1.88.4 (wir2p): 4. Beseitigung von Hoheitszeichen.

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4. Beseitigung von Hoheitszeichen.

Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu1.

1

Es geht um die nachträgliche Zustimmung des Kabinetts zu einer im RT erteilten Antwort der RReg. auf die Anfrage der Abgeordneten Wels und Müller (Franken) (RT-Drucks. Nr. 2658, Bd. 369 ). Dazu führt der RIM in seinem Schreiben vom 13.7.1922 an den RK aus: „Meine namens der Reichsregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Wels, Müller (Franken) erteilte Antwort wegen Beseitigung der Hoheitsabzeichen des früheren Regimes (Reichstagsdrucksache Nr. 3693 [Bd. 371]) ist zweimal im Reichskabinett beraten worden. Es ist indessen nur der Beschluß der ersten, am 1. Februar 1922 abgehaltenen Kabinettsberatung, nicht auch der zweite Beschluß protokolliert worden. Die erste Kabinettsberatung endigte damit, daß Umarbeitung und Neuberatung stattfinden sollte, die zweite Beratung über den umgearbeiteten Entwurf fand nur unter den Herrn Reichsministern persönlich unter Ausschluß aller Kommissare statt. Das Ergebnis dieser Beratung war, daß das Kabinett sich mit dem neuen Entwurf einverstanden erklärt und die Schlußredaktion der Einigung zwischen dem Herrn Reichskanzler und mir überlassen hat. Diese Einigung hat dann durch Vermittlung des Herrn Staatssekretärs Dr. Hemmer stattgefunden und führte zur Einigung über die nachstehend abgedruckte Antwort [Antwort vom 2.3.22]. Da im letzten Satz des Schreibens für den Fall der Zuwiderhandlung die Einleitung des Disziplinarverfahrens angedroht ist, muß der Kabinettsbeschluß als Grundlage und seine Fassung einwandfrei feststehen.“ (R 43 I /1832 , Bl. 307 f.).

Im Anschluß hieran berichtete der Reichsverkehrsminister über die Abzeichen an den Dienstmützen der Eisenbahner. Nach seiner Auffassung empfehle es sich, an den Mützen die Reichswehrkokarde und darüber das geflügelte Rad anzubringen.

Es wurde beschlossen, die Frage in einer Chefbesprechung nochmals zu klären2.

2

Weiteres Material siehe R 43 I /1832 , Bl. 307 f., 315 f..

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