1.1.1 (str2p): Regierungserklärung im Reichstag.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Text

RTF

Regierungserklärung im Reichstag.

Der Reichskanzler begrüßte die Mitglieder des neuen Kabinetts und stellte den neu eingetretenen Reichswirtschaftsminister Dr. h. c. Koeth vor1.

1

Den diplomatischen Vertretungen des Reichs teilte StS von Maltzan am gleichen Tag in einem Rundtelegramm zur Lage mit: „Neues Kabinett Stresemann auf Großer Koalition gebildet. Während Krise propagierter Gedanke bürgerlichen Kabinetts durch nationale [!] Führung scheiterte Widerspruch Zentrum und Demokraten. Lösungsversuch Stresemanns bürgerliche Kabinettsbildung mit deutschnationalem Vertrauensmann von Deutschnationalen abgelehnt. Große Mehrheit Volkspartei einigte sich mit Koalitionsparteien. Sozialdemokratie genehmigte Ausscheiden Hilferdings, Ersatz Luther. Volkspartei zugab Herausnahme Regelung Arbeitszeit aus Ermächtigungsgesetz. Achtstundentag wird im Wege ordentlicher Gesetzgebung für lebenswichtige Betriebe geändert. Raumer ersetzt durch Koeth, ehemaliger Leiter Kriegsrohstoffabteilung. Ernährungsminister wird Vertrauensmann Landwirtschaft übertragen. Übrige Minister bleiben. Reichskanzler bleibt Außenminister. Wiederherstellung Großer Koalition bedeutsame Entspannung und Festigung innerer Lage. Desgleichen rücksichtsloses Eingreifen Reichswehr bei Rechtsputsch Küstrin. Heutige Programmrede Stresemanns bedeutsamer Erfolg. Mehrheit für Ermächtigungsgesetz gesichert“ (Pol. Arch.: Büro StS I, Bd. 1). Zur Ernennung des neuen RFM s. H. Luther, Politiker ohne Partei, S. 119; Vermächtnis I, S.146 ff.

Die Tagesordnung betreffe die Stellungnahme zu der von ihm im Reichstag zu haltenden Rede. Der wesentliche Teil der Rede sei den Herren Ministern schon aus den Besprechungen innerhalb des früheren Kabinetts bekannt2. Er habe nur noch hinzuzufügen, daß in bezug auf den außenpolitischen Teil eine gewisse Abschwächung in der Stellungnahme zu Frankreich angebracht erscheine mit Rücksicht auf vor kurzem eingetroffene Berichte aus Paris. Aus diesen gehe nämlich hervor, daß die Französische Regierung nicht die Absicht habe, den deutschen Eisenbahnern im besetzten Gebiet einen Eid abzunehmen3; außerdem sei in der allgemeinen Haltung der Französischen Regierung[490] in der Ruhrfrage scheinbar eine gewisse Sinnesänderung eingetreten4. Unter diesen Umständen würden einige Schärfen der früheren Fassung seiner Rede zu beseitigen sein.

2

S. Dok. Nr. 97 und 102.

3

StS von Maltzan hatte am 6.10.23 mit Botschafter de Margerie ein Gespräch über eine Havas-Meldung geführt, daß von den Eisenbahnern nicht ein Eid, sondern eine Dienstverpflichtung verlangt werde, während in dt. Hand Dokumente seien, aus denen hervorgehe, daß frz. „Autoritäten“ ausdrücklich den Eid verlangen würden. Dazu hatte de Margerie bemerkt, „die französischen Behörden hätten diesen Ausdruck lediglich verlangt, um ihn den Deutschen, die an den Begriff Eid gewöhnt seien, verständlich zu machen. Es kam lediglich die Erklärung einer Dienstbereitschaft, wie sie in Frankreich von ‚Feldhütern‘ verlangt würde, in Frage; ein körperlicher Eid durch Anrufen Gottes, durch Benutzung der Bibel oder irgendeine andere feierliche Form käme bestimmt nicht in Frage“ (Pol. Arch.: NL Maltzan , Besetzte Gebiete: Rheinland). – In der „Zeit“, Nr. 231, vom 6.10.23, wurde zu dieser Frage bemerkt: „Demgegenüber bleibt Tatsache, daß untergeordnete Stellen der Regie den Eisenbahnern Formulare zur Ableistung eines Treueeides vorgelegt haben. Offenbar steht das Dementi [von Havas] damit im Zusammenhang, daß unter den deutschen Eisenbahnern wegen einer solchen Zumutung ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen ist.“ S. a. RT-Bd. 361, S. 11939 .

4

S. die Mitteilung Stinnes’ vom 6.10.23 in Anm. 15 zu Dok. Nr. 111.

In der bayerischen Frage werde er sich im wesentlichen an den Wortlaut der Note halten, die zur Absendung an die Bayerische Staatsregierung kürzlich entworfen und innerhalb des alten Kabinetts zum Gegenstand der Erörterung gemacht worden sei5.

5

S. Anm. 5 zu KabS. 30.9.23 (Dok. Nr. 94).

Was schließlich die wirtschaftlichen, finanziellen und sozialpolitischen Fragen anbelange, so werde er sich an das Aktionsprogramm halten, das ja im wesentlichen innerhalb des Kabinetts in den Besprechungen der letzten Tage formuliert worden sei6.

6

S. Dok. Nr. 97 sowie Dok. Nr. 113.

Der Reichskanzler forderte die anwesenden Reichsminister auf, etwaige Vorschläge oder Anregungen zur Kanzlerrede bekanntzugeben, und stellte danach fest, daß mangels einer Wortmeldung zu diesem Punkte der Tagesordnung das Kabinett mit Form und Inhalt der von ihm beabsichtigten Rede einverstanden sei7.

7

Stresemann hielt seine Rede in der RT-Sitzung am gleichen Tag (RT-Bd. 361, S. 11933  ff.). Die Annahme der Regierungserklärung und des von Müller-Franken, Marx, Scholz und Koch eingebrachten Vertrauensvotums (RT-Drucks. Nr. 6243, Bd. 380 ) teilte RT-Präs. Löbe dem RK am 9.10.23 (R 43 I /1027 , Bl. 39) mit.

Der Reichsminister der Justiz trug den nachstehenden Wortlaut des in Aussicht genommenen Ermächtigungsgesetzes8 vor:

8

S. dazu Dok. Nr. 109.

„§ 1. Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Maßnahmen zu treffen, welche sie auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiete für erforderlich und dringend erachtet. Die erlassenen Verordnungen sind dem Reichstag unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

§ 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem Wechsel der derzeitigen Reichsregierung oder ihrer parteipolitischen Zusammensetzung, spätestens aber am 31. März 1924, außer Kraft.“

Der Reichswehrminister regte an, die zu erlassenden Verordnungen gleichzeitig mit dem Reichstag auch dem Reichsrat zur Kenntnis zu bringen.

Der Reichsarbeitsminister bat, neben den finanziellen und wirtschaftlichen auch sozialpolitische Maßnahmen in das Ermächtigungsgesetz hineinzunehmen und schlug vor, folgenden Satz in § 1 hinter dem ersten Satz einzufügen:

„Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Regelung der Arbeitszeit oder Einschränkung der Renten und Unterstützungen der Versicherten und Rentenempfänger in der Sozialversicherung.“

Der Reichsarbeitsminister führte zur Begründung seines Antrags aus, daß es nicht für ihn tragbar sei, während auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiete die weitgehendsten Vollmachten erteilt würden, daß ihm die Pflicht auferlegt werde, mit jeder auch noch so unerheblichen Maßnahme an den Reichstag heranzutreten. Im übrigen sei aber auch in der Besprechung zwischen[491] den Parteiführern am Vortage Einigung darüber erzielt worden, daß die Ermächtigung sich auch auf soziale Fragen beziehe mit Ausnahme derjenigen, welche die Arbeitszeit und die Beiträge zur Versicherung beträfen9. Eine Meinungsverschiedenheit sei lediglich noch geblieben hinsichtlich der Behandlung der Erwerbslosenfürsorge und hier müsse er doch dringend bitten, daß ihm Vertrauen entgegengebracht werde. Er bitte ebenso bevollmächtigt zu sein, wie das Ermächtigungsgesetz es sonst vorsehe.

9

S. dazu Anm. 2 zu Dok. Nr. 113.

Der Reichsminister des Innern und der Vizekanzler9a glaubten nicht, zu einer solchen Erstreckung des Ermächtigungsgesetzes die Zustimmung ihrer Fraktion in Aussicht stellen zu können.

9a

) Tatsächlich gab es im 2. Kabinett Stresemann keinen Vizekanzler. Hier gemeint ist RM Schmidt.

Der Reichskanzler bestätigte die Ausführungen des Reichsarbeitsministers hinsichtlich der am Vortage erzielten Einigung unter den Parteivertretern.

Der Reichspostminister teilte mit, daß zwischen den Fraktionen gegenwärtig noch Verhandlungen weiter liefen, um auch über diesen Punkt eine Einigung zu erzielen. Er halte es für möglich, daß die Sache bereits erledigt sei.

Der Reichskanzler schlug vor, mit Rücksicht hierauf die Frage der Formulierung zunächst auszusetzen und den Fraktionsführern es zu überlassen, eine endgültige Vereinbarung darüber herbeizuführen. Unter Umständen könne man auch bei der Debatte im Reichstage eine Regierungserklärung darüber abgeben lassen, inwieweit die Ermächtigung zu wirtschaftlichen Maßnahmen auch zu sozialpolitischen Maßnahmen berechtige10.

10

Zur weiteren Behandlung des Gesetzes s. Dok. Nr. 117.

Der Reichswehrminister bat, folgende Angelegenheit, die er bereits mit dem Reichskanzler besprochen habe, dem Kabinett unterbreiten zu dürfen:

Am kommenden Donnerstag trete der Sächsische Landtag zusammen, und es sei in der Tagesordnung vorgesehen, verschiedene die Reichswehr betreffende Angelegenheiten zu erörtern, darunter auch seine Stellung als Reichswehrminister11. Hierzu sei von einer Korrespondenz behauptet worden, er, der Reichswehrminister, habe dem Sächsischen Ministerpräsidenten Dr. Zeigner verboten, über die Reichswehr zu sprechen.

11

Zu den Spannungen zwischen RWeM und MinPräs. Zeigner s. Dok. Nr. 53 und Anhang Nr. 1. – In der Regierungserklärung Zeigners vom 12.10.23 wurde Geßler nicht erwähnt („Die Zeit“, Nr. 237 v. 13.10.23). Die LT-Sitzung hatte zuvor verschoben werden müssen, weil die Erklärung Zeigners noch nicht fertiggestellt war, da er sich zu Besprechungen in Berlin aufgehalten hatte.

Letzteres sei natürlich unzutreffend. Die beabsichtigte Tagung des Sächsischen Landtags sei jedoch von schwerwiegendster politischer Bedeutung12. Er halte es für unvereinbar mit seiner Stellung als Inhaber der vollziehenden Gewalt unter dem Ausnahmezustand, daß seine Person oder die Reichswehr als solche zum Gegenstand von Verhandlungen, insbesondere aber von Angriffen[492] der zu erwartenden Art im Parlament eines Landes gemacht würde. Das Truppenamt in Dresden habe angefragt, was zu geschehen sei [!]. Er, der Reichswehrminister, bitte daher das Kabinett, zu der Frage Stellung zu nehmen.

12

Die KPD hatte am 5.10.23 ihre Bereitschaft zum Eintritt in die Kabinette in Sachsen und Thüringen bekundet (Schultheß 1923, S. 185; „Die Zeit“, Nr. 232 v. 7.10.23). In Sachsen wurde am 10.10.23 eine sozialdemokratisch-kommunistische Koalition gebildet; in Thüringen einigten sich SPD und KPD am 13.10.23 auf ein Regierungsprogramm. (Schultheß 1923, S. 190, 194; R. Lipinski, Der Kampf um die politische Macht in Sachsen, S. 63 ff.; W. Fabian, Klassenkampf um Sachsen, S. 164 ff.; G. Witzmann Thüringen 1918–1933, S. 94 ff.).

Der Reichsminister für Wiederaufbau der Reichsminister der Justiz und der Reichsminister des Innern hielten ein Einschreiten gegen den Sächsischen Landtag für rechtlich und politisch ausgeschlossen. Rechtlich, da die Immunität des Abgeordneten, die gemäß Artikel 48 der Reichsverfassung auch unter dem Ausnahmezustand nicht aufgehoben werden könne, sinngemäß auch für das Parlament als solches gelten müsse, somit also für irgendein Einschreiten gegen ein Länderparlament eine rechtliche Handhabe nicht zur Verfügung stehe. Politisch sei es jedoch höchst bedenklich, mit Verboten oder sonstigen Mitteln in Sachsen einzuschreiten, während man in Bayern ein solches Einschreiten vermeide.

Der Reichswehrminister teilte mit, daß, falls sich keine Möglichkeit fände, die in Aussicht stehende Erörterung im Sächsischen Landtag zu vermeiden, er gezwungen sein würde, sofort sein Amt niederzulegen. Er könne aber alsdann auch für die Haltung der Reichswehr keine Gewähr übernehmen. Sie würde es nicht verstehen und nicht ertragen, daß sie im gegenwärtigen Augenblick ohne Schutz zum Gegenstand schwerster politischer Angriffe gemacht würde.

Der Reichsverkehrsminister wies auf die Schwierigkeiten auf außenpolitischem Gebiet hin, die sich aus einer Durchführung der vom Sächsischen Ministerpräsidenten offenbar beabsichtigten Debatte ergeben würden. Das Material, das Dr. Zeigner hierbei wahrscheinlich bekanntgeben und erörtern wolle, sei ungeprüft und könne unerwiesene Tatbestände umfassen, welche möglicherweise den feindlichen Kontrollkommissionen Veranlassung böten, gegen die Reichsregierung vorzugehen. Somit stelle die beabsichtigte Handlungsweise des Sächsischen Ministerpräsidenten, so wie man es zur Zeit übersehe, einen Landesverrat dar13. Immerhin halte er es nicht für unangebracht, wenn vor einem etwaigen Einschreiten in Sachsen der Weg der Verständigung gesucht werde.

13

Vgl. dazu die Vorwürfe Zeigners wegen der Unterstützung illegaler Verbände durch die Reichswehr in Dok. Nr. 53. In Berichten, die vom RIM dem StSRkei am 27.10.23 zugesandt wurden, wurde wie in Anlagen zur sächs. Protestnote vom 17.10.23 (Dok. Nr. 147) erklärt, daß in Sachsen ausschließlich rechtsradikale Personen in die Reichswehr eingestellt worden seien (R 43 I /2731 , Bl. 352–354; R 43 I /2309 , Bl. 181–182).

Der Reichsminister des Innern schlug vor, daß der Vizekanzler einen solchen Verständigungsversuch in Dresden unternehmen solle.

Der Reichskanzler schlug vor, mit Rücksicht auf die bevorstehende Reichstagssitzung die Erörterung zu unterbrechen und am Abend fortzusetzen14.

14

Die nächste Kabinettssitzung fand um 18 Uhr statt (Dok. Nr. 117).

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