1.23.1 (mu22p): [Stand der Haager Konferenz.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 11). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[Stand der Haager Konferenz.]

Am 29. August 1929 wurde zwischen 9.30 Uhr und 11 Uhrvormittags die gesamtpolitische Lage unter Beteiligung der 4 Herren Reichsminister und ihrer ersten Mitarbeiter durchgesprochen. Auf Grund der Aussprache faßten die 4 Herren Delegierten einstimmig folgenden Beschluß:

1. Erneute Feststellung, daß die 4 reparationspolitischen Forderungen in ihrer Zusammenfassung nach wie vor abzulehnen sind2.

2

Es handelte sich um folgende Fragen: a) Deutschland sollte auf den Surplus verzichten, d. h. auf die über den 1.9.29 bereits hinausgezahlten Leistungen für den Dawes-Plan; es sollte b) vom 31. 8. ab 79 Mio RM Daweslasten zahlen; c) verlangten die Gläubigermächte, daß die Summe der ungeschützten Annuität erhöht werde, während über die Regelung der Besatzungskosten noch keine Vereinbarung getroffen worden war. Alliierten Bestrebungen aus diesen Fragen ein Bündel von Forderungen zusammenzufassen, war Stresemann am 28. 8. entgegengetreten (Pünders Telegramm Nr. 162 vom 28. 8.; R 43 I /295 , Bl. 353-358, hier: Bl. 353-358).

2. Die Besprechung über den Surplus und die 79 Millionen, insbesondere die gestrigen Expertenbesprechungen, haben ergeben, daß hinsichtlich dieses Punktes für uns nichts herauszuholen ist3.

3

Hierzu vertrat Schacht die Ansicht: „Nach dem Young-Plan soll über die Verwendung des Overlapping Surplus unter den sechs Regierungen Vereinbarungen getroffen werden. Die Vorgänge und Begleitumstände in Paris berechtigen die deutsche Delegation, den ganzen Surplus für sich zu beanspruchen. Immerhin ist diese Summe Verhandlungsgegenstand und wenn alle übrigen Fragen, insbesondere auch die politische, zu unserer Befriedigung gelöst werden, kann man Konzessionen bezüglich des Surplus machen. Deshalb darf man sich den deutschen Anspruch darauf nicht vorher durch separate Diskussionen dieses Punktes verkleinern lassen“ (Schreiben an Stresemann, 28. 8.; R 43 I /295 , Bl. 244-246, hier: Bl. 244-246).

3. Die Verschiebung innerhalb der feststehenden Gesamtannuität zugunsten der ungeschützten Annuität (um 40 Millionen im ersten Jahr) ist innenpolitisch überaus schwer tragbar, zumal sie formell eine gewisse Abänderung des Youngplans bedeutet; sachlich ist aber diese Verschiebung ohne wesentliche Bedeutung, so daß die 4 Delegierten dieses Zugeständnis nicht nur verantworten können, sondern daß es darüber hinaus, politisch gesehen, geradezu unverantwortlich wäre, an dieser Frage die Gesamtlösung scheitern zu lassen, was nach übereinstimmender Ansicht bestimmt der Fall sein würde4.

4

Zu dieser Änderung des Sachverständigenplans meinte Schacht, sie erlaube den Alliierten „im ersten Jahre statt 10,4 Mrd. 11,1 Mdr., also 0,7 Mdr. mehr zu mobilisieren. (Alles auf einer Basis von 5½% gerechnet.)“ Nach den Steigerungsraten des Young-Plans werde die Summe von 11,1 Mdr. erst im zwanzigsten Jahr erreicht. Das sei wichtig, weil „die Schwierigkeiten für die Durchführung des Young-Plans nicht in den End-, sondern in den Anfangsjahren liegen“. Daher habe sich die deutsche Delegation in Paris für einen niedrigen Ansatz der ungeschützten Annuitäten in den ersten Jahren eingesetzt. Er sehe sich nicht in der Lage, die gesteigerte Belastung mitzuverantworten (Schreiben an Stresemann, 28. 8.; R 43 I /295 , Bl. 244-246, hier: Bl. 244-246).

[897] 4. Hinsichtlich der Besatzungskosten erscheint ein weiterer Kampf mit der These der Nichtbeteiligung Deutschlands aussichtslos, zumal nach dem Youngplan diese Frage einer Einigung der beteiligten Regierungen unterliegt und wir kein Mittel haben, die Gegenseite in diesen Verhandlungen zu der deutschen Ansicht zu zwingen. Daher Billigung des internationalen Fonds mit deutscher Beteiligung von höchstens 30 Millionen, Überschüsse bzw. Nachforderungen zugunsten bzw. zu Lasten der Besatzungsmächte5.

5

Nachdem die Alliierten der Äußerung Stresemanns entgegengetreten waren, daß Deutschland vom 1. 9. an keine Besatzungskosten mehr zahlen werde, war von den Gläubigermächten der Vorschlag Wirths als Diskussionsgrundlage angenommen worden, einen internationalen Fonds zu bilden, der von Frankreich, Belgien und England getragen werde (Pünders Telegramm Nr. 164 vom 29. 8.; R 43 I /295 , Bl. 359-362, hier: Bl. 359-362).

5. Regelung der Claims-Frage im Sinne des deutsch-englischen Briefwechsels, also Ablehnung der weitergehenden belgischen und französischen Forderungen, Verrechnung der Claims gegen die Vorschüsse6.

6

Von Henderson war Stresemann ein Briefentwurf übergeben worden, in dem der sofortige Abzug der brit. Truppen aus dem besetzten Gebiet angekündigt wurde, da ein Verzicht auf dt. Forderungen in Höhe von 14 Mio RM aus dem Rheinlandabkommen erwartet worden war (Pünders Telegramm Nr. 104 vom 20. 8. und Nr. 108 vom 21. 8.; R 43 I /295 , Bl. 296-302, 305, hier: Bl. 296-302, 305). Ein entsprechendes Angebot war von der dt. Delegation Belgien bei einer Räumung bis zum Jahresende und Frankreich bei einer Räumung bis zum 31.3.30 unterbreitet worden (Pünders Telegramm Nr. 119, 22. 8.; R 43 I /295 , Bl. 310-317, hier: Bl. 310-317). Briand hatte jedoch erklärt, daß Frankreich anders als England und Belgien behandelt werde; dadurch war in einer Sitzung der Politischen Kommission eine Vertagung notwendig geworden (ebd.). Belgiens Forderung, die gleichen Vergünstigungen wie England auch bei Räumung nur der zweiten Zone zu erlangen, war abgelehnt worden (Pünders Telegramm Nr. 131 vom 23. 8.; R 43 I /295 , Bl. 331-334, hier: Bl. 331-334).

6. Ziffern 2–5 nach wie vor unter der unverrückbaren Voraussetzung einer Einigung über die Räumung, ihre Modalitäten und Termine.

7. Feststellung, daß an sich wegen einzelner vorgenannter Punkte, namentlich wegen Ziffer 3, formell eine Entschließung des Gesamtkabinetts vielleicht herbeigeführt werden müsse, daß aber nach Abwägung aller in Betracht kommenden Gründe von den 4 Delegierten diese Stellungnahme vorerst allein verantwortet werden müsse und könne.

Die Frage zu Ziffer 3 war bereits gestern vormittag unter Beteiligung der Sachverständigen Dr. Schacht und Dr. Melchior vorbesprochen worden, ohne daß es hierbei aber zu einem Beschluß der Delegation gekommen wäre. In dieser Besprechung hatte Dr. Schacht seine abweichende Auffassung zur Geltung gebracht, während Dr. Melchior – letzterer übrigens in voller Übereinstimmung mit Geheimrat Kastl einige Tage vorher – die von den deutschen Delegierten beabsichtigte Haltung7 durchaus billigte8. Da nach dem der Haager[898] Konferenz unmittelbar vorangegangenen Kabinettsbeschluß Präsident Dr. Schacht zugesichert war, daß er über den politischen Ablauf der Konferenz nicht nur orientiert werden, sondern auch Gelegenheit haben müsse, vor letzten Entscheidungen seine etwaige abweichende Meinung zur Geltung zu bringen, fand über die obige Ziffer 3 im Anschluß an die heutige Delegationssitzung eine weitere Sitzung statt, an der sich außer Präsident Schacht noch die leitenden reparationspolitischen Fach-Beamten der Ministerien, nämlich die Ministerialdirektoren Schäffer, Ritter, Dorn und Ruppel, beteiligten. (Die Reichsminister Stresemann und Wirth waren an der Teilnahme verhindert, da sie an der Sitzung der politischen Kommission teilnehmen mußten; die Orientierung dieser beiden Minister im Beisein des Präsidenten Dr. Schacht über den Ablauf der Besprechung wird jedoch noch heute mittag, vor der reparationspolitischen Sitzung, heute nachmittag erfolgen.) Die Aussprache ergab kein anderes Ergebnis als gestern. Präsident Schacht hält an der Auffassung fest, daß deutscherseits die beabsichtigte Änderung der Staffel der ungeschützten Annuität bei Festhaltung an dem Durchschnittswert von 660 Millionen RM nicht gezeigt werden dürfe und er jedenfalls eine Verantwortung für diesen Entschluß nicht tragen könne9. Auf die Gegengründe, daß im Falle dieses Entgegenkommens gar keine höheren Zahlungen zu leisten wären, es sich vielmehr nur um eine rein theoretische Verschiebung innerhalb der Annuität handele, verblieb Präsident Schacht bei seiner Auffassung, daß insofern wohl eine höhere Belastung vorläge, als die Schwierigkeiten des Young-Plans schon nach wenigen Jahren wahrscheinlich wären und dann10 die Höhe des ungeschützten Teils wohl von zahlenmäßiger Bedeutung werde. Ihm konnte hierauf erwidert[899] werden, wenn aus dem Grunde einer baldigen Young-Krise eine Summe von 700 Millionen nicht zu verantworten sei, wäre es doch wohl auch kaum zu verantworten gewesen, in Paris die Summe von 660 Millionen zu konzedieren, es sei denn, daß nach der Auffassung des Sachverständigen die Krise bei 660 Millionen noch nicht, wohl aber dagegen bei 700 Millionen eintreten werde. Präsident Schacht gab seinerseits zu, daß es eine politische und nur von den 4 Delegierten zu entscheidende Frage sei, ob diese Streitfrage bedeutend genug sei, einen jetzt möglichen Gesamtabschluß einer der schwersten Perioden der deutschen Geschichte, nämlich der Nachkriegszeit mit allen ihren wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen einschließlich der Besatzung, deswegen auszuschlagen11. ‹Reichsminister Curtius formulierte diesen Gedanken dahin, daß es an sich natürlich reizvoller wäre, hier ein klares Nein zu sprechen und dann mit billigen Lorbeeren nach Hause zu kommen, als im ernstesten Ringen um die politische Verantwortung zu der letzten Entscheidung zu gelangen, im Interesse der Gesamtlösung die neuerliche Verschlechterung des Young-Plans hinsichtlich dieser Einzelpunkte hinzunehmen.›12

7

Von Stresemann verbessert aus: „Entgegenkommen“.

8

In dieser Delegationssitzung hatte Schacht erklärt, daß er sich in der Frage der ungeschützten Annuitäten von Kastl und Melchior trenne. „‚Es ist für mich völlig untragbar, daß gerade die ersten Jahre der ungeschützten Annuität erhöht werden. Ausschlaggebend ist für mich dabei die Erwägung, daß ich der Überzeugung bin, daß die ungeschützte Annuität nicht 37 Jahre gezahlt werden wird. Der Young-Plan wird sicher zusammenbrechen. Das kann nach zehn Jahren, es kann aber auch schon nach zwei Jahren der Fall sein. Ein noch viel schwererer Fehler als eine Erhöhung der ersten Jahre ist die Herausnahme des Dienstes der Dawes-Anleihe aus der ungeschützten Annuität. Nach unseren Aufstellungen waren tatsächlich, da wir die Dawes-Anleihe doch zu zahlen verpflichtet waren, nur etwa 570 Mio ungeschützt, diese will man jetzt für die ersten Jahre auf 700, also um 130 Mio erhöhen‘. Hier unterbrach der Minister Curtius und erklärte: ‚In unseren 700 Mio ist ja der Dawes-Anleihedienst auch drin, so daß es auch für die ersten Jahre nur eine Erhöhung von 40 Mio ausmacht.‘ Schacht gab dies zu und erklärte: ‚Jede Million, die Sie der ungeschützten Annuität zufügen, ist für mich untragbar.‘ Auf Zwischenruf Curtius und Ritter: ‚Warum?‘ fuhr er fort: ‚Weil jede Erhöhung der Annuität die ersten Jahre stärker belastet.‘ Curtius rief dazwischen: ‚Die Annuität wird ja gar nicht erhöht.‘ Ritter rief dazwischen: ‚Umso eher haben Sie dann Ihr Transfer-Moratorium.‘ Darauf Schacht: ‚Auf das juristische Hilfsmittel des Transfer-Moratoriums kommt es gar nicht an, sondern nur auf die diesem beigefügte Revisionsklausel. Sie haben mir in Berlin das Recht gegeben, meine sachlich abweichende Ansicht zu Protokoll zu geben, und ich tue dies hiermit.‘ – Melchior erklärte, es sei sicher einer der großen Erfolge des Präsidenten Schacht, die ungeschützte Annuität auf der Höhe von 660 Mio gehalten zu haben. Andererseits sei die Zahl nicht orthodox. Niemand könnte und kann voraussehen, welches gerade die richtige Zahl ist. Man müsse sich auch vor Augen führen, was man vorläufig nach außen nicht sagen dürfe, daß die veränderte Staffelung der ungeschützten Annuität auch ihre Vorteile habe. Wenn es uns gelingt, in den nächsten Jahren die Dawes-Anleihe zu konvertieren, bleibe bei dieser Änderung der Staffelung nur noch ein niedriger ungeschützter Teil übrig, die Konvertierung komme also dann unserem ungeschützten Teil zugute. Schacht erwiderte: Eine Konvertierung der Dawes-Anleihe für die nächsten Jahre sei ausgeschlossen“ (Nicht abgeschlossene Niederschrift der Delegationsbesprechung vom 28. 8.; BA: Nachlaß Pünder  82).

9

Der Satz lautete vor der Verbesserung durch Stresemann: „Präsident Schacht hält an der Auffassung fest, daß deutscherseits ein Entgegenkommen hinsichtlich der Erhöhung der ungeschützten Annuitäten nicht gezeigt werden dürfe und er jedenfalls eine Verantwortung für diesen Entschluß nicht tragen könne.“

10

Aus: „dadurch“.

11

Zum Verhalten des RbkPräs. berichtete Pünder nach Berlin: „Präsident Schacht hat sich trotz Abweichung in diesem einen Punkt an den weiteren sachlichen Beratungen noch durchaus beteiligt und wird lediglich deshalb, weil die praktische Mitarbeit der Sachverständigen ab heute abend sowieso kaum mehr erforderlich ist, voraussichtlich in der kommenden Nacht nach Berlin zurückreisen“ (Telegramm Nr. 164 vom 29. 8.; R 43 I /295 , Bl. 359-362, hier: Bl. 359-362).

12

Dieser Satz der Niederschrift ist – wahrscheinlich von Stresemann – gestrichen worden.

Pünder

Extras (Fußzeile):