2.7 (str1p): Nr. 7 Communiqué über die Aussprache zwischen Reichskanzler und Sächsischem Ministerpräsidenten. 17. August 1923

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Nr. 7
Communiqué über die Aussprache zwischen Reichskanzler und Sächsischem Ministerpräsidenten. 17. August 1923

R 43 I /2308 , Bl. 208 Durchschrift1

1

Das Original wurde nach einem Randvermerk von Rheinbabens an die Presseabteilung gegeben. Zum Text bemerkte der StSRkei: „Ist im Wortlaut mit Herrn MinDir. Poetzsch vereinbart, der seinerseits mit Dr. Zeigner verhandelt hat.“

Der Reichskanzler hatte heute in Gegenwart des Reichsinnenministers eine ausführliche Aussprache mit dem Sächsischen Ministerpräsidenten2. Gegenstand dieser Aussprache waren die Verhältnisse in Sachsen in wirtschaftlicher und politischer Beziehung3. Der Sächsische Ministerpräsident wies auf die große Erregung der sächsischen Arbeiterbevölkerung hin, die sich aus der allgemeinen Notlage des besonders hart betroffenen Industrielandes Sachsen ergeben hat und die mit polizeilichen Mitteln allein nicht bekämpft werden[18] könne. Vorbeugende Maßnahmen wirtschaftlicher und finanzpolitischer Art seien erforderlich. Der Ministerpräsident betonte ferner den festen Willen der Sächsischen Regierung, Ruhe und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten4. In diesem Zusammenhange erwähnte er den gestrigen Aufruf der Sächsischen Regierung an die Bevölkerung und Anweisungen des Sächsischen Justiz- und Innenministers. Übereinstimmung ergab sich darüber, daß zur schnellen Wiederherstellung normaler Zustände es vermieden werden müßte, die bisherigen bedauerlichen Vorgänge5 zu politischen Zwecken aufzubauschen, wie dies teilweise in der Presse geschehen ist. Im ganzen stellte der Reichskanzler die volle Zustimmung des Sächsischen Ministerpräsidenten dazu fest, im Zusammenwirken mit der Reichsregierung die Grundlagen der heutigen Staatsordnung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen.

2

MinPräs. Zeigner hatte in einem Telefongespräch mit dem sächs. RR-Bevollmächtigten Poetzsch eine baldige persönliche Aussprache mit dem RK vorgeschlagen, ein Eingreifen des Reichs in Sachsen dagegen mit Entschiedenheit abgelehnt. Poetzsch hatte dem RK in einem Schreiben vom 16.8.23 vorgeschlagen, die Besprechung möglichst im Anschluß an die Sitzung des Auswärtigen RR-Ausschusses stattfinden zu lassen. Ferner hatte Poetzsch mitgeteilt, Zeigner glaube, daß nach Veröffentlichungen der ausländischen Presse über die Zusammenarbeit von Reichswehr und rechtsradikalen Verbänden, dieser Gegenstand der deutschen Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden dürfe (R 43 I /2308 , Bl. 215). Die Unterredung fand am 17.8.23 um 13 Uhr statt (BA: NL von Stockhausen  15).

3

Bereits in der Zeit des Kabinetts Cuno war es zu starken Spannungen zwischen der Reichsregierung und dem Kabinett Zeigner gekommen, nachdem in Sachsen proletarische Hundertschaften gebildet worden waren, die von den Industriellen als Bedrohung empfunden worden waren, da sie sich in die Lohnverhandlungen eingeschaltet hatten (Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 197). Nach einer nichtprotokollierten Aussprache mit Vertretern der sächsischen Industrie hatten diese dem RK am 14.8.23 geschrieben: „Wir haben Ihnen die Verhältnisse in Sachsen, die Ausschreitungen, Erpressungen und Plünderungen und die Schutzlosigkeit der Industrie, des Gewerbes wie der Landwirtschaft soeben mündlich dargelegt. – Wir bitten, entweder sofort in Sachsen für ausreichenden Schutz durch die Regierung zu wirken oder von Reichswegen einzugreifen. Namentlich für die Ernte ist Gefahr im Verzuge“ (R 43 I /2308 , Bl. 189). Zu den Spannungen zwischen dem RWeM und der sächs. Regierung s. RWeM an RK, 22.8.23. Zur Entwicklung der Verhältnisse in Sachsen, d. h. den Beziehungen von SPD und KPD, s. O. Wenzel, Die Kommunistische Partei Deutschlands im Jahre 1923, S. 44 ff.

4

Aus Dresden meldete „Die Zeit“, Nr. 188 v. 1.8.23, Zeigner habe in einer Unterredung mit sächs. Industriellen am 16.8.23 versprochen, „einen Aufruf an die Arbeiterschaft zur Besonnenheit erlassen zu wollen, da ihm materielle Hilfe, namentlich Polizei, in genügender Menge nicht zur Verfügung stehe“. Als Randvermerk zu einem Schreiben des Chemnitzer Stadtrates vom 23.8.23, in dem von dem passiven Verhalten der Sicherheitspolizei bei einer Erwerbslosendemonstration berichtet wird, hielt RegR von Stockhausen fest: „Die Klagen über das völlig passive Verhalten der sächs. Landespolizei bei Vorfällen wie dem nebenbezeichneten kehren in den an den Herrn Reichskanzler gerichteten Eingaben häufig wieder“ (R 43 I /2308 , Bl. 232).

5

Gemeint sein dürfte die Kontroverse mit dem RWeMin.

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