2.40.7 (str1p): 7. Weitere Erhöhung der Personen- und Gütertarife.

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7. Weitere Erhöhung der Personen- und Gütertarife19.

19

Vgl. Dok. Nr. 25, P. 3.

Der Reichsverkehrsminister hält eine Erhöhung der Schlüsselzahl der Personentarife von

600 000

auf

1 500 000,

der Schlüsselzahl der Gütertarife von

1 800 000

auf

4 500 000

vom 11.9.1923 ab für erforderlich20.

20

In seinem Antrag vom 4.9.23 begründete der RVM diese Erhöhung mit der Erhöhung der Löhne und Gehälter um 120% gegenüber dem 2.8.23 und dem Ansteigen des Durchschnittspreises dt. Kohle auf das 6,32 Millionenfache (Ruhrfettstückkohle auf das 9,6 Millionenfache) des Friedenspreises. Da es infolge der Geldentwertung nicht gelungen sei, mit der Erhöhung der Tarife am 1.9.23 zu einer Abdeckung der Kosten zu gelangen, bestehe nunmehr ein Gesamtbedarf von 2455 Billionen M (Personalkosten: 484 Bill. M; Sachkosten: 1225 Bill. M; Schuldendienst: 206 Bill. M). Daher sei zum 11.9.23 eine 150%ige Erhöhung der Tarife unumgänglich (R 43 I /1067 , Bl. 331).

[188] Der Reichswirtschaftsminister hält die Erhöhung der Gütertarife für zu weitgehend und nicht tragbar.

Der Reichsminister der Finanzen ist der Ansicht, daß die Erhöhung notwendig sei.

Das Kabinett beschließt, vom 11. September 1923 ab, die Schlüsselzahl der Personentarife von 600 000 auf 1 500 000 und die der Gütertarife von 1 800 000 auf 4 500 000 zu erhöhen21.

21

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 55, P. 5 u. 6.

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