1.64.1 (wir2p): [Ermordung Rathenaus]

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 2Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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RTF

[896][Ermordung Rathenaus1]

1

Am 24.6.22 gegen 10.15 Uhr war Rathenau auf der Fahrt ins AA in seinem Privatauto von vier jungen Männern, die unerkannt entkommen waren, ermordet worden. Am gleichen Tage hatte Wirth nach tumultartigen Vorgängen im RT einen ersten Nachruf auf Rathenau gehalten (RT Bd. 355, S. 8033 ). Im übrigen siehe Schultheß 1922, S. 75 f.

Reichskanzler Dr. Wirth: Es müsse sofort eine hohe Belohnung auf die Ermittlung der Mörder Rathenaus ausgesetzt werden2.

2

Der Polizeipräsident Berlin teilte am 26.8.22 der RReg. mit, daß durch den Druck von Plakaten und Flugblättern bei der Verfolgung der Mörder Rathenaus Kosten in Höhe von insgesamt 137 999,– entstanden seien, für die er um Übernahme auf das Reich entsprechend der mündlichen Zusicherung des Herrn Reichskanzlers bitte. Der RK konnte sich einer solchen Zusicherung nicht erinnern und lehnte eine Beteiligung des Reiches im Einvernehmen mit dem RIM ab, weil es sich um Aufgaben gehandelt habe, für die die Länder als Inhaber der Polizeigewalt aufkommen müßten (R 43 I /904 , Bl. 174-176).

Minister Dr. Hermes stimmt dem zu.

Minister Dr. Radbruch trägt den Inhalt der geplanten Verordnung zum Schutze der Republik im einzelnen vor3.

3

Zweite VO zum Schutze der Republik vom 29.6.22 (RGBl. 1922 I, S. 532 ).

Minister Dr. Köster ergänzt diesen Vortrag und trägt eine weitere Verordnung vor, die speziell auf die für den 28. Juni geplanten Versammlungen abgestellt ist4.

4

VO über das Verbot bestimmter Versammlungen vom 26.6.22 (RGBl. 1922 I, S. 523 ).

Das Kabinett stimmt beiden Verordnungen grundsätzlich zu. Einige redaktionelle Änderungen sollen noch durch das Reichsministerium des Innern und das Reichsministerium der Justiz vorgenommen werden.

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