2.45.1 (wir1p): 1. Anträge und Beschlüsse auf beträchtliche Erhöhung der Beiträge und Leistungen der Invalidenversicherung und Krankenversicherung (Wochenbeihilfe). […]

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1. Anträge und Beschlüsse auf beträchtliche Erhöhung der Beiträge und Leistungen der Invalidenversicherung und Krankenversicherung (Wochenbeihilfe)1. […]

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Das Kabinett stimmte den folgenden, vom RArbM vorgetragenen Anträgen zu: a) in den Gesetzentwurf über die anderweitige Festsetzung der Leistungen und der Beiträge in der Invalidenversicherung (RT-Drucks. Nr. 2340, Bd. 368  und R 43 I /2096 , Bl. 94) 8 Lohnklassen statt bis 8 000 M bis 15 000 M zu bilden, b) in dem Gesetzentwurf über Änderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte (RT-Drucks. Nr. 2153, Bd. 367  und R 43 I /2100 , Bl. 110-137) die Gehaltsgrenze auf 30 000 M heraufzusetzen und den vorgesehenen Gehaltsklassen noch drei Klassen hinzuzufügen und c) das Wochengeld der Wochenhilfe von 1,50 M auf 3,00 M zu erhöhen.

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