2.110.2 (wir1p): 2. Wiesbadener Abkommen.

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2. Wiesbadener Abkommen2.

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Zum Verlauf der folgenden Besprechung vergleiche auch die Darstellung Rosens, der die Sitzung in seinen Memoiren irrtümlich auf den 5.10.21 datiert (Rosen, Wanderleben, Bd. 3/4, S. 394 f).

Reichsminister Dr. Rathenau: Seitdem das Kabinett sich mit der Angelegenheit befaßt habe, habe er mit den Parteiführern von den Deutsch-Nationalen bis zu den Unabhängigen verhandelt. Widerspruch habe sich nur bei den Deutsch-Nationalen gezeigt3. Ferner habe er in der Zwischenzeit nochmals mit Loucheur über einige Punkte gesprochen, insbesondere über die Frage der Gleichwertigkeit des deutschen und französischen Textes. Er fürchte, diese Gleichwertigkeit werde sich nicht durchsetzen lassen. Demnächst wolle Loucheur noch über die Mobiliarfrage und ähnliches sprechen. Die Ratifizierung des Vertrages solle Donnerstag [6. 10] oder Freitag [7. 10.] erfolgen. Die Nebenabkommen würden uns dabei in Option gestellt werden.

3

Vgl. Dok. Nr. 97, Anm. 20.

Reichsminister Dr. Rosen: Eine Voraussetzung der Zustimmung zum Vertrage sei, daß die Reparationskommission das Abkommen kenne.

Reichsminister Dr. Rathenau: Es sei ausdrücklich vorgesehen, daß ohne Einwilligung der Reparationskommission das Abkommen nicht in Kraft tritt.

Der Herr Reichskanzler macht Mitteilung von einer Unterredung zwischen Logan und dem Staatssekretär Dr. Hirsch. Logan hätte es nicht für richtig gefunden, daß durch das Abkommen Deutschland sozusagen der Bankier Frankreichs werde; er hätte es für besser gehalten, wenn die Reparationskommission hier für uns eintrete4.

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Im Anschluß an eine Sitzung der Klko mit dem Garantiekomitee vom 27.9.21 hatte StS Hirsch eine Unterredung mit dem amerikanischen Delegierten Oberst Logan über Reparationsfragen gehabt, über die er den Reichskanzler im einzelnen in einem vertraulichen Vermerk vom 28.9.21 unterrichtet hatte (R 43 I /21 , Bl. 304-308). Diesem Vermerk zufolge hatte Oberst Logan sich informieren wollen, wieviele Reparationskosten zu leisten Deutschland tatsächlich imstande sei und dabei Ansätze zu einem eigenen Zahlungsplan skizziert, die jedoch den übrigen Mitgliedern des Garantiekomitees nicht bekannt seien. In diesem Rahmen war er wie folgt auf das Wiesbadener Abkommen zu sprechen gekommen: „Der Loucheur-Rathenau-Vertrag, dem er persönlich wohlwollend gegenüber stehe und den er für geschickt halte, mache Deutschland zu einem Kreditgeber Frankreichs. Das sei bei der jetzigen Lage wohl eigentlich nicht angemessen. Seine Meinung gehe deshalb dahin, daß anstelle Deutschlands lieber die in der Reparationskommission vertretenen Mächte gemeinsam die Kreditoren Frankreichs darstellen möchten. Es möchten dann in den nächsten drei Jahren die gegenüber Frankreich gestundeten 65% zur Amortisation der ausgegebenen Bonds mit benutzt werden. Er denke sich das so, daß ein Teil der von Deutschland gestundeten Summe – er rechnete zuerst mit 500 Mio Goldmark im Jahr – doch der deutschen Rechnung gutgeschrieben würden. – Ich verwies darauf, daß wir damit rechnen, daß die in dem Rathenau-Loucheur-Vertrag angegebenen 7 Mrd nicht erreicht werden, sondern in der ersten Zeit wohl nur bedeutend geringere Beträge.“ (R 43 I /21 , Bl. 304-311; hier auch ein persönlicher Brief Hirschs an Logan vom 28.9.21, in dem er – was dieser erbeten hatte – noch einmal schriftlich zu den Logan’schen Ideen Stellung nimmt).

[304] Reichsminister Dr. Rathenau bemerkt, daß dieser Standpunkt uns nur erwünscht sein könne.

Reichsminister Dr. Rosen macht darauf aufmerksam, daß Lord D’Abernon noch einige Aufklärungen gewünscht habe.

Reichsminister Dr. Rathenau: Diese Aufklärungen seien bereits gegeben5.

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D’Abernon verzeichnet ein Gespräch mit Rosen unter dem 31. 8., in dem es aber offenbar um deutsch-englische Beziehungen gegangen ist, und ein Gespräch mit Rathenau vom 24.9.21 über das Wiesbadener Abkommen (D’Abernon, Botschafter, Bd. 1, S. 230 ff.). Vgl. auch sein Urteil über das Abkommen, eingetragen unter dem 7.10.21 (a.a.O., S. 238 ff.).

Reichsminister Dr. Rosen vertritt die Ansicht, daß die Aufhebung der militärischen Sanktionen die Voraussetzung zum Inkrafttreten des Abkommens sein sollte6.

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Zur Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen vgl. Dok. Nr. 70, Anm. 7 und 8; hier handelt es sich um die noch ausstehende Aufhebung der militärischen Sanktionen, also der Besetzung der Städte Duisburg, Ruhrort und Düsseldorf.

Der Herr Reichskanzler Der Französische Botschafter habe ihm gegenüber heute in einem Gespräch geäußert, daß die Zeit zur Aufhebung der militärischen Sanktionen wohl nicht zu fern liege. Er, der Reichskanzler, halte es daher für besser, diese Frage mit dem Wiesbadener Abkommen nicht direkt zu verknüpfen.

Reichsminister Dr. Rosen: Die Aufhebung der militärischen Sanktionen sei nur die Aufhebung eines Unrechts. Der bestehende Zustand würde aber verlängert werden, wenn wir jetzt das Wiesbadener Abkommen abschlössen. Er halte es für besser, diesen Abschluß deshalb hinauszuzögern. Erreiche man auf diese Weise die Aufhebung der militärischen Sanktionen, so sei seines Erachtens das Ruhrgebiet für immer gerettet; denn später könnten die Franzosen ohne englische Zustimmung weiteres deutsches Gebiet nicht besetzen. England sei die Besetzung Düsseldorfs usw. längst leid geworden. Daher dürfe man diese Gelegenheit nicht unbenützt vorübergehen lassen. Eine nicht zu krasse Form dafür würde sich finden. Beispielsweise könne Minister Rathenau erklären, daß die Durchführung des Wiesbadener Abkommens eine so schwere Last für uns sei, daß sie nur erfolgen könne, wenn jenes Unrecht wieder gutgemacht werde. Es brauche nicht ein Handeln Zug um Zug verlangt zu werden, aber man könne beispielsweise vereinbaren, daß Briand nach Unterzeichnung in der Kammer eine Rede halte, in der die Rückziehung der Truppen als bevorstehend angekündigt werde.

Reichsminister Dr. Rathenau: Er möchte die Wichtigkeit der Aufhebung der Sanktionen ausdrücklich unterstreichen. Seines Erachtens sei der Zweck der jüngst ergangenen Schupo-Note7 der, die Besatzungsfrist zu verlängern. Was[305] den Vorschlag des Ministers Rosen anlange, das Wiesbadener Abkommen heranzuziehen, um die Aufhebung der Sanktionen zu erreichen, so sei es dazu zu spät. Das Auswärtige Amt habe ihm und seinen Herren gegenüber, obwohl es stets über die Verhandlungen in vollem Umfange auf dem laufenden gehalten wurde, niemals den Wunsch geäußert, diese beiden Fragen zu verknüpfen. Wäre dies geschehen, so hätte er den Versuch dazu gern gemacht. Jetzt aber die Verknüpfung nachträglich herbeizuführen, halte er nicht für korrekt. Er könne den reinen geschäftlichen Standpunkt Loucheur gegenüber nicht verlassen. Für seine Person könne er jedenfalls die vom Minister Rosen gewünschte Verhandlung nicht führen. Ob ein anderer zu dem gewünschten Ergebnis kommen würde, bezweifle er. Jedenfalls würde die nachträgliche Verquickung allen Geschäftsgepflogenheiten widersprechen und würde daher nur mit einem neuen Unterhändler möglich sein.

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Vgl. Dok. Nr. 99, P. 2.

Der Herr Reichskanzler schließt sich den Ausführungen des Reichsministers Dr. Rathenau an. Das Kabinett müsse jedoch erwägen, ob der Reichskanzler oder der Minister Rosen auf Wunsch des Kabinetts bei Briand Vorstellungen erheben solle, etwa dahingehend:

Das Kabinett habe das Wiesbadener Abkommen jetzt gebilligt, es würde also unterzeichnet werden. Das Kabinett habe aber in Folge des Fortbestehens der militärischen Sanktionen mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Das Kabinett, insbesondere der Reichskanzler, hege die Erwartung, daß nun mit Abschluß des Wiesbadener Abkommens eine Aufhebung der Sanktionen erfolgen werde.

Er, der Reichskanzler, wolle sich auf diesen seinen Vorschlag noch nicht festlegen, ihn vielmehr nur zur Überlegung stellen8.

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In seinen Memoiren erklärt Rosen, er habe schon Ende August Wirth gegenüber den Gedanken einer Verknüpfung der Aufhebung der Sanktionen mit der Annahme des Loucheur-Rathenau-Vertrages vertreten, und Wirth sei bereitwillig darauf eingegangen (Rosen, Wanderleben, Bd. 3/4, S. 393).

Reichsminister Bauer: Er könne sich der Ansicht des Ministers Rathenau nicht ohne weiteres anschließen. Ihm erscheine es nicht zweckmäßig, dem Abkommen unbedingt zuzustimmen, ohne daß wenigstens der Versuch gemacht werde, über die Aufhebung der Sanktionen zu reden.

Minister Rathenau unterstreicht, daß das Kabinett in seiner Entscheidung über das Abkommen völlig frei sei, er habe Loucheur ausdrücklich gesagt, daß das Kabinett durch ihn nicht gebunden sei.

Minister Rosen will eine Ablehnung des Abkommens keinesfalls befürworten, ist aber für Hinausschiebung des Beginns der Ausführung bis zur Aufhebung der Sanktionen.

Minister Rathenau: In der von Minister Rosen vorgeschlagenen Weise hätte man vor seiner zweiten Begegnung mit Loucheur vorgehen können, heute aber sei dies nicht mehr möglich. Er bedauere, daß dieser Vorschlag nie mit ihm diskutiert worden sei. Einen dahingehenden Beschluß des Kabinetts, daß das Inkrafttreten des Abkommens erst nach Aufhebung der Sanktionen erfolgen[306] könne, halte er nicht für tragbar. Vor dem 26. August hätte darüber diskutiert werden können9, jetzt nicht mehr.

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Am 27.8.21 hatten Loucheur und Rathenau die Abmachungen paraphiert, um sie den Regierungen beider Länder zur Annahme vorzulegen. Am 26.9.21 hatte Rathenau aus Wiesbaden in einem Schreiben an Rosen über ein Gespräch mit Loucheur berichtet, in dem es ohne Verknüpfung mit der Unterzeichnung der Wiesbadener Abkommen um die Aufhebung der Sanktionen gegangen war: „Mit einem raschen Übergang kam L. auf die Sanktionen und erklärte, die wirtschaftlichen Sanktionen [siehe Dok. Nr. 70, Anm. 8] seien auf Antrag Frankreichs aufgehoben worden. Ich erwiderte, ich habe nicht die Absicht, über politische Dinge zu sprechen, bemerkte aber, daß nach meiner persönlichen Empfindung nach dem Inhalt der Note von Aufhebung nicht die Rede sei, sondern daß eine Form von Sanktionen an die Stelle einer anderen gesetzt sei. […] Es handele sich nicht nur um eine Sicherheit für Frankreich [führt Loucheur aus], sondern um eine Sicherheit „pour tout le monde“, und zwar sei ausschließlich betroffen die „rive gauche“ und es käme alles nur hinaus auf „vérifications“. „Qu’on nous propose un système quelconque“, eine jede gerechte Lösung würde angenommen werden. Ich antwortete hierauf, zu Verhandlungen sei ich nicht in der Lage, doch könne vielleicht die künftige Verhandlung durch Informationen gefördert werden, die er mir gebe: somit sei es mir erwünscht zu wissen, ob er unter den zu treffenden Maßnahmen ein „système administratif“ verstünde, oder ob es sich nur handle um eine „statistique pour but de contrôle“. […] Er fing nun wieder an zu betonen, daß es die Absicht sei, „de lever toutes sanctions économiques directes ou indirectes“ und es handelte sich nur darum, ein „système raisonnable de contrôle“ zu finden. Also handelt es sich tatsächlich nicht um eine „Administration“, sagte ich, sondern nur um die Aufgabe einer „personne de confiance“, die eine statistische Überprüfung vornimmt und die eventuelle Diskriminationen, falls sie stattfinden sollten, konstatiert. Hier wurde er stutzig und bemerkte, dies würde wohl noch nicht genügen; man müßte auch solche Diskriminationen verhindern. Sobald Sie dies tun, sagte ich, liegt aber dann ein Verwaltungseingriff vor, denn verhindert werden könnte eine Diskrimination ja nur durch einen Akt, der einem Veto ähnlich sehe, und ein solches Veto sei ein Eingriff in die Souveränität und die Rechte eines anderen Landes. Der Ausdruck „Veto“ war ihm unbehaglich; er wollte ihn weder zugeben noch ablehnen; ich insistierte aber auf der Unterscheidung zwischen einer administrativen und einer rein statistisch kontrollierenden Vertrauensstelle und erklärte, daß ich es für unmöglich hielte, ein System durchzubringen, das diese Eigenschaften habe, denn dies wäre ja tatsächlich nichts anderes als eine veränderte Form der wirtschaftlichen Sanktionen, die er ausdrücklich als restlos aufzuheben bezeichnet hätte. Eine direkte Zusage in dieser Richtung konnte ich nicht mehr erhalten; indessen habe ich den Eindruck, daß bei scharfer Fortsetzung der Verhandlungen und mit ausdrücklicher Betonung, daß nicht eine Sanktion durch eine andere ersetzt werden dürfe, daß vielmehr nur eine rein statistisch arbeitene Überwachungsstelle in Frage kommen könne, die Verhandlungen in eine für uns bessere Form gebracht werden können. Bemerken will ich noch, daß in dem Augenblick, als ich äußerte, eine administrative Behörde sei gänzlich undenkbar, L. erwähnte, es könnte ja zunächst ein Arrangement auf Zeit getroffen werden. (PA, Büro Reichsminister 5 d, Bd. 1).

Staatssekretär Schroeder macht kurze Mitteilungen über die Verhandlungen mit dem Garantiekomitee10. Danach müsse alles vermieden werden, um das Inkrafttreten des Wiesbadener Abkommens auch nur um eine Woche zu verschieben, sonst sei es unmöglich, die vorgeschriebenen Leistungen zu erstellen. Wenn nicht möglichst viele Sachleistungen erfolgten, dann sei es unmöglich, die am 15. Januar fällige Rate abzutragen. Ihm sei vertraulich der Wink gegeben worden, daß schon im Dezember die Gewißheit der Zahlung der am 15. Januar fälligen Rate gewährleistet sein müsse. Die ganze Situation dränge dazu, die Sachleistungen zu forcieren.

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Siehe Dok. Nr. 95, Anm. 2 und 3.

Ministerialdirektor von Simson führt aus, daß zur Zeit des ersten Zusammentreffens zwischen Rathenau und Loucheur nicht gesagt werden konnte, daß das Abkommen nur dann in Kraft treten solle, wenn die Sanktionen aufgehoben[307] würden. Damals war man der Auffassung, daß die Aufhebung ohne weiteres erfolgen würde. Seit den letzten Verhandlungen habe sich die Situation insofern geändert, als inzwischen die Zahlung am 31. 8. erfolgt sei, die Sanktionen aber trotzdem nicht aufgehoben seien. Im übrigen habe er sowohl Herrn Staatssekretär Müller als auch Herrn Geheimrat Ruppel gegenüber seinerzeit die Auffassung vertreten, daß die Aufhebung der Sanktionen in Verbindung mit dem Abkommen gesetzt werden sollte.

Reichsminister Dr. Rosen bestätigt die Ausführungen des Vorredners. Das Auswärtige Amt habe niemals beabsichtigt, die Verhandlungen zwischen Rathenau und Loucheur mit politischen Forderungen zu belasten. Die Forderung müßte eventuell vom Kabinett gestellt werden. Vielleicht könne man an den Botschafter Mayer telegrafieren, daß er bei Briand darauf hinweise, wie schwer es für die Deutsche Regierung zu ertragen sei, wenn nicht endlich die militärischen Sanktionen aufgehoben würden.

Reichsminister Dr. Rathenau erklärt, daß er sich in Angelegenheiten der auswärtigen Politik nicht einmischen wolle. In der Form, daß etwa Briand gegenüber durch den Botschafter Mayer erklärt würde im Auftrage des Kabinetts, Rathenau würde zeichnen, Briand möchte aber auf Aufhebung der militärischen Sanktionen hinwirken, könne dies nicht geschehen. Dann würde er gewissermaßen nur eine Zeichnungsmaschine sein. Dies sei nicht möglich, da Loucheur eventuell noch Schwierigkeiten mit dem Abschluß der Nebenabkommen machen würde, die nicht paraphiert seien, und an denen Frankreich im Gegensatz zu Deutschland kein Interesse habe, während es auf den Abschluß des Hauptabkommens großen Wert lege. Er müsse dringend davor warnen, den Abschluß des Abkommens zu stören.

Auf die Bemerkung des Herrn Reichskanzlers daß hiernach die Situation taktisch verändert und im übrigen für uns günstiger sei, erwiderte Reichsminister Dr. Rathenau, daß die Erörterung theoretisch möglich, praktisch aber von den weittragendsten Folgen sein könne, da voraussichtlich dann sofort in der französischen Presse verbreitet werden würde, die Deutschen wären im Begriff nach Wiesbaden zu kommen, hätten aber neue Bedingungen gestellt, worauf die Verhandlungen französischerseits abgebrochen worden seien.

Reichsminister Dr. Gradnauer gibt die Anregung, ob man mit Briand nicht Fühlung nehmen könne, ohne zu sagen, daß die Aufhebung der Sanktionen eine Bedingung für den Abschluß des Abkommens sei.

Reichsminister Dr. Rathenau fürchtet die Konsequenzen. Günstigstenfalls würde Briand dem Deutschen Botschafter erwidern, er werde mit Loucheur sprechen und dieser würde vorschlagen zu antworten, es handle sich hier um neue Verhandlungen, Briand solle daher ablehnen. Diese Wendung würde die günstigste sein. Wahrscheinlich aber würde Loucheur sagen, die Deutschen stellten neue Bedingungen, jetzt könnten wir nicht mehr mitmachen. Die französische Presse würde die Angelegenheit aufnehmen und eine aussichtsvolle Sache würde zerstört werden.

Reichsminister Dr. Rosen glaubt, dem Vorschlage des Reichsministers Dr. Gradnauer größte Beachtung schenken zu sollen. Es käme ja doch auf die Form an, in der der Auftrag ausgeführt würde.

[308] Reichsminister Dr. Rathenau bat um entsprechende Formulierung und schlug vor, gegebenenfalls sagen zu lassen, daß am Sonnabend die Verständigung erfolgen werde und daß es wünschenswert sei, nunmehr die Sanktionen aufzuheben.

Reichsminister Groener betonte, daß die Ausführungen des Ministers Dr. Rosen sympathisch seien. Er gab aber zu bedenken, ob nicht durch einen solchen Schritt, auch wenn er noch so vorsichtig unternommen würde, eine Komplikation eintreten könne. Bisher seien die Verhandlungen, soweit er sie habe verfolgen können, rein geschäftsmäßig ohne die geringste Einwirkung französischer militärischer Stellen erfolgt. Alle früheren Verhandlungen hätten bisher unter militärischem Einfluß gestanden. Wenn auch in noch so vorsichtiger Form die Frage der Aufhebung der militärischen Sanktionen mit dem Abschluß des Abkommens verquickt werde, so würde voraussichtlich Briand ohne vorherige Fühlungnahme mit den militärischen Instanzen keine Entscheidung treffen können; daß diese zu unseren Ungunsten votieren würden, sei wohl nicht zweifelhaft. Die Frage sei also die, soll man das Abkommen zum Scheitern bringen oder nicht?

Vizekanzler Bauer führte aus, daß er, wie bereits bemerkt, auf dem Standpunkt stände, wenn das Abkommen scheitere, so sei es für Deutschland kein Schaden. Das Kabinett würde sich aber in seiner Mehrzahl auf diesen Standpunkt nicht stellen wollen. Er müsse daher fragen, ob ohne Gefährdung des Abkommens Vorstellungen erhoben werden könnten und sollten.

Reichsminister Dr. Rathenau überließ es dem Auswärtigen Amt, diese Frage zu entscheiden. Er persönlich gebe sich in dieser Frage keinen Illusionen hin. Die Sanktionen würden sowieso zur Aufhebung kommen. Gegen die vorgeschlagene vorsichtige Form wolle er schließlich keinen Einwand erheben.

Ministerialdirektor Fischer: Der Abschluß des Wiesbadener Abkommens dürfe durch die beabsichtigte Demarche nicht aufgehalten werden, sonst brächen die Zahlen zusammen, auf deren Grundlage wir jetzt mit dem Garantie-Komitee verhandelten; damit würde die ganze bisher eingehaltene Linie in der Reparationsfrage fallen.

Reichsminister Dr. Rosen: Die Formulierung würde er selbst vornehmen, sie aber mit Minister Rathenau besprechen.

Reichsminister Dr. Rathenau: Er empfehle, es dem Auswärtigen Amt freizustellen, den in Aussicht genommenen Schritt zu tun, und unabhängig davon ihn zu autorisieren, das Abkommen abzuschließen.

Vizekanzler Bauer stellt die Einmütigkeit des Kabinetts dahin fest:

1.

Minister Rathenau wird autorisiert, das Abkommen abzuschließen11,

2.

das Auswärtige Amt wird zu der vorgeschlagenen Demarche ermächtigt.

Für den Fall, daß es sich zu einer Demarche entschließt, soll es den Minister Rathenau von den Einzelheiten in Kenntnis setzen12.

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Das Sachlieferungsabkommen wird am 6. 10., das Rücklieferungsabkommen am 7.10.21 gezeichnet.

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Zu dem Beschluß unter 2 sagt Rosen in seinen Memoiren: „Das Ergebnis der Sitzung war, […] daß das Auswärtige Amt zu einer Demarche ohne Bezugnahme auf das Abkommen, wie sie Bauer und Gradnauer vorgeschlagen hatten, ermächtigt wurde. Ein solcher Schritt ohne jedes Druckmittel hatte, wie ich voraussah, ebensowenig Aussicht auf Erfolg, wie meine bisherigen Bemühungen um die Räumung der Städte Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort. Von einer solchen ist denn auch nicht wieder die Rede gewesen, vielmehr bildeten die drei Städte, die alle Verkehrswege ins Ruhrgebiet zu Lande und zu Wasser beherrschten, die feste Grundlage zum militärischen Einbruch in die Ruhr (Rosen, Wanderleben, Bd. 3/4, S. 395).

[309] Reichsminister Dr. Brauns bittet, das Kabinett in Zukunft über derartig wichtige Dinge rechtzeitig zu unterrichten.

Reichsminister Dr. Rathenau bezeichnet den hierin für ihn liegenden Vorwurf als unverdient, denn er habe jeden Vorschlag innerhalb und außerhalb des Kabinetts mit den Ministern erörtert.

Reichsminister Hermes bestätigt dies.

Reichsminister Dr. Brauns bedauert, daß ihm diese Tatsache infolge seiner Abwesenheit unbekannt gewesen sei und sieht seine Anregung als erledigt an.

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