2.104.2 (mu11p): 2. Frage der Brotpreiserhöhung in den Abstimmungsgebieten von Ostpreußen, Westpreußen und Oberschlesien.

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2. Frage der Brotpreiserhöhung in den Abstimmungsgebieten von Ostpreußen, Westpreußen und Oberschlesien.

Staatssekretär Boyé: Man hege in den Abstimmungsgebieten ernste Befürchtungen für das Ergebnis der Abstimmung, wenn die Brotpreise dort erhöht werden4. Er beantragt deshalb, die Inkraftsetzung der Brotpreiserhöhung in den Abstimmungsgebieten zu unterlassen.

4

Um die Summen für Getreide aufbringen zu können, die vom Reich nicht mehr gedeckt werden konnten, war es notwendig geworden, den Mehlpreis zu erhöhen und zwar von 102 M auf 204 M für den Doppelzentner. „Der Preis des Wochenration darstellenden 1900 gr. Brots wird dadurch im Reichsdurchschnitt auf etwa 3,85 M erhöht werden. Für eine fünfköpfige Familie beträgt die Mehrausgabe demgemäß wöchentlich 6 M, monatlich also im Durchschrift 26 M“ (Wochenbericht des REMin. für die Zeit vom 9. bis 15.4.20; R 43 I /1272 , Bl. 56-58).

[262] Reichsminister des Auswärtigen Dr. Koester schließt sich diesen Ausführungen an.

Nach eingehender Erörterung der Frage erklärt sich das Kabinett damit einverstanden, daß die Inkraftsetzung der Brotpreiserhöhung in den Abstimmungsgebieten unterbleibt. Über die Einzelheiten sollen sich die Ressorts einigen5.

5

Der REM fragte hierzu in der Rkei am 19. 5. an, ob in der Chefbesprechung vom 29. 4. über Oberschlesien „die Bereitstellung von Mitteln in geeigneten Sonderfällen […] grundsätzlich abgelehnt worden“ sei (s. zu diesem Schreiben Anm. 4 und 5 zu Dok. Nr. 83).

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