2.9.5 (mu21p): 5) Wirtschaftliche Verteidigung des Deutschtums im Auslande. […]

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5) Wirtschaftliche Verteidigung des Deutschtums im Auslande. […]

Das Reichskabinett beschloß, daß die Schwäbische Zentralbank in Temesvar einen weiteren Kredit aus Reichsmitteln in Höhe von 2 Millionen Reichsmark erhalten solle30.

30

Die Bank hatte auf Grund eines Kabinettsbeschlusses vom 26.3.28 bereits einen Kredit von 2,85 Mio RM erhalten.

[29] Für die Kreditanstalt der Deutschen in Prag soll ein Betrag von 3 Millionen Mark gewährt werden. Diese 3 Millionen können in der Weise finanziert werden, daß die Ossa Vermittlungs- und Handelsgesellschaft m.b.H.31 gegenüber der Kreditanstalt der Deutschen eine Garantie für den Eingang von drei Millionen zweifelhafter Forderungen übernimmt. Im Notfall gibt das Reich der Ossa Rückhalt.

31

Zur „Ossa“ Dok. Nr. 12, P. 4.

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