1.28.1 (wir2p): Beantwortung der Note der Reparationskommission.

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Beantwortung der Note der Reparationskommission.

Staatssekretär Fischer: Es habe sich bei den Besprechungen in Paris herausgestellt, daß die in Genua herrschende Auffassung unrichtig sei, nach der das Telegramm des Reichskanzlers an die Reparationskommission genügt hätte, um die bestehenden Mißverständnisse zu beseitigen. Die Reparationskommission bestände vielmehr auf einer Beantwortung ihrer Note vom 13. April1.

1

Siehe dazu Dok. Nr. 262 Anm. 1.

Bergmann und ihm sei es gelungen, aus dem Bergmann übergebenen englischen Entwurf für unsere Antwortnote einiges auszuräumen. Der heute vorgelegte Entwurf stelle ein Kompromiß dar, das nach hartem Kampf zwischen den englischen und den französischen Kommissionsmitgliedern zu Stande gekommen sei2.

2

Der von der Repko aufgestellte Entwurf für eine Antwort der dt. Reg. war in einem Telegramm Bergmanns aus Paris vom 5.5.22 (siehe Dok. Nr. 262 Anm. 1) wie folgt mitgeteilt worden: „1. Deutschland anerkennt Notwendigkeit, unmittelbar Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die gesamten Staatsausgaben in Papiermark durch Einahme aus Steuern und inneren Anleihen ohne Vermehrung der Geldinflation gedeckt werden. Für erhebliche Ausgabe in fremder Währung werden zunächst äußere Anleihen notwendig sein. Während es mit Rücksicht auf die neuerlich schwere Steuererhöhung noch immer unmöglich ist, dem Verlangen der Reparationskommission auf Erhebung neuer Steuern im Betrage von 60 Milliarden vor dem 31. 5. zu entsprechen, wird die deutsche Regierung bereit sein, vor diesem Tage der Reparationskommission einen umfassenden Plan vorzulegen mit dem Ziel, dem vorstehenden Prinzip Rechnung zu tragen. 2. Deutsche Regierung feststellte mit Genugtuung, daß Reparationskommission die Souveränität der deutschen Regierung und der deutschen Gesetzgebung in Fragen der Ausgaben und der Besteuerung und der allgemeinen Finanzpolitik anerkennt. Deutsches Reich begrüßt, daß Reparationskommission von Wunsch erfüllt ist, der deutschen Regierung in Ordnung ihrer Finanzen beizustehen. Zu diesem Zweck wird deutsche Regierung der Reparationskommission alle Möglichkeiten für gewünschte Auskunft eröffnen und solange das Moratorium in Kraft bleibt, auch die Reparationskommission zu Rate ziehen, ehe die deutsche Gesetzgebung mit den genannten Finanzfragen befaßt wird. 3. Deutsche Regierung wird sich nach Kräften bemühen, den von der Reparationskommission festgestellten Bedingungen des Moratoriums nachzukommen. Sie bleibt indes bei der Meinung, daß einige dieser Bedingungen unerfüllbar sind, vertraut jedoch auf das Angebot der Kommission im Schreiben vom 13. 4., jeden praktischen Vorschlag zu prüfen, welcher von der deutschen Regierung zur Behebung der Schwierigkeiten, in denen sie sich befinden soll, gemacht wird. Deutsche Regierung bedauert, daß wegen Abwesenheit mehrerer wichtiger Mitglieder des Kabinetts aus Anlaß der Genuakonferenz es nicht möglich gewesen ist, die von der Kommission gestellte Frist innezuhalten und bittet um eine angemessene Verlängerung dieser Frist.“ (R 43 I /28 , Bl. 209-211, hier: Bl. 210f; endgültige Fassung siehe RT-Drucks. Nr. 4484 , S. 6, Bd. 374).

Staatssekretär Schroeder: Die Genueser Auffassung, daß eine Antwort auf die Note vom 13. April nicht nötig sei3, habe sich als irrig herausgestellt. Nach[764] seinem und Herrn von Simsons Besuch bei Delacroix am 2. Mai habe man sich dann entschlossen, das Telegramm des Reichskanzlers an die Reparationskommission abzusenden. Die Lage in Paris habe sich aber als gespannter herausgestellt, als nach den Mitteilungen von Delacroix angenommen werden konnte.

3

Siehe Dok. Nr. 246 P 2.

VizekanzlerBauer: Es habe sich als mißlich erwiesen, daß die hiesige Regierung und die Genueser Delegation nicht zusammen operiert hätten. Es habe geschadet, daß das Telegramm des Reichskanzlers ohne Mitwirkung Berlins abgesandt worden sei. Der jetzt vorliegende Notenentwurf gehe weit über das hinaus, was Delacroix in Genua gesagt habe.

Staatssekretär Fischer verliest und erläutert seinen vorliegenden Entwurf einer Antwortnote4.

4

In R 43 I /28 , Bl. 229-231.

Nach eingehender Erörterung aller Einzelheiten der Note wurden einige Änderungen beschlossen, die in einem in der heutigen Kabinettssitzung vorzulegenden neuen Entwurfe berücksichtigt werden sollen5.

5

Fortsetzung siehe Dok. Nr. 264 und Dok. Nr. 266, P. 5.

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