1.7.1 (str2p): [Unterredung mit General Degoutte.]

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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[Unterredung mit General Degoutte.]

Der Reichsarbeitsminister eröffnete die Besprechung und teilte mit, daß der Herr Reichskanzler leider am Erscheinen verhindert sei und infolgedessen ihn gebeten habe, den Vorsitz zu führen.

Er möchte vorausschicken, daß irgendeine bindende Entscheidung der Reichsregierung bei der jetzigen Besprechung nicht stattfinden könne. Solche Entscheidung könne vielmehr nur das Kabinett treffen, das voraussichtlich am nächsten oder übernächsten Tage sich mit der Angelegenheit befassen werde, sobald die Antworten aus Brüssel und Paris vorlägen1. Er begrüße jedoch die jetzige Zusammenkunft als Gelegenheit zu einer ergiebigen Aussprache.

1

S. Dok. Nr. 120 u. 125, P. 6.

Herr Stinnes führte aus, daß die von ihm und von den anderen Herren geführten Verhandlungen mit Wissen und im Einverständnis der Reichsregierung stattgefunden hätten. Er habe mehrfach den Herrn Reichskanzler von dem Bevorstehen der Verhandlungen unterrichtet2, habe unmittelbar nach den Verhandlungen telephonischen Bericht erstattet und seinen schriftlichen Bericht vom 7. d. Mts. auf ausdrücklichen Wunsch des Herrn Reichskanzlers angefertigt3. Umso unberechtigter seien die jetzigen Angriffe der Presse, namentlich in der „Vossischen Zeitung“ und im „Vorwärts“4, und er müsse dringend[514] bitten, daß die Reichsregierung von sich aus gegen die hier aufgestellten verleumderischen Behauptungen Stellung nehme.

2

Am 3. o. 4.10.23 abends scheinen Vertreter des Kohlensyndikats mit Stresemann gesprochen zu haben, um Richtlinien für ihre Verhandlungen zu erhalten. Stresemann hat jedoch unter Hinweis auf die Demission seines Kabinetts erklärt, keine Verhandlungsrichtlinien geben zu können; s. dazu die Reden Helfferichs und Stresemanns im RT am 6.3.24 (RT-Bd. 361, S. 12628 , 12635 ; Vermächtnis I, S. 343).

3

S. Anm. 15 zu Dok. Nr. 111 sowie die Ausführungen des RK in Dok. Nr. 125, P. 6.

4

Zu den Artikeln Georg Bernhards in der „Vossischen Zeitung“, Nr. 475 v. 7.10.23: „Die Diktatur Stinnes“, Nr. 479 v. 10.10.23: „Rebellion der Erzherzöge“, die sich gegen die Einmischung Stinnes’ in die Regierungspolitik und gegen seine „ultimative Forderung“ im Brief an den RK vom 7.10.23 richteten s. Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1087 a und 1090. Der „Vorwärts“ berichtete unter den Überschriften „Schwerindustrieller Landesverrat“ (Nr. 471 v. 9.10.23), „Stinnes bei den Franzosen“ (Nr. 472 v. 9.10.23) und „Die Stinnes-Legende“ (Nr. 473 v. 10.10.23) über die Verhandlungen mit Degoutte und stellte dabei besonders die Forderung auf Verlängerung der Arbeitszeit in den Vordergrund. Diese Verlängerung „unter dem Schutz französischer Bajonette“ zu erzwingen, sei Landesverrat. Für Stinnes stelle „Politik nur das Mittel zum guten Geschäft“ dar und Staatsinteressen seien ihm gleichgültig, „wenn er durch ihre Preisgabe eigene Interessen“ fördern könne. Der Versuch Stinnes’, die gegen ihn gerichteten Vorwürfe als Legende abzutun („Gegen die Legende“, in: DAZ Nr. 467 v. 9.10.23; Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1087 b), diene der Verschleierung. Er habe die letzte Regierungskrise bewußt ausgelöst und „versucht, mit den grimmigsten Gegner des Reiches zu konspirieren gegen das geltende Recht in Deutschland in sozialen Dingen, er hat mit Hilfe der französischen Bajonette die deutschen Arbeiter unter die Diktatur eines industriellen Scharfmachertums unterwerfen wollen, von der sie sich in langen sozialen und politischen Kämpfen befreit hat [!].“

Was die Angelegenheit selbst anbelange, so bedauere [er] sehr, daß eine endgültige Entscheidung noch nicht fallen könne. Es sei nämlich schleuniges Handeln dringend vonnöten, da die Franzosen darauf ausgingen, die ganze Ruhrfrage durch örtliche Teilabmachungen zu erledigen und die Gelegenheit zu Vereinbarungen in großen Fragen leicht vorübergehen könne. Er habe am Sonntag durch Vermittlung des Professors Hilpert in Wiesbaden eine Aufforderung erhalten, sich mit Herrn Tirard in Verbindung zu setzen. Ehe er nun einer solchen Anregung Folge leisten, müsse er wissen, ob er mit oder ohne die Genehmigung und Einverständnis der Reichsregierung handeln könne.

Herr Vögler unterstrich die Ausführungen des Herrn Stinnes bezüglich der in der radikalen Presse entfachten Polemik. Die hier erhobenen Vorwürfe des Landesverrats seien untragbar für das Verhältnis zu den Arbeitern. Werde das Ansehen der leitenden Herren bei den Belegschaften durch solche Vorwürfe untergraben, so schwinde alle Disziplin, und eine geordnete Rückkehr zur Arbeit im Ruhrgebiet werde zur Unmöglichkeit.

Im übrigen wolle er nur hinsichtlich der Vorgeschichte der jetzigen Verhandlung daran erinnern, daß der Reichsminister für die besetzten Gebiete Fuchs ausdrücklich bekanntgegeben habe, daß der Oberbürgermeister Adenauer zum inoffiziellen Vertreter der Reichsregierung im besetzten Gebiet ernannt werden solle, und daß er, Vögler, zusammen mit Geheimrat Hagen ihn dabei unterstützen sollten. Dementsprechend habe Herr Adenauer sich mit Herrn Tirard in Verbindung gesetzt5, und er, Vögler, habe Herrn Adenauer auch von dem Vorschlag des Generals Degoutte verständigt, worauf Herr Adenauer den Schritt gebilligt habe. Hiernach könne es keinem Zweifel unterliegen, daß die Verhandlungen mit Herrn Degoutte mit Wissen und Willen der Reichsregierung stattgefunden hätten, und es sei daher die Pflicht der Reichsregierung, die Herren gegen die jetzt erhobenen Vorwürfe in Schutz zu nehmen.

5

S. dazu Dok. Nr. 58 u. 122.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß die Reichsregierung über die Verhältnisse im Ruhrgebiet durch die andauernd in Berlin anwesenden Kommissionen und Delegationen vollauf unterrichtet sei. Sie habe auch volles Verständnis für die schwierige Lage, in welcher sich die Herren jetzt befänden. Andererseits müsse er darauf hinweisen, daß die Herren sich bei den Verhandlungen mit General Degoutte doch auch gewisse Blößen gegeben hätten; so insbesondere in den Ausführungen über Verlängerung der Arbeitszeit6; es sei aber auch zu bedauern, daß die Herren keinen Arbeitnehmervertreter zu den Verhandlungen hinzugezogen hätten.

6

S. die Ausführungen Klöckners in Düsseldorf und die Entgegnung Degouttes (Dok. Nr. 111).

Im übrigen komme gegenüber der Pressehetze in Frage, ob nicht der Reichswehrminister durch ein generelles Verbot an die Presse über diese Verhandlungen[515] andere als amtliche Mitteilungen zu bringen, die dem jetzigen Verleumdungsfeldzug entgegentreten können7.

7

Die Offiziere im RWeMin. scheinen die Micum-Verhandlungen den Lieber-Aufzeichnungen (s. dazu Anhang Nr. 1) zufolge als nicht im dt. Interesse liegend angesehen zu haben. Der Leiter des Truppenamts General Hasse nannte sie in seinem Tagebuch „Landesverrat“ (BA-MA: NL von Rabenau  40).

Der Reichswehrminister erklärte sich zu jeder solcher Maßnahmen bereit, wenn ihm nur die entsprechenden klaren Richtlinien gegeben würden.

Geheimrat Kempner verlas eine soeben im Reichstage von dem Reichsminister des Innern Sollmann abgegebene Erklärung, durch welche ein erheblicher Teil der Angriffe erledigt sein dürfte8.

8

S. RT-Bd. 361, S. 12060  f.

Der Reichsminister der Finanzen stellte fest, daß in dieser Erklärung der wesentliche Punkt fehle, daß nämlich die Verhandlungen mit Wissen und Willen der Reichsregierung stattgefunden hätten. Auch in der Abendpresse sei gerade dies erneut in Abrede gestellt.

Der Reichsarbeitsminister schlug vor, nunmehr in die Besprechung der einzelnen Verhandlungspunkte einzutreten. Es kommen zunächst in Frage die Punkte 1–4: Bezahlung der beschlagnahmten und der zu liefernden Reparationskohlen9.

9

S. hierzu Anm. 2 zu Dok. Nr. 120.

Herr Silverberg gab einen Überblick über die gegenwärtige politische Lage im Ruhrgebiet. Die Absicht der französischen Politik laufe darauf hin, zwar nicht das linke Rheinufer durch Annexion zu erwerben, aber das Rheinlandstatut derart zu erweitern – durch eine von der Reichsregierung zu erpressenden Unterschrift –, daß nicht nur alle direkten und indirekten Steuern und Zölle, sondern mehr oder weniger auch alle Verwaltungsbefugnisse den Allierten eingeräumt würden. Das bedeute also eine tatsächliche Beseitigung der deutschen Souveränität.

Die Herren Stinnes und Klöckner führten zu den unter Nr. 1–4 genannten Forderungen sowie zur Frage der Kohlensteuer folgendes aus:

Ohne Freigabe der Beschlagnahmen durch die Besatzungsbehörden sei eine Wiederaufnahme der Arbeit nicht möglich. Die Industrie habe einen großen Teil ihrer Substanz im Ruhrkampfe verloren.

Daß die Reichsregierung im gegenwärtigen Augenblick nicht in der Lage sei, große Zahlungen an die Franzosen zu leisten, stehe außer Frage. Dies wüßten auch die Franzosen und hätten daher den Weg der Teilzahlungen in Aussicht gestellt. Was aber erfolgen müsse, sei, daß die Reichsregierung

1.

zunächst die Verpflichtung zur Zahlung der Kohlensteuer anerkenne und mit der ratenweisen Zahlung beginne,

2.

über die Reparationslieferungen Verhandlungen aufnehme mit dem Ziel, diese gegebenenfalls im Wege französischer oder sonstiger ausländischer Hilfe zu finanzieren,

3.

der Industrie die erforderlichen Anlaufkredite gebe. Als Gesamtsumme käme etwa ein Betrag von 150 bis 200 Millionen Goldmark in Frage,

4.

die Kohlensteuer sofort aufhebe,

5.

[516] eine sofortige Regelung der Arbeitszeit für besetztes und unbesetztes Gebiet treffe, die die Rückkehr zum Vorkriegsstande ermögliche10.

10

Die Gewerkschaftsverbände hatten sich am 9. 10. scharf gegen die Verlängerung der Arbeitszeit ausgesprochen, s. dazu H. Spethmann, 12 Jahre Ruhrbergbau III, S. 191; Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1089. Vgl. den Artikel des ADGB-Vorsitzenden Leipart im „Vorwärts“ vom 7.10.23, abgedruckt bei H. Spethmann, 12 Jahre Ruhrbergbau III, S. 377 f. Ein Vertreter des Bergarbeiterverbandes schrieb am 9.10.23 an Anton Erkelenz: „Sie werden gehört haben, daß die Bergbaudirektoren des Ruhrbezirks am letzten Samstag [6. 10.] trotz dringender Warnung des Staatskommissars Mehlich beschlossen hatten, kurzerhand die Schicht um 1½ Stunden zu verlängern. In ihre Front ist aber sofort eine Lücke gerissen, da der Fiskus u. die Hibernia nicht mitmachen. Ein Unfug war es, abgesehen von der innerpolitischen Unklugheit u. der Gesetzes- u. Vertragsverletzung, schon deswegen, weil eine höhere Förderung auf absehbare Zeit noch gar nicht abtransportiert werden kann. Die Verbände gingen gestern mit großer Zuversicht in den Abwehrkampf. Wie es ausläuft, steht noch dahin“ (BA: NL Erkelenz  28).

Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß eine Wiederherstellung der Friedensarbeit nicht möglich sei; es sei auch politisch untunlich, hiervon zu sprechen11. Eine Erweiterung der Arbeitszeit im Sinne des vollen Achtstundentages werde je von der Reichsregierung angestrebt und dürfte in wenigen Tagen zur Durchführung gelangen.

11

S. Anm. 6 zu Dok. Nr. 120.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß Zahlungen in der angegebenen Höhe für die Reichsregierung schlechterdings unmöglich seien. Er richte daher die Frage an die Herren, welche Folgen eintreten würden, wenn diese Beträge nicht zur Verfügung ständen. Zugleich frage er, ob die Werke nicht in der Lage seien, aus eigener Kraft, insbesondere unter Zuhilfenahme ihrer Verbindungen mit Werken im unbesetzten Gebiet, die erforderlichen Kredite aufzubringen.

Die Herren Stinnes, Silverberg und Vögler erwiderten, daß die Werke keinesfalls in der Lage sein würden, sich selber Mittel zu beschaffen12: Das Ausland würde nichts hergeben, solange die Alliierten Beschlagnahmen aufrechterhalten werden, und im Inlande sei nirgends genügend Geld verfügbar.

12

Demgegenüber berichtete „Die Zeit“, Nr. 234 v. 10.10.23, daß Verhandlungen über Warenkredite mit ausländischen Finanzkreisen geführt würden und gute Erfolgsaussichten hätten.

Ständen jedoch keine Anlaufkredite zur Verfügung, so müßte binnen weniger Tage eine völlige Verwirrung entstehen: Die Werke müßten schließen, und die Arbeiterschaft würde durch Hunger und Not zur Verzweiflung getrieben. Die Franzosen würden dies zunächst mit Ruhe ansehen und dann, indem sie aus ihren Beständen Lebensmittel zur Verfügung stellten, die Arbeiterschaft zu allen Bedingungen zwingen. Auf diese Weise bekäme Frankreich die gesamten Betriebe in die Hand, und die Ruhr sei endgültig für das Deutsche Reich verloren. Dann hätten die Franzosen ihr Ziel erreicht, welches dahin ginge, das Ruhrrevier als das entscheidende Montangebiet Europas zu beherrschen. Im übrigen würden die Besatzungsmächte sofort mit Ausweisung auf breitester Grundlage vorgehen, und die gesamte arbeitende Bevölkerung, soweit sie nicht für den französischen Bedarf nötig sei, über die Grenze schieben. Dies würde eine ungeheure Belastung des Reiches bedeuten.

[517] Der Herr Reichsarbeitsminister führte demgegenüber aus, daß, wenn solches das französische Ziel sei, die jetzige Zahlung der Kohlensteuer durch die Regierung und die Hergabe von Krediten sie doch von ihrer Absicht nicht abbringen würde13. Im Gegenteil, die einzige Folge würde sein, daß das Reich allerdings dazu helfe, die Wirtschaft schneller in Gang zu bringen, daß es aber gleichzeitig Verpflichtungen für die Zukunft eingehen müsse, die doch unerfüllbar seien und infolgedessen binnen kurzem zu dem gleichen Verlust des Ruhrgebiets führen würden.

13

Über die Höhe der von den Franzosen verlangten Kohlensteuer vermerkte Ritter am 10.10.23 in einer für den RK bestimmten Aufzeichnung: „Eine Gesamtziffer konnte nicht genannt werden. Die Größenordnung ist aber daraus zu erkennen, daß Vögler für seinen Konzern die von den Franzosen errechnete Kohlensteuerzahlung mit 21 Millionen Dollars, zu zahlen in Papiermark, angegeben hat. Diese Zahl läßt immerhin einen Rückschluß auf die Größe des Gesamtbetrages zu. – Es ist dabei allerdings zu berücksichtigen, 1. daß die bisherigen Veranlagungen der Besatzungstruppen ziemlich willkürlich sind und daß Degoutte eine Nachprüfung zugesagt hat, 2. daß die Industriellen der Überzeugung sind, daß sie annehmbare Zahlungsbedingungen aushandeln können“ (Pol. Arch.: Büro RM PA, Bd. 1).

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte die gegenwärtige Finanzlage und wies auf die Unmöglichkeit hin, die Inflation durch derartige Zahlungen in solchem Ausmaße weiter zu vermehren.

Herr Stinnes führte aus, daß die Schaffung von Ordnung im unbesetzten Gebiet, insbesondere die energische Durchführung einer verlängerten Arbeitszeit, sofort das Vertrauen des Auslandes derart stärken werde, daß die Industrie in der Lage sein würde, erhebliche Kredite zu erhalten. Gleichzeitig würde aber auch der Kredit des Reiches derart erhöht werden, daß eine Wiederaufrichtung der Währung sich ermögliche. Gegenüber dieser Ansicht sei es nicht so bedenklich, vorübergehend die Inflation zu vermehren, da ja doch überdies der Geldumlauf im Reiche außerordentlich gering sei.

Zur Frage der Eisenbahn gab der Reichsverkehrsminister eine Übersicht über die gegenwärtige Lage und über die bisher gepflogenen Verhandlungen. Es komme in erster Linie darauf an, daß Reichseigentum zu bewahren, und im übrigen die Notwendigkeit für die alliierten Besatzungsmächte, in weitem Umfange deutsches Personal heranzuziehen, auszunutzen.

Herr Stinnes berichtete über die französischen Absichten und wies darauf hin, daß eine Inbetriebsetzung der Ruhrwirtschaft mit den Regiebahnen unmöglich sei.

Herr Silverberg wies darauf hin, daß das Ziel der Franzosen in erster Linie militärisch-strategischer Art sei, daß es aber die Hauptaufgabe des Reiches sein müsse, die Tarifhoheit sich zu erhalten oder zum mindesten in der zu gründenden Betriebsgesellschaft sich einen solchen Einfluß zu sichern, daß es auf die Tarifgestaltung einwirken könne.

Zu Punkt 10 berichtete der Reichsarbeitsminister über die beabsichtigten Maßnahmen der Reichsregierung auf dem Gebiet der Arbeitszeitgesetzgebung. Hinsichtlich der Demobilmachungsbestimmungen sei er der Ansicht, daß das Verbot der Entlassung von Arbeitern ohne Arbeitsstreckung fallen müsse, daß dagegen einige zweckmäßige Sollvorschriften aufrechterhalten bleiben müßten.

[518] Zu Punkt 6 führte der Reichswirtschaftsminister aus, daß das Kohlenkommissariat wohl im Laufe der Zeit automatisch abgebaut werden müsse. Hinsichtlich des Kohlensyndikats könne er im Augenblick sich nicht bindend äußern14.

14

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 125.

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