1.58.4 (str2p): 4. Personalabbau und Beförderungssperre.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Text

RTF

4. Personalabbau und Beförderungssperre5.

5

Vgl. dazu Dok. Nr. 144, P. 5.

Dieser Punkt wurde zunächst zurückgestellt, da die Vorlage noch nicht zur Verteilung gelangt war6.

6

Der RFM hatte im Schreiben an den StRkei vom 24.10.23 den Vorschlag unterbreitet, eine Beförderungssperre auszusprechen und als Beschluß vorgeschlagen: „Bis zum 31. März 1924 sind in allen Reichsverwaltungen die Beförderungen auszusetzen. – In besonders gelagerten Fällen kann die Reichsregierung Ausnahmen zulassen, wenn es sich um die Besetzung von wichtigen politischen Beamtenstellen in leitender Stellung handelt oder wenn eine Vertretung gesetzlich nicht zugelassen und eine Hinausschiebung der Stellenbesetzung nicht angängig ist“ (R 43 I /2612 , Bl. 87).

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