2.180.1 (bau1p): 1. Grundschulgesetz.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

1. Grundschulgesetz1.

1

Mit Anschreiben vom 24. 1. hatte der RIM der Rkei einen im November 1919 vom Reichsschulausschuß unter Vorsitz von UStS Schulz grundsätzlich erarbeiteten GesEntw. betr. die Grundschulen und Aufhebung der Vorschulen nebst Begründung vorgelegt (R 43 I /777 , Bl. 18–22). Der Entw. sah entsprechend Art. 146 Abs. 1 RV die Einführung einer für alle Kinder gemeinsamen vierjährigen Grundschule sowohl als Teil der Volksschule wie auch als Unterbau für das mittlere und höhere Schulwesen vor. Leitziel dieses Reformvorhabens war, „die Kinder aller Bevölkerungskreise so lange wie möglich in der gleichen Schule zu vereinigen“. Die ursprüngliche Absicht RIM Kochs, ein umfassendes Reichsvolksschulgesetz in Ausführung von Art. 146 Abs. 2 RV noch im Winter 1919/20 einzubringen (vgl. Dok. Nr. 145), ließ sich nicht verwirklichen. Vgl. in diesem Zusammenhang diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 117.

Der Reichsminister des Innern machte davon Mitteilung, daß im Reichsrat verschiedene Änderungen unwesentlicher Natur in dem Entwurf des Grundschulgesetzes beschlossen worden seien. Gleichzeitig sei eine Resolution beschlossen worden, deretwegen nach Benehmen mit dem Reichsfinanzministerium[633] Bedenken nicht bestanden hätten2. Er bat um nachträgliches Einverständnis des Kabinetts. Das Kabinett erklärte sich einverstanden3.

2

In der Resolution wurde die Kostenseite der in Aussicht genommenen Schulreformgesetze einer späteren Auseinandersetzung zwischen Reich, Ländern und Gemeinden überwiesen (vgl. die Niederschrift über die RR-Sitzung vom 26.2.20 in: R 43 I /777 , Bl. 40–47). Der Beschluß führt in den folgenden Jahren wiederholt zu Kontroversen zwischen dem Reich und vor allem Preußen.

3

Die NatVers. nimmt das Ges. am 19. 4. an; es wird am 28. 4. verkündet. Einzelheiten s. im RGBl. 1920, S. 851 .

Extras (Fußzeile):