist wohl auch nicht Ihre Annahme. Ich glaube, daß wir mit den Ausführungen, die Sie gemacht haben, im großen und ganzen uns in vielen Punkten durchaus einverstanden erklären können. Der Zweifel, der besteht, ist nur der, ob die Verwendung dieser Gelder, d. h. die letzte Verwendung, wenn sie zentralisiert erfolgen wird, immer genau dieselbe sein wird, wie sie jetzt ist, dieser Zweifel muß in den Verhandlungen, die noch bevorstehen, geklärt werden.

Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist folgender. Es ist von dem Schaden gesprochen worden, den gewisse Verwaltungen anrichten, die Einnahmen auf Grund von Reichsgesetzen beziehen und die nun auf der anderen Seite, auf der Ausgabeseite, vor Kontrollen, die von Reichsseite ausgeführt werden könnten, geschützt sind. Da ist auf die Krankenkassen Bezug genommen worden, ferner auf die neue Arbeitslosenversicherung. Alles, was hinsichtlich dieser Verwaltungen gesagt worden ist, wird glaube ich, hier keinem Widerstand begegnen. Zweifelhaft ist mir aber ein Punkt geblieben, und das war die Frage der Gemeinden, ob man nämlich die Gemeinden in diesem Zusammenhang überhaupt mit nennen kann. Es ist gesagt worden: Die Gemeinden werden auf der einen Seite dotiert, und zwar muß ich doch annehmen, daß gemeint ist: vom Reiche, aber auf der anderen Seite besteht keine rechte Möglichkeit,[1251] ihre Ausgaben zu prüfen. Ich möchte mich zunächst gegen das Wort „dotiert“ wenden. Die Gemeinden erhalten keine Dotationen auf Grund von reichsgesetzlichen Vorschriften, sondern lediglich Überweisungen auf Grund des Finanzausgleichs. Zwischen Dotationen und Überweisungen muß streng unterschieden werden. Die Gemeinden beziehen die Gelder, die sie früher kraft eigenen Rechts erhoben haben, jetzt kraft der Reichsgesetzgebung; die Reichsgesetzgebung ist natürlich gehalten, die Gelder in großem Umfang den Gemeinden über die Länder wieder zuzuführen. Daß dieser Umstand dazu nötigen könnte, in dem Sinne, wie es von dem Herrn Reichsbankpräsidenten auseinandergesetzt worden ist, eine Kontrolle der Ausgaben der Gemeinden von seiten des Reichs einzuführen, wird zu bestreiten sein. Jedenfalls möchte ich diesen Punkt nicht unwidersprochen lassen. Selbstverständlich spreche ich mich damit nicht gegen diejenigen Kontrollen der Gemeinden aus, die im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich stehen. Ich wende mich also nicht gegen die Statistiken, die schon im Wege sind, und auch nicht dagegen, daß von seiten der Länder eine Kontrolle insbesondere über die Verwendung der Mittel, die den Gemeinden auf dem Wege der Überweisungen zufließen, ausgeübt wird.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Ich möchte das Problem durchaus nicht vertiefen, weil es ja in dieser Formulierung nicht eigentlich zum Aufgabenkreis der Reichsbank gehört. Die Reichsbank ist an diesen Fragen lediglich eigentlich von der Seite des Geldmarktes her interessiert. Wenn wir über einen inneren Kapitalmarkt verfügten, der die jeweiligen Ansprüche der Kommunen reichlich oder ausreichend zu befriedigen in der Lage wäre, so würde wahrscheinlich auch gar keine Veranlassung gegeben sein, sich von Reichsbankseite her mit dieser Frage zu beschäftigen. So liegt es aber leider heute nicht, sondern ich habe mir erlaubt, in meinem Vortrage darauf aufmerksam zu machen, daß bei der ganz knappen Kapitaldecke, die wir haben, und bei dem Mangel ausreichender Kapitalbildung es vermieden werden muß, daß von einzelnen Stellen der öffentlichen Hand – ich spreche also jetzt von Reich, Ländern und Kommunen, und ich zähle auch Eisenbahn und Post selbstverständlich dazu –, daß von diesen Stellen, je aus ihrem speziellen Gesichtswinkel heraus, an den Kapitalmarkt herangetreten wird, ohne daß eine gemeinschaftliche Verständigung über diese Dinge erfolgt. Es geht z. B. nicht, daß, wenn vordringliche Bedürfnisse des Reichs gedeckt werden müssen, nun der Kapitalmarkt durch ein Dutzend Anleihen zerstört wird, die von den verschiedensten Städten aufgenommen werden. (Ministerialdirektor v. Sichart: In dem Punkt sind wir einig!) Ich glaube nicht, daß wir in dieser Frage differieren.

Eine besondere Bedeutung bekommt das Problem für die Reichsbank ferner dadurch, daß die Auslandsanleihen hineinspielen. Bei den Auslandsanleihen spielt die ganze Währungsfrage hinein, und ich habe es, weil ich ja dafür bekannt bin, daß ich immer Dinge kraß zu formulieren liebe, damit sie begriffen werden, einmal so gesagt: Es kann nicht jeder beliebigen Instanz in Deutschland erlaubt werden, auf dem Rücken der deutschen Währung die deutsche Auslandsverschuldung zu vermehren, sondern es muß eine gewisse einheitliche Politik dort einsetzen, und diese Politik kann meines Erachtens nur vom Reiche[1252] ausgehen, bei aller Prärogative der Länder, und ich habe auch immer ausgesprochen, daß für mich eine Beeinträchtigung der berechtigten Wünsche und Interessen der Länder gar nicht auf dem Spiel steht, sondern daß hier ein Handinhandarbeiten erfolgen muß. Ich glaube, bei aller Berücksichtigung der Spezialinteressen der Länder muß dem Reiche die Möglichkeit gegeben werden, auf diese Dinge einen Einfluß zu nehmen, und wir kommen deshalb nicht darum herum, daß, wenn wir die Ausgabenseite der Länder ständig durch Anleiheaufnahmen verstärkt sehen, dann das Reich darüber eine gewisse – sagen Sie: Kontrolle, sagen Sie: Kooperation, sagen Sie: Einsichtnahme, das soll hier alles offen bleiben –, daß das Reich eine Möglichkeit haben muß, auf diese Dinge einen gewissen Einfluß zu nehmen. Das Reich kann nicht, wenn z. B. soundsoviel Anleihebedarf festgestellt wird, auf das Recht verzichten, zu sagen: Erstens: dieser Betrag ist zu hoch, wir müssen ihn reduzieren, und zweitens: die Zwecke, für die du diese Dinge verwendest, sind kritischer Beurteilung ausgesetzt und können nach Auffassung des Reichs geändert werden. Ich glaube, wir müssen uns wenigstens so weit in dieser Frage finden, daß eine gewisse Einflußnahme des Reichs in einer Zusammenarbeit mit den Ländern hier eintritt. Ich glaube, das ist alles, was ich in dieser Frage von grundsätzlichem Standpunkte aus verlangen zu dürfen glaube.

[…]

Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius: Der Herr Reichsbankpräsident hat vorgeschlagen, das Reparationsproblem in diesem Kreis bei der heutigen Erörterung nicht mehr zu vertiefen. In einem wesentlichen Punkte ist er von seinem eigenen Vorschlag aber dann auch mit einem einzigen weittragenden Wort abgewichen. Er hat uns dargelegt, er beurteile die Absicht von Parker Gilbert dahin, daß er langsam versuchen wolle, durch weitere Drosselung der Auslandsanleihen eine Klärung der Reparationsverhältnisse herbeizuführen, und er hat hinzugefügt, er hielte diese Auffassung Parker Gilberts für richtig. Bei der großen Autorität, die Ihnen, Herr Reichsbankpräsident, beiwohnt, glaube ich, in diesem Kreise verpflichtet zu sein, zu sagen, daß ich diese Auffassung nicht teile. Wir wollen sie, wenn es Ihnen recht ist, nicht vertiefen. Wir haben Ihnen ja auch neulich schon vorgeschlagen – das wird Ihrer Anregung selbst entsprechen –, daß wir diese Angelegenheit erst einmal im Schoße der Reichsregierung gründlich prüfen müssen; denn sie berührt in der Tat das wichtigste Problem, das überhaupt bevorsteht, wie wir die Frage der Lösung des Reparationsproblems gerade in diesen entscheidenden Punkten in die Hand nehmen sollen. Aber obgleich die ganze Frage noch dahinsteht, glaube ich doch, ganz kurz meinen abweichenden Standpunkt begründen zu sollen.

Ich habe einmal ein starkes zeitliches Bedenken. Wenn wirklich Parker Gilbert darauf ausgehen sollte, jetzt langsam die Auslandsanleihen weiter abzudrosseln, als das bisher geschehen ist, also über die Drosselung der Auslandsanleihen für die Länder hinaus nun auch den Kommunen den Brotkorb noch höherzuhängen, vielleicht darüber hinaus die halböffentlichen Anleihen und schließlich auch die Privatindustrie zu ergreifen, dann würde doch wahrscheinlich, sobald diese ganze Bewegung zu erkennen wäre, auf dem Inlandsgeldmarkt[1253] eine Krise entstehen. Ich befürchte, bei allem guten Willen von Parker Gilbert könnten dann die Verhältnisse sich rascher entwickeln, als er es selbst wünscht, denn wir sind ja alle wohl bisher von der Auffassung ausgegangen, eine Lösung des Reparationsproblems, wenn es zu einer solchen überhaupt kommt, wird schwerlich vor den amerikanischen Wahlen, vor der parlamentarisch-politischen Ordnung in Amerika, Deutschland, Frankreich und in den anderen Staaten erfolgen können, das heißt, wenn man vorsichtig rechnet, keinesfalls vor dem Frühjahr 1929. Wenn aber allzufrüh von Parker Gilbert selbst eine Reparationskrise schon im Jahre 1928 herbeigeführt würde, dann könnte eine so lange Zwischenzeit zwischen dem Ausbruch dieser Krise und der Möglichkeit ihrer Lösung eintreten, daß schwere wirtschaftliche Schäden für Deutschland entstehen würden und daß vielleicht die Lösung des Reparationsproblems durch einen solchen Zeitraum, der dazwischen liegen würde, auf das schwerste gefährdet würde.

Ich habe aber noch ein anderes sachliches Bedenken, das freilich nach einer ganz anderen Richtung weist. Ich glaube, wenn eine solche Politik von Parker Gilbert versucht werden würde, dann würde zwar zunächst eine Krise entstehen; wir würden aber unmittelbar im Zusammenhang mit dieser Krise eine starke Liquidation der deutschen Wirtschaft entstehen sehen, das heißt, wir würden wieder Gelder im Inland freibekommen, wir würden auch mit einer wirtschaftlichen Notwendigkeit eine Forcierung des Exports erleben, und durch die Forcierung dieses Exports würden Devisen wieder hereinströmen, möglicherweise in einem so großen Umfang, wie wir das ja schon im Jahre 1926 erlebt haben. Ich persönlich glaube, daß in einem solchen Fall der Druck auf den Export noch sehr viel größer wird als im Jahre 1926 und daß eine Aktivierung der Handelsbilanz mit Verhemenz sich ergeben würde, und dann würde gerade der Zustand eintreten, den Parker Gilbert vermeiden möchte. Dann würden nämlich trotzdem keine Auslandsgelder im Kreditwege hereinströmen und damit keine Auslandsgelder zur Verfügung stehen, die nach der Absicht durch die Forcierung des Exports, durch den Druck auf den deutschen Export im größten Umfang zur Verfügung stehen müssen. Es würde sich unzweifelhaft das Bild ergeben, daß der Liquidierungsprozeß im Innern, der Druck auf die Effektenkurse, der unvermeidlich wäre, dazu führen müßte, daß das Ausland sehr stark in deutsche Werte hereingehen würde, das heißt, es würden auf diesem Wege auch Auslandsdevisen in großem Umfange zur Verfügung stehen. Mit anderen Worten: Ich glaube, daß das Gegenteil von dem eintreten würde, was Parker Gilbert, wenn er wirklich diese Absicht hat, erreichen will, daß nämlich durch Absperrung der Auslandsgelder keine Devisen im Innern zur Verfügung stehen und damit den Auslandsgläubigern vor Augen geführt würde, daß die Ausführung des Dawes-Plans auf diesem Wege unmöglich wäre.

Aus diesen beiden Gründen heraus glaube ich, daß ein solches Experiment nicht bloß gefährlich würde, sondern auch nicht zu dem Ziel führen würde, das Parker Gilbert sich dabei vorgenommen hat. Ich glaubte, verpflichtet zu sein, diese Dinge doch schon einmal in diesem Kreis, wenn auch nur vorläufig, zur Geltung zu bringen, weil sich, wie gesagt, die Anführung dieser Auffassung[1254] von Parker Gilbert mit dem Hinzufügen, Sie hielten sie für richtig, vielleicht auch in diesem Kreise schließlich etwas weiter einnisten und einfressen könnte. Von meinem Standpunkt aus würde ich das für verhängnisvoll halten. Aber ich darf noch einmal hinzufügen: Auch ich betrachte das nicht etwa als etwas Abschließendes. Ich ringe selbst mit diesen Problemen, die ungeheuer schwer sind, und wir haben uns vorgenommen, in der nächsten Zeit diese Dinge im Rahmen der Reichsregierung vorzubereiten. Ich glaube, der Herr Reichskanzler wird ohne weiteres einverstanden sein, wenn ich hinzufüge: Es ist selbstverständlich, daß, sowie wir innerhalb der Reichsregierung einig sind, die Herren von der Reichsbank ebenfalls unterrichtet werden.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Ich möchte das Problem nicht vertiefen, weil es so schwierig ist, wie der Herr Reichswirtschaftsminister eben angeführt hat, daß man sehr lange darüber debattieren kann, sondern ich möchte nur, wie ich glaube, einen Irrtum richtig stellen. Ich habe nur folgenden Gedankengang von Gilbert für richtig gehalten, sofern ich ihn richtig verstehe. Gilbert sagt sich: Ein Bruch im Transfer führt unter allen Umständen eine schwere Wirtschaftskrisis herbei. Das, glaube ich, ist richtig. Und nun will er anscheinend – darüber bin ich nicht ganz klar, sondern ich habe das nur als Vermutung ausgesprochen, aber er hat es mir gegenüber angedeutet – den Versuch machen, es nicht zum Bruch im Transfer kommen zu lassen, sondern die bestehende Unsicherheit über die Möglichkeiten und Zweckmäßigkeiten der Kreditgewährung an Deutschland seitens der Ausländer zum Anlaß nehmen, um zu sagen: Diese Unsicherheit schadet der deutschen Wirtschaft genau so, wie sie vielleicht der Transfer schädigen würde; ist es infolgedessen nicht notwendig, zu einer definitiven Erörterung zu kommen?

Wann diese Erörterung eintritt und all die Fragen, Herr Minister, die Sie angeschlossen haben, können wir natürlich alle nicht wissen, und darüber möchte ich mich auch jetzt nicht äußern. Ich glaube nur, daß diese Auffassung Gilberts, daß ein Bruch im Transfer für Deutschland verheerend wirken würde, richtig ist. Ob er mit seiner anderen Auffassung, daß er nämlich allein über das thema probandum der Unsicherheit zu einer Lösung kommt, recht hat oder nicht, das können wir alle vorläufig gar nicht wissen; das muß er besser übersehen können, weil er die Gegenseite kennt; die kennen wir nicht.

Reichsminister der Finanzen Dr. Köhler: Zu dem Kapitel der Reparationsfrage nur so viel, daß wir im gegenwärtigen Augenblick über die Absichten des Reparationsagenten noch keinerlei Klarheit haben. Der Bericht vom Dezember vorigen Jahres21 ergeht sich in verschiedenen Andeutungen. Wir können auch aus anderen schriftlichen Äußerungen des letzten Jahres Vermutungen anstellen. Der Herr Reichsbankpräsident und ich sind vollständig einig darüber, daß wir, sobald der Herr Generalagent zurückkommt, versuchen müssen, eine möglichste Klärung gerade auf diesem Gebiete herbeizuführen. Wir sind – das geht[1255] ja auch schon aus der Art hervor, wie die Reichsregierung gestern die ganze Reparationspolitik vor dem Reichstag behandelt hat22 – der Meinung, dieser Frage im gegenwärtigen Augenblick in äußerster Zurückhaltung und vorsichtiger Wachsamkeit gegenüberzutreten. Es ist gar kein Zweifel darüber, daß das, was in den Schlußbetrachtungen des Reparationsberichtes steht23, nicht so ausgelegt werden kann, wenigstens nicht so ausgelegt werden muß, daß unter allen Umständen nun in den nächsten Monaten eine große Bewegung zur Revision oder Erfüllung, wie Sie wollen, des Dawes-Plans einzutreten hat. Das war aber wohl auch nicht die Absicht des Herrn Reichsbankpräsidenten; er ging gewiß nur davon aus, daß aus verschiedenen Äußerungen, die der Generalagent getan hat, wohl geschlossen werden könnte, daß er auf dem und dem Standpunkt stehe. Für uns, auf deren Rücken die ganzen Dinge sich abspielen, wird es von der allergrößten Wichtigkeit sein, in der allernächsten Zeit bereits die klaren Feststellungen herauszuholen, die notwendig sind, um auch unsere Taktik sicherzustellen,

21

Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.12.27.

22

In seiner Haushaltsrede vor dem RT am 19.1.28 war RFM Köhler auch auf die Regelung der Reparationsfrage eingegangen; siehe RT-Bd. 394, S. 12232 –12244, dort bes. S. 12240 f.

23

Siehe dazu Dok. Nr. 381, Anm. 10.

In der Frage der Auslandsanleihen war es für die Herren Vertreter der Länder wohl doch von einer gewissen Wichtigkeit, die Meinung des Herrn Reichsbankpräsidenten zu hören. Der Meinung wird man sich anschließen müssen, daß auf absehbare Zeit hinaus, vielleicht kann man sagen: bis zu der Zeit, wo die neu aufzunehmenden Dawes-Verhandlungen zu einem Ziele gekommen sind, für die Länder wohl kaum eine Möglichkeit mehr vorhanden sein wird, auf dem Auslandsmarkt Anleihen unterzubringen. Ich war etwas erstaunt, daß dieser Gedanke bei den Ländern selbst noch so wenig Fuß gefaßt hat. Selbstverständlich wird ein Teil der Länder dadurch in eine ganz schwere Situation kommen. Der Ausbau solcher wirtschaftlicher Unternehmungen, die nicht in der Form von Aktiengesellschaften, sondern noch ganz starr der allgemeinen Staatsverwaltung eingegliedert sind, wird in manchen Fällen kaum weitergeführt werden können, wenn es nicht möglich sein sollte, weitere Kredite in diese Unternehmungen hineinzugeben. Ich habe mehrfach erklärt – ich war dazu berechtigt –, daß der Herr Reichsbankpräsident selbstverständlich bereit ist, hier im Rahmen des Möglichen den Ländern über die Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, im Rahmen des Möglichen und unter der Voraussetzung, daß man den Eindruck gewinnt, daß die schwierige Situation auch von den Ländern entsprechend verstanden und danach getrachtet wird, mit einem Minimum von neuem Kapital auszukommen.

Bei den Gemeinden soll ja, wenn die Dinge nach unserer Absicht gehen, der Lauf ein etwas anderer sein. Wir hoffen, daß es, nachdem die Enquete24 abgeschlossen ist und die Grundlagen für eine Beurteilung der Gesamtsituation der Kommunen vorliegen, möglich sein wird, hier in dieser oder jener Art doch noch zu helfen. Aber für diejenigen – Reich und Länder –, die im § 248 des[1256] Versailler Vertrags verhaftet sind, wird es in der nächsten Zeit wohl kaum eine Möglichkeit geben – ich glaube, man muß sogar das „kaum“ durch „keine“ ersetzen – also keine Möglichkeit geben, am Auslandsmarkt langfristige Anleihen unterzubringen.

24

Enquete des RFMin. über die Verschuldung und den Annleihebedarf der größeren Gemeinden; siehe dazu Dok. Nr. 357, Anm. 14.

Nun noch ein Wort zur Kapitalertragsteuer. Der Herr Reichsbankpräsident war der Meinung, daß die Kapitalertragsteuer wenigstens für die festverzinslichen Werte möglichst rasch abgebaut werden solle. Grundsätzlich bin ich vollständig einig mit dem Herrn Reichsbankpräsidenten, daß wir in Deutschland alles zu fördern haben, was der Kapitalbildung dient. Denn die großen Schwierigkeiten, die wir jetzt haben, kommen ja zum Teil auch daher, daß diese Kapitalbildung bei uns immer noch mangelhaft ist. Ich bin bereit, in eine Prüfung der Angelegenheit einzutreten. Gerade heute hat hierwegen wieder eine Aussprache bei mir im Hause stattgefunden. Ich bitte aber nur, zu beachten, daß die ganze Frage nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine politische Seite hat. Sie rührt an das System der Quellenbesteuerung, und die Gefahr ist außerordentlich groß – wir müssen zunächst hier absolut klar sehen –, daß, wenn ich die Quellenbesteuerung hier beim Kapitalertrag beseitige – aus durchaus einleuchtenden Gründen, wie ich zugebe, im Interesse der Kapitalbildung –, sich dann die Lohnsteuer überhaupt nicht mehr halten läßt. Ehe über dieses Gesamtproblem nicht klarheit geschaffen ist – die Klarheit soll geschaffen werden –, wird nicht an den Teilabbau gegangen werden können, so erwünscht es im Interesse der Kapitalbildung sein müßte, diesen Abbau der Kapitalertragsteuer vorzunehmen. Ob damit ein Umbau unserer gesamten Einkommensteuer zu verbinden ist, eine Angelegenheit, die sich außerordentlich nahe legt, das ist eine Frage, die in diesem Zusammenhang wird geprüft werden müssen.

[Staatssekretär Popitz berichtet über das Ergebnis der vom Reichsfinanzministerium durchgeführten Enquete über die kurzfristige Verschuldung und die Anleihewünsche der größeren Gemeinden. Um 12.50 Uhr wird die Sitzung von Reichskanzler Marx geschlossen.]

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