1.119.5 (str2p): b) Versorgung mit Brotgetreide.

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b) Versorgung mit Brotgetreide24.

24

S. zur bisherigen Entwicklung Dok. Nr. 223, P. 1 u. 2; Dok. Nr. 227, P. 6.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft teilte mit, daß die Reichsgetreidestelle seit 2 Tagen kein Getreide mehr kaufen könne, da Goldanleihe ihr nicht zur Verfügung stehe und die Landwirtschaft nur gegen wertbeständige Zahlungsmittel liefere25. Er bat darum, ihm 30 Millionen Rentenmark zur Verfügung zu stellen. Er bat ferner darum, der Reichsminister der Finanzen möge seine Zustimmung dazu erteilen, daß die Provinzen wertbeständiges Roggennotgeld herausgeben. Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß vor dem 15. November auf keinen Fall Rentenmark herausgegeben werden dürfe26. Er erkannte im übrigen die außerordentliche Wichtigkeit der Frage an und versprach, für umgehende Hilfeleistung in irgendeiner Weise zu sorgen. Zum Schlusse berichtete der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft über die Ernährungslage in Berlin.

25

Vgl. hierzu Anm. 8 zu Dok. Nr. 227; sowie Dok. Nr. 244.

26

S. die Bekanntmachung der RReg. vom 7.11.23, in: Vermächtnis I, S. 202 f.; Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1230, dazu Dok. Nr. 227, P. 79.

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