1.149.6 (wir2p): 6. Entwurf eines Gesetzes über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten.

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6. Entwurf eines Gesetzes über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten.

Die Frage der Gewährung eines Ruhegehalts für den Reichspräsidenten wurde an Hand der beiden vom Reichsfinanzministerium und Reichsministerium des Innern aufgestellten Entwürfe eingehend erörtert4. […] Die beiden Ressorts sollen einen neuen, entsprechend ausgearbeiteten Entwurf aufstellen, der in der für Freitag [13.10.22] nachmittags 5 Uhr in Aussicht genommenen Kabinettssitzung vom Kabinett endgültig verabschiedet werden soll5.

4

Vorentwürfe des RFMin. und des RIMin. in R 43 I /577 , Bl. 121-125 und 2610, R 43 I /2610 , Bl. 115; der endgültige Regierungsentwurf geht dem RT am 23.10.1922 zu (RT-Drucks. Nr. 5153, Bd. 375 ).

5

Siehe Dok. Nr. 285, P. 1.

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