2.32.1 (wir1p): 1. Einfuhr von Bananen nach Deutschland.

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1. Einfuhr von Bananen nach Deutschland.

Reichsminister Dr. Rosen berichtet, daß die Spanische Regierung die Frage der Baneneneinfuhr mit Hochdruck betreibe. Aus außenpolitischen Gründen müsse er sich für die Einfuhrerlaubnis aussprechen1.

1

Einer mit Begleitschreiben des AA unter dem 15.6.1921 der Rkei zugegangenen Aufzeichnung über diese Frage zufolge hatte die Spanische Reg. durch ihre Berliner Vertretung mündlich und schriftlich erklären lassen, daß sie im Falle der Aufrechterhaltung des Einfuhrverbotes für Bananen gezwungen sein würde, ihrerseits die Einfuhr gewisser, nicht namhaft gemachter dt. Erzeugnisse nach Spanien zu verbieten. „Dazu kommt“, – so fährt die Aufzeichnung fort, – „daß die Aufrechterhaltung unseres Standpunktes für uns bei den gegenwärtigen Verhandlungen über die Frage der spanischen Zollerhöhungen und der Valutaaufschläge die Erzielung eines Erfolges ausgeschlossen sein würde. Die seit etwa einem halben Jahr in Spanien eingeleitete stark schutzzöllnerische Bewegung hat in einem durch Verordnung eingeführten provisorischen Zolltarif vom 17. Mai ihren Niederschlag gefunden. Die Zollsätze sind in diesem Tarif auf alle Waren stark erhöht worden. Außerdem besteht aber die Befürchtung, daß die Spanier ab Ende Juni (in welcher Zeit die übrigen zwischen Spanien und anderen Ländern abgeschlossenen Zollverträge ablaufen) auf deutschen Waren nicht mehr Kolonne 2, sondern die Maximalkolonne 1 anzuwenden suchen werden. Obwohl angesichts unseres noch ungekündigten Handelsabkommens mit Spanien vom Jahre 1899 und einer authentischen Interpretation dieses Abkommens durch die Spanische Regierung vom Jahre 1907 das Recht nach dem Dafürhalten des Auswärtigen Amts ohne Zweifel auf unserer Seite ist, erscheint es doch fraglich, ob wir mit unserer Auffassung durchdringen werden. Auch der erwähnte, von Spanien eingeführte Valutaaufschlag auf Waren aus valutaschwachen Ländern widerspricht unseren Vertragsrechten; jedoch dürfte es in der Frage noch schwieriger sein, unseren Standpunkt durchzusetzen. In diesem für den gesamten dt. Exporthandel und die zahlreichen in Spanien etablierten deutschen Importhäuser außerordentlich wichtigen Augenblick ist es daher dringend wünschenswert, daß bei dem Gedankenaustausch über die zukünftigen auf deutschen Waren anzuwendenden spanischen Zollsätze und über die Valutaaufschläge dem Auswärtigen Amt die Konzession der auch zeitlich nicht begrenzten Bananeneinfuhr als Druckmittel zur Verfügung gestellt wird. Dabei wird es taktischen Erwägungen vorbehalten bleiben müssen, ob wir diese Einfuhr nur dann zubilligen wollen, wenn uns Spanien in der Zoll- und Valutafrage genügendes Entgegenkommen zeigt, oder ob wir die Konzession schon machen müssen, um den angedrohten Vergeltungsmaßnahmen und einem daraus sich entwickelnden Zollkrieg vorzubeugen.“ (R 43 I /1173 , Bl. 145-147).

Reichsminister Dr. Hermes: Er müsse vom Standpunkt der Ernährungswirtschaft sich gegen die Einfuhr von Bananen aussprechen2, da diese für die Ernährung[74] der Bevölkerung keineswegs nötig seien, es sich also um Einfuhr von Luxuswaren handle. Anderseits verkenne er die außenpolitische Bedeutung der Angelegenheit nicht. Vielleicht sei es möglich, in der Weise zu einer Einigung zu gelangen, daß die Einfuhrerlaubnis mit zeitlicher Begrenzung, etwa vom 20. Juli bis zum 20. August, gegeben werde. Eine solche zeitliche Begrenzung würde auch für die Preisbildung von Bedeutung sein.

2

Mit hektografiertem Rundschreiben vom 13.6.1921 an die Reichsressorts hatte der REM „schwerwiegende Bedenken“ gegen eine Freigabe der Bananeneinfuhr geäußert, da auch nach dem u. a. von ihm eingeforderten Gutachten der Handelskammern keine Gewähr gegeben sei, „daß die Bananen bei Freigabe der Einfuhr zu einem im Verhältnis zu ihrem Nährwert und dem Bedarf der Bevölkerung angemessenen niedrigen Preis auf den Markt gelangen würden.“ (R 43 I /1173 , Bl. 120-144).

[…]

Nach weiterer Erörterung, insbesondere über die Frage der Kontingentierung der Einfuhr, beschließt das Kabinett:

Das Auswärtige Amt soll die Verhandlungen mit der Spanischen Regierung fortsetzen mit dem Ziele, daß Spanien einer <Kontingentierung und>3 Befristung der Einfuhr zustimmt und uns in der Tarifierungsfrage im allgemeinen entgegenkommt.

3

Die Worte „Kontingentierung und“ wurden aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 4.7.1921 gestrichen, nachdem eine zuvor vom REM beantragte entsprechende Berichtigung des Protokolls durch die Notizen des Protokollführers widerlegt worden war (R 43 I /1173 , Bl. 151-153, 158 und 1368, R 43 I /1368 , Bl. 160 f.).

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