2.102.1 (mu21p): 1. Entwurf des Reichshaushaltsplans für 1929 (einschl. der Steuervorschläge).

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1. Entwurf des Reichshaushaltsplans für 1929 (einschl. der Steuervorschläge).

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte das Gesamtbild des von ihm vorgelegten Haushaltsplans einschließlich der Grundzüge des Deckungsprogramms1.

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Der RFM hatte mitgeteilt, daß im ordentlichen Haushalt eine Summe von 738,5 Mio RM zu decken gewesen sei. Durch Kürzungen auf der Ausgabenseite und durch „Umwandlung der Abführung in den Anleihetilgungsfonds von einer Barbewilligung in Schuldverschreibungen des Reichs“ seien 158 Mio RM eingespart worden. Auf der Einnahmenseite sei vorgeschlagen worden, den Postüberschuß und den Reichsanteil an der Überweisungssteuer zu erhöhen (110 Mio RM). Erhöhungen der Biersteuer, der Einnahmen aus dem Branntweinmonopol, die Änderung des Erbschaftssteuergesetzes und ein Zuschlag von 20% zur Vermögenssteuer sollten weitere 379 Mio RM ergeben. Sodann seien die Einnahmen aus den unveränderten Steuergesetzen höher eingeschätzt worden. Nach diesen Maßnahmen sei eine Summe von 91,5 Mio RM noch offen gewesen. Wegen der Wirtschaftslage komme eine weitere Höherschätzung der Steuereinnahmen nicht in Betracht außer bei der Tabaksteuer, der Zuckersteuer, bei den kleinen Verbrauchsabgaben und bei der Besitz- und Verkehrssteuer, die zusammen den Betrag ergäben. „Ich mache aber mit allem Nachdruck darauf aufmerksam, daß dieses Ergebnis in Frage gestellt wird, sobald eine der von mir vorgeschlagenen Maßnahmen, sei es auf der Ausgabenseite, sei es auf der Einnahmenseite, nicht die Zustimmung des Kabinetts findet, und ich bitte daher, vor allem Anträge auf Wiederherstellung von mir gestrichener Ausgabeanmeldungen unter allen Umständen zu vermeiden.“ Die Einnahmen des Haushalts sollten nach dem vorgelegten Plan 10 026 735 043 RM und die Ausgaben 10 024 288 438 RM betragen (Anschreiben zur Kabinettsvorlage vom 7.1.29; R 43 I /879 , Bl. 52-55).

[359] Hieran schloß sich eine allgemeine Aussprache. Die Hauptbedenken richteten sich dagegen, daß die Vorlage einen glatten Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben nur dadurch findet, daß ein recht erheblicher Anleihebedarf eingesetzt wird, der in Wirklichkeit nicht realisierbar ist2. Infolgedessen werde die Erkenntnis der wirklichen Schwierigkeiten verschleiert und Deutschlands Lage für die bevorstehenden schwierigen Reparationsverhandlungen zu dessem Nachteil nicht richtig gekennzeichnet.

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Dazu hatte der RFM ausgeführt: „Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß trotz der Ausbalancierung des Etats die Kassenlage des Reichs auch im Jahre 1929 vor größten Schwierigkeiten stehen wird. Der Grund dafür liegt in der Höhe der Anleiheermächtigung, die nunmehr 657 Mio RM beträgt, und in dem Umstand, daß die Ausgaben, zu deren Deckung diese Anleiheermächtigung dienen sollte, im wesentlichen aus Mitteln bezahlt worden sind, die aus Einnahmeposten des Ordinariums stammen. Es ist versucht worden, diesem Zustande wenigstens dadurch zu einem gewissen Grade abzuhelfen, daß § 6 des Haushaltsgesetzes eine Ermächtigung vorsieht, den Reichsbeitrag zur Invalidenversicherung in Schuldverschreibungen des Reichs zu begleichen. Ferner dient die Novelle zur Reichshaushaltsordnung der unbedingt gebotenen Sicherstellung sparsamster Haushaltsführung“ (7.1.29; R 43 I /879 , Bl. 52-55, hier: Bl. 55).

Besondere Anträge wurden in der Generaldebatte nicht gestellt, jedoch für die Spezialdebatte ausdrücklich vorbehalten.

Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Die allgemeine Aussprache wurde geschlossen und die Einzelberatungen auf Dienstag, den 15. Januar, nachmittags 4½ Uhr vertagt3.

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Siehe Dok. Nr. 104, P. 2.

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