2.23.4 (wir1p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes betreffend deutsch-chinesische Vereinbarungen über die Wiederherstellung des Friedenszustandes.

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4. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes betreffend deutsch-chinesische Vereinbarungen über die Wiederherstellung des Friedenszustandes.

Das Kabinett stimmt dem Entwurf mit der Maßgabe zu, daß die Angelegenheit[53] nochmals vor dem Kabinett verhandelt werden soll, wenn der Reichsminister für Wiederaufbau dies bis zum 8. Juni 1921 beantragt3.

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Entwurf nebst einer die Vorgeschichte darstellenden Denkschrift in R 43 I /56 , Bl. 23-38 und als RT-Drucks. Nr. 2209, Bd. 367 ; der RT verabschiedet den Entwurf am 21.6.21 in dritter Lesung (RT-Bd. 350, S. 4029 ), ohne daß er noch einmal auf der TO des Kabinetts gewesen wäre. Das Gesetz wird am 5.7.1921 verkündet (RGBl. 1921, S. 829 ).

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