2.97.1 (bau1p): Aufforderung zum Generalstreik.

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[348] Aufforderung zum Generalstreik2.

2

Langwierige Tarifverhandlungen zwischen dem Verband Berliner Metall-Industrieller (VBMI) und dem Dt. Metallarbeiterverband (DMV) waren am 21.8.19 durch einen vom RArbMin. herbeigeführten Schiedsspruch beendet worden. Neben der Feststellung allgemeiner Lohnerhöhungen war eine Reduzierung der bisherigen 27 auf 5 Lohnklassen in Aussicht gestellt worden. Als die Folgeverhandlungen über die Einstufung der Arbeiter in die neuen Lohnklassen nach Ansicht des DMV ergebnislos verliefen, setzte am 17. 9. eine Streikbewegung ein, in deren Verlauf schließlich 160 000 Metallarbeiter in den Ausstand traten. Eine zwischen dem VBMI und dem DMV Mitte Oktober erzielte Einigung fand nicht die Zustimmung der von unabhängigen und kommunistischen Vertrauensleuten und Betriebsräten beherrschten Generalversammlung der Berliner Metallarbeiter, als bekannt wurde, daß die Unternehmer anläßlich der Wiederaufnahme der Arbeit versuchten, die revolutionären innerbetrieblichen Mitbestimmungsorgane, die Arbeiterausschüsse und -räte, auszuschalten. Mit dieser Verlagerung der Auseinandersetzung drohten hier in einem nichtparlamentarischen Raum Vorentscheidungen für die anstehende gesetzliche Regelung der Arbeiter- und Betriebsrätebewegung zu fallen (vgl. dazu Dok. Nr. 112, P. 14, insbesondere Anm. 11). SPD und ADGB lehnten ein weiteres Eintreten für die vom DMV nun verfolgten Ziele ab, während die USPD und KPD dem „jetzt politisch gewordenen Kampf“, wie es in dem zur Beratung anstehenden Generalstreikaufruf vom 5. 11. hieß, unterstützten (Einzelheiten s. bei Hans-Hermann Hartwich: Arbeitsmarkt, Verbände und Staat 1918–1933. S. 81–96).

Die Anwesenden sind darüber einig, daß der Aufforderung zum Generalstreik in der Morgennummer der „Freiheit“3 durch energische Gegenmaßnahmen zu begegnen ist, um die Gefahr im Keime zu ersticken4. Es wird beschlossen:

3

Der Beschluß war am 4. 11. von einer Versammlung unabhängiger und kommunistischer Arbeiterräte, Betriebsräte und Betriebsfunktionäre aller Industriegruppen gefaßt worden (Veröffentlichung in: „Freiheit“ vom 5.11.19; Ausschnitt in: R 43 I /2118 , Bl. 141; vgl. Schultheß 1919, I, S. 474).

4

Der RWeM hatte bereits am 20. 10. den Metallarbeiterstreik und ihm folgende Sympathiestreiks als „eine umfassende Aktion“ bezeichnet, durch die „die Staatsmaschine durch allmählich sich ausbreitende Streiks zum Stillstand“ gebracht werden solle: „Demgegenüber hilft nur rücksichtslose Anwendung der Staatsgewalt“ (Der RWeM an die Reichswehrgruppenkommandos 1–4, 20.10.19; Nachl. Schleicher , N 42/18, Bl. 8 f.). Der in der Chefbeprechung gleichfalls anwesende Gen. von Lüttwitz stand voll hinter dieser Auffassung; vgl. dazu seinen Brief an den RWeM vom 1.9.19, der im Hinblick auf den kommenden, von ihm getragenen Umsturzversuch schon eine indirekte Warnung enthielt: „Zur Durchführung ihrer Aufgabe [das von den linksradikalen Parteien erstrebte wirtschaftliche und politische Chaos zu verhindern] braucht die Regierung Macht. Noch hat sie die Macht. Die Armee ist bereit, dem Willen einer tatkräftigen Regierung zum Siege zu verhelfen“ (Walter Frhr. von Lüttwitz: Im Kampf gegen die November-Revolution. S. 90 ff.).

Die Reichsregierung soll in Verbindung mit der Preußischen Regierung einen Aufruf erlassen, in dem darauf hingewiesen wird, daß die zur Beseitigung höchster Not angeordnete Verkehrssperre durch einen Generalstreik um ihre Wirkung gebracht würde5. Der Reichswehrminister wird ermächtigt, die Mitglieder des Fünfzehnerausschusses6 zu verhaften und das Büro der Unabhängigen zu besetzen und die dort vorgetroffenen Vorstandsmitglieder in Schutzhaft zu nehmen. Eine Freilassung der Verhafteten nach Beseitigung der[349] Gefahr wird in Aussicht genommen. Die Presse soll noch heute nachmittag zu einer Konferenz zusammengerufen werden, in der sie auf bevorstehende ernste Maßnahmen der Regierung hingewiesen und über die schwierige Lage durch Ansprachen einzelner Minister näher unterrichtet werden wird7.

5

Der Aufruf erscheint am 6. 11. in der Tagespresse (DAZ-Ausschnitt in: R 43 I /2118 , Bl. 134). – Da am Vortag die Berliner Gewerkschaftskommission (ADGB) den Eintritt in den Generalstreik mit 66 gegen 66 Stimmen abgelehnt hatte, wird der Generalstreikaufruf unter Hinweis auf den „Verrat der Rechtssozialisten“ zurückgenommen („Freiheit“ vom 6.11.19; Ausschnitt in: R 43 I /2118 , Bl. 133). Finanzielle Gründe führen am 11. 11. zum endgültigen Zusammenbruch der Streikbewegung.

6

Die Fünfzehner-Kommission war ein von der Generalversammlung des DMV-Berlin für die Tarifverhandlungen eingesetztes Gremium.

7

RIM Koch kommentiert den Beschluß, „mit aller Entschiedenheit“ gegen den „politischen Massenstreik“ einzuschreiten, mit den Worten: „Weitgehende Verhaftungen, Beschlagnahmen, Verbote. – Welche Freude endlich einmal handeln zu können.“ (Hschr. Aufzeichnung vom 5.11.19; Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 35).

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