2.144.1 (wir1p): [Reparationen]

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[Reparationen]

Der Reichskanzler machte folgende Mitteilung über den Inhalt seines soeben stattgehabten Gesprächs mit dem Präsidenten der Reparationskommission, Herrn Dubois, und Sir John Bradbury1.

1

Zum Besuch der Repko in Berlin und zur geplanten Verhandlungstaktik siehe Dok. Nr. 131 Anm. 1 und 2.

Der Schritt der Herren von der Reparationskommission habe offiziellen Charakter getragen. Das Entscheidende der ihm gemachten Mitteilungen sei, daß die im Januar und Februar 1922 fälligen Raten gezahlt werden müßten. Kämen wir hiermit in Verzug, so müßte die Reparationskommission den beteiligten Regierungen der Entente hiervon offizielle Mitteilung machen (dénoncé), und das würde für das gesamte Deutschland, wie besonders für die deutsche Industrie schwerwiegende Folgen haben („de graves conséquence“).

Die Mitglieder der Kommission hätten in allgemeiner Form sich dahin geäußert, daß wir unsere Einnahmen zu vermehren und unsere Ausgaben zu vermindern suchen müßten. Die deutsche Regierung solle auf die Industrie einen Druck ausüben, die für die nächsten Raten notwendigen Devisen zur Verfügung zu stellen. Die Industrie solle auf ihre zukünftigen Warenlieferungen Kredite im Ausland aufnehmen.

Bradbury habe im Laufe der Unterhaltung geäußert, daß kurzfristige Kredite in der Welt zu bekommen seien. Er, der Kanzler, habe erwidert, daß die gemachte Erfahrung mit den Mendelssohn-Krediten2 gezeigt hätte, daß durch[393] solche Kredite die Situation verschlimmert würde. Solche Kredite könnten nur in Frage kommen, wenn die Abdeckungsfrist mindestens 8–12 Monate betrage. Als er im Zusammenhang hiermit die in der Zwischenzeit fälligen Zahlungen erwähnt hätte, habe er dabei das Wort „Moratorium“ fallen lassen. Er habe weiter erklärt, daß die deutsche Regierung morgen mit der Industrie Fühlung nehmen werde. Bradbury habe den Kredit, den die deutsche Industrie3 jetzt etwa übernehmen werde, als eine Art von Warenkredit auf zukünftige Warenlieferungen bezeichnet. Hierbei habe er den Eindruck gehabt, daß in der Formulierung des Gedankens ein gewisser Unterschied gegenüber der gestern erfolgten Formulierung dem Staatssekretär Schroeder gegenüber sich gezeigt habe4. Er bäte die Staatssekretäre Schroeder und Hirsch, den Unterschied durch ein Gespräch mit Bradbury und Logan aufzuklären5. Endlich hätten die[394] Mitglieder der Reparationskommission noch ihre Bereitwilligkeit erklärt, ihre Pressionsmittel der deutschen Regierung zwecks Einwirkung auf die deutsche Industrie in Form einer schriftlichen Mitteilung zur Verfügung zu stellen6.

2

Siehe Dok. Nr. 68 Anm. 3.

3

Zur Kreditaktion der deutschen Industrie siehe Dok. Nr. 133 Anm. 1 und Dok. Nr. 135 Anm. 2.

4

In der Besprechung der Klko mit Mitgliedern der Repko am 12.11.1921 im Hotel Prinz Albrecht in Berlin hatte dem Protokoll zufolge die geplante Kreditaktion der deutschen Industrie u. a. wie folgt zur Debatte gestanden: „Staatssekretär Schroeder: Wenn uns die Industriellen kurzfristige Kredite gewähren, so müssen wir wissen, welche Beträge uns für die Rückzahlung dieser Kredite zur Verfügung stehen. Ebenso müssen die Industriellen selbst genau wissen, daß Devisen zur Verfügung stehen, aus denen die Kredite ihrer Gläubiger zurückgezahlt werden können. Andernfalls ist nicht daran zu denken, daß die Kreditaktion zustande kommt. Was die Industrie an Devisen nicht für ihre eigenen Bedürfnisse (Rohstoffbeschaffungen usw.) notwendig braucht, muß sie an die Außenhandelsstelle abführen. Der Industrie stehen also keinerlei Devisen zur Rückzahlung von Auslandskrediten zur Verfügung. Die Devisen, die bei den Außenhandelsstellen eingehen, sind die einzigen Quellen, aus denen wir für die Rückzahlung der Kredite schöpfen können. Also erhebt sich die Frage, ob die Reparationskommission damit einverstanden ist, daß die Devisen der Außenhandelsstelle zur Rückzahlung der kurzfristigen Kredite verwandt werden. […] Sir John Bradbury: Auch in diesem Falle wird es für die Kommission nicht möglich sein, die Frage in der allgemeinen Form, wie sie gestellt ist, zu beantworten. Auch hier müßte die deutsche Regierung konkrete Einzelvorschläge machen. Wenn ein Amerikaner einem deutschen Exporthause einen bestimmten Dollarbetrag kreditiert, so muß er selbstverständlich die Gewißheit haben, daß ihm der Kredit aus den Exportwaren dieses Hauses zurückbezahlt wird. Es empfiehlt sich deshalb vielleicht, daß für die Rückzahlung bestimmter Auslandskredite der Export bestimmter deutscher Firmen als Sicherheit dient. Ein deutsches Exporthaus müßte mit Leichtigkeit Kredite in Höhe von 50–60% des Wertes der Ausfuhr erhalten können. Staatssekretär Schroeder: Dies mag für gewöhnliche Handelskredite zutreffen. Ob es aber für Kredite zum Zwecke der Reparation zutrifft, erscheint mir zweifelhaft. Immerhin bin ich bereit, von der Stellungnahme der Reparationskommission den Industriellen Mitteilung zu machen und in diesem Sinne mit Ihnen über eine Kreditbewilligung zu verhandeln.“ (R 43 I /22 , Bl. 160-165, hier: Bl. 162f).

5

In einer Besprechung mit Sir John Bradbury am Sonntag, dem 13.11.21 im Hotel Bristol, versuchten die StS Schroeder und Hirsch, diese Frage zu klären: „Auf präzis gestellte Frage […] erklärte Sir John Bradbury, daß die in dem Schreiben an die Industrie zum Ausdruck gebrachten Vorschläge [siehe Dok. Nr. 142 Anm. 3] seinen Anregungen entsprächen. Streng vertraulich erklärte er weiter, daß man die Schwierigkeiten beachten müsse, in denen er samt seinen englischen Kollegen gegenüber der französischen Seite sei. Er sei der Auffassung, daß man künftig, insbesondere aber, wenn jetzt noch einmal durch Kredit über die Januar- und Februarrate hinweggeholfen würde, auf Deutschlands schwierige Lage insbesondere auch auf die großen Schwierigkeiten, welche sich aus der Zahlung in Golddevisen ergäben, Rücksicht genommen werden müsse und solle. Diese Schwierigkeiten würden die Wirkungen der Mendelssohn-Kredite [siehe Dok. Nr. 68 Anm. 3] in erhöhtem Maße noch einmal hervorrufen. Diese Auffassung werde von der französischen Seite noch nicht geteilt, insbesondere wolle die französische Seite nicht nur die unbedingte Zahlung der Januar- und Februarrate erreichen, sondern sie wolle sich keinesfalls jetzt schon für eine künftige Berücksichtigung, d. h. Erleichterung auf künftige Zahlungen verpflichten. – Auf weitere Rückfrage, ob nicht aus der gegebenen Zusage sich zwangsläufig ergebe, daß dann die deutsche Regierung weniger beschlagnahmte Exportdevisen für Reparationszwecke künftig zur Verfügung habe, erwiderte Sir Bradbury, daß ganz gewiß im Verhältnis des Reichs zu den betreffenden Firmen diese Wirkung eintrete, also das Reich von den betreffenden Firmen weniger Exportdevisen erlangen könne. – Auf die weitere Frage, ob dann nicht schließlich als logische Konsequenz aus der Freigabe von Exportdevisen für die Abdeckung dieser Kredite künftig ein entsprechend kleinerer Betrag in Exportdevisen für das Reich und damit für die Reparation herauskäme, warnte Sir Bradbury davor, auch nur ihn selbst zu allzu weitgehenden Erklärungen drängen zu wollen, denn insbesondere die französische Seite würde sich zu einer solchen Erklärung jetzt keinesfalls bereitfinden. Sir Bradbury erklärte sich ausdrücklich bereit, falls wir dies wünschten, zusammen mit uns mit den Industriellen zu verhandeln.“ (Aufzeichnung Hirschs in R 43 I /2449 , Bl. 264 f.).

6

Weiteres in R 43 I nicht ermittelt.

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