2.164.5 (bau1p): 5. Gesetzentwurf zum Schutze des Parlaments.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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5. Gesetzentwurf zum Schutze des Parlaments.

Reichsjustizminister Schiffer trägt den Entwurf eingehend vor. Reichsverkehrsminister Dr. Bell hat Bedenken gegen die Einschränkung des § 1 des Gesetzes durch die Worte: „So lange der Reichstag versammelt ist.“ Unterstaatssekretär Göhre empfiehlt die Erwägung, ob nicht auch die Rathäuser der großen Städte entsprechend geschützt werden sollen. Reichsjustizminister Schiffer möchte dies nötigenfalls den Regierungen der Länder überlassen. Das Kabinett stimmt dem Entwurf zu. Der Reichsjustizminister wird das Weitere veranlassen7.

7

Die Abfassung dieses GesEntw., der die Gebäude des RT und der Landtage mit einem befriedeten Bannkreis umgibt, war durch die blutigen Unruhen vor dem Berliner RT-Gebäude anläßlich der NatVers.-Beratungen über das BetriebsräteGes. am 13.1.20 veranlaßt worden. – Der GesEntw. wird der NatVers. erst am 17.4.20 vom Kab. Müller vorgelegt (NatVers.-Bd. 342 , Drucks. Nr. 2659 ); weitere Einzelheiten s. in den Ges. vom 8.5.20 (RGBl. S. 909 ). – Ein Plan mit der Einzeichnung der Bannkreisgrenze um das RT-Gebäude befindet sich in: R 43 I /1026 , Bl. 29.

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