2.45.2 (str1p): 2. Zuckerversorgung 1924.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

[202]2. Zuckerversorgung 19246.

6

In einer Vorlage für den StSRkei vom 30.8.23 hatte der REM ausgeführt, die Ende September einsetzende Zuckerkampagne mache eine Entscheidung über Aufhebung oder Fortsetzung der bisherigen Zuckerbewirtschaftung erforderlich. Eine freie Wirtschaft werde den Rückgang des Zuckerrübenanbaues mit Auswirkung in den kommenden Jahren verhindern. Um eine gleichmäßige Zuckerversorgung zu erreichen, sollten die Zuckerfabriken eine Rücklage von 2,5 Mio dz schaffen; die großen zuckerverarbeitenden Industrien seien zu kontingentieren. Damit eine Spekulation verhindert werde, werde für den Großhandel mit Zucker eine Sonderkonzession in Aussicht genommen (R 43 I /1263 , Bl. 85–89). Der REM hatte diese Vorlage in der Kabinettssitzung vom 4.9.23 unter P. 9 der TO erläutert, doch war die Beratung verschoben worden.

Die Vorlage wird angenommen7.

7

Mit Schreiben vom 6.9.23 und 13.9.23 wandte sich das Thür. StMin. gegen die Preisgestaltung bei Zucker und meldete einen Protest im RR an (R 43 I /1263 , Bl. 106–107; 130–132). RIM Sollmann teilte dem REM am 11.9.23 mit, er schließe sich der Anschauung des Mecklenburg-Schwerinschen Innenministeriums an, daß eine Überprüfung und Herabsetzung des Kleinhandelspreises für Zucker erforderlich sei, da sonst eine innenpolitisch nicht tragbare Belastung der Stimmung in der Bevölkerung entstehe. Die Preissteigerung für Zucker verstärke wesentlich „die Gefahr, Teile der Bevölkerung den extremen Parteien in die Arme zu treiben“ (R 43 I /1263 , Bl. 127). Nach einem Vermerk Wiensteins vom 14.9.23 wurde der Mecklenburg-Schwerinschen Regierung vom REMin. lediglich darauf mitgeteilt, „daß eine niedrigere Preisgestaltung auf dem Zuckermarkt nicht möglich sei“ (R 43 I /1263 , Bl. 108). Eine entsprechende Antwort erging am 10.10.23 an das thür. WiMin. (R 43 I /1263 , Bl. 182–183).

Extras (Fußzeile):