2.125.2 (mu21p): 2. Englische Pläne hinsichtlich der künftigen Behandlung des früheren Schutzgebietes Deutsch-Ostafrika.

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Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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2. Englische Pläne hinsichtlich der künftigen Behandlung des früheren Schutzgebietes Deutsch-Ostafrika.

Staatssekretär Dr. von Schubert berichtete, daß wegen des Hilton-Young-Berichtes über das Tanganyika-Mandat3 eine Fühlungnahme mit dem englischen Botschafter in Berlin stattgefunden habe, der auf die Beunruhigung der deutschen öffentlichen Meinung über diesen Bericht hingewiesen worden sei. Sir Horace Rumbold habe eine Äußerung seiner Regierung in Aussicht gestellt und seine Meinung vorläufig dahin abgegeben, daß am bestehenden Zustande wohl nichts geändert werden solle.

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In diesem Bericht wurde ein administrativer Zusammenschluß Kenias, Tanganyikas und Ugandas vorgeschlagen, s. Schultheß 1929, S. 273 f. Sir E. Hilton Young war Vorsitzender einer Unterhauskommission für Verwaltungsreformen in Ost- und Mittelafrika.

Staatssekretär Dr. von Schubert erklärte, daß mit dem deutschen Vertreter in der Mandatskommission des Völkerbundes wegen der gegen etwaige Veränderungen am ostafrikanischen Mandat erforderlichen Maßnahmen bereits Fühlung genommen worden sei.

Das Reichskabinett nahm diese Mitteilungen zur Kenntnis4.

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Stresemann wies vor dem Völkerbundsrat am 6.9.29 auf die Differenzen hin, die im Mandatsausschuß durch den Hilton-Young-Bericht entstanden seien. Bedenken gegen die Zusammenlegung äußerte der RAM, weil für das Mandatsgebiet dem Völkerbund Rechenschaft zu geben sei. Unterstützt wurde der RAM durch Scialoja (WTB vom 6.9.29, R 43 I /43 , gefunden in R 43 I /626 , Bl. 165). Im November wurde von Großbritannien zugesichert, daß die englischen Maßnahmen im Rahmen des Mandatsvertrags bleiben sollten; der Völkerbund werde sie zuvor zur Stellungnahme erhalten (WTB vom 6.11.29; R 43 I /43 , gefunden in R 43 I /626 , Bl. 166).

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