1.149.5 (wir2p): 5. Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln.

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5. Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln2.

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Zur Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 282, P. 7.

Staatssekretär Dr. Hirsch wies auf die wiederholten Ausführungen seines Herrn Chefs in dieser Frage hin, wobei er der Auffassung Ausdruck gab, daß in der Frage eines Verbots der Einfuhr von Mais für Branntweinzwecke und der Einfuhr von Tabak eine erneute Besprechung stattfinden müsse. Die Verordnung zur Einschränkung der Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln hielt er für dringend erforderlich; erläuterte sie im einzelnen und bat, sich damit einverstanden zu erklären, daß sie durch den Herrn Reichspräsidenten auf Grund von Artikel 48 der Reichsverfassung erlassen würde.

Der Entwurf und die Frage des Erlasses dieser wirtschaftlichen Verordnung auf Grund von Artikel 48 der Reichsverfassung wurden eingehend erörtert. Der Präsident des Reichsbankdirektoriums erhob schwerwiegende Bedenken gegen die Übertragung der Aufgabe an die Reichsbankstellen. Er erklärte sich bereit, die Frage nochmals zu prüfen und damit einverstanden, daß in der Verordnung eine Bestimmung aufgenommen werde, derzufolge die Reichsbank oder im Einvernehmen mit dieser anderweit zu bestellende Kontrollstellen die vorgesehene Tätigkeit ausüben sollten; als Voraussetzung erbat er aber vom Kabinett die[1124] Abgabe der Zusicherung, die Reichsbank nicht zu zwingen, wenn sie nach nochmaliger eingehender Erwägung zu dem Schlusse kommen sollte, die ihr zugedachte Arbeit nicht übernehmen zu können.

Das Kabinett gab die Zusicherung und erklärte sich grundsätzlich vorbehaltlich einiger noch zwischen dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichswirtschaftsminister zu beratender formeller Änderungen mit der Verordnung und mit ihrem Erlaß durch den Herrn Reichspräsidenten einverstanden3. Die Erörterung über die Ausgabe einer wertbeständigen Anleihe wurde bis nach Einholung einer Äußerung des Reichsministers Dr. Hermes vertagt.

3

Entwurf siehe R 43 I /2444 , Bl. 274-278; endgültige Fassung der VO vom 12.10.22 siehe RGBl. 1922 I, S. 795  f.

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