2.24.4 (wir1p): 4. Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen Deutschland, Polen und der freien Stadt Danzig über den freien Durchgangsverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

[56]4. Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen Deutschland, Polen und der freien Stadt Danzig über den freien Durchgangsverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland.

Es wurde beschlossen, daß das Abkommen als genehmigt gelten solle, wenn nicht bis Sonnabend, den 11. Juni 1921 gegen dasselbe Einwendungen erhoben würden4.

4

Der Entwurf (R 43 I /1850 , Bl. 109-166) war erst am 9.6.21 mit einem Begleitschreiben des AA vom 8.6.21 in der Rkei eingegangen; er gelangt am 15.6.21 in den RT (RT-Drucks. Nr. 2191 ), wird hier am 18.6.21 in erster Lesung behandelt (RT-Bd. 350, S. 3959 ), am 21.6.21 verabschiedet (RT-Bd. 350, S. 4029 ) und am 12.7.1921 verkündet (RGBl. 1921 II, S. 1069 ). Dem Entwurf ist eine ausführliche Denkschrift zur Sachlage beigegeben.

Extras (Fußzeile):