2.212 (bau1p): Nr. 210 Bericht „Über die Stellung der Sicherheitspolizei zu dem Putsch der Kapp und Genossen“ vom 22. März 1920

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[742] Nr. 210
Bericht „Über die Stellung der Sicherheitspolizei zu dem Putsch der Kapp und Genossen“ vom 22. März 19201

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Dieser ungezeichnete Bericht war vom Kdo der Sipo beim Berliner PolizeiPräs. zur Verteilung innerhalb der Sipo „bis einschl[ießlich] Abteilungen und selbständige Formationen“ bestimmt worden. MinDir. Rauscher übersandte ihn mit Anschreiben vom 24. 3. dem UStSRkei zur Kenntnisnahme (R 43 I /2719 , Bl. 110).

R 43 I /2719 , Bl. 111–118 Durchschrift

1. Stellungnahme der Sicherheitspolizei bis zum Augenblick des Einrückensder Marinebrigade.

Die Sicherheitspolizei ist an der Vorbereitung des Putsches in keiner Weise beteiligt.

Das Kommando der Sicherheitspolizei erfuhr zum ersten Male von gewissen Absichten des Generals von Lüttwitz, als der Chef des Stabes der Sicherheitspolizei, Oberst Arens, am Dienstag, den 2. März 1920, zum Reichswehrgruppenkommando 1 befohlen wurde. Hier teilte ihm Generalmajor von Oldershausen mit, daß General von Lüttwitz fest entschlossen sei, in den nächsten Tagen mit Teilen der Reichswehr die Regierung gewaltsam zu stürzen. Oldershausen fügte hinzu, er und Major von Hammerstein hätten ihr Möglichstes getan, ihn davon abzubringen, da sie aber jeden Einfluß auf ihn verloren hätten, sei ihnen dies nicht gelungen. Es sei jetzt jeden Tag zu erwarten, daß General von Lüttwitz mit Teilen der Reichswehr in Berlin einrücken würde. Oldershausen fragte darauf Oberst Arens, wie er sich dazu stelle. Dieser erwiderte, es sei dies ein heller Wahnsinn, der unter allen Umständen verhindert werden müsse. Man solle den Alten wegjagen. Überdies bezweifelte er, daß die Reichswehr in ihrer Gesamtheit so sicher hinter Lüttwitz stehe. Oldershausen sagte darauf, dies sei doch der Fall und deshalb sei die Entfernung des Generals von Lüttwitz nicht ohne weiteres möglich.

Oberst Arens besprach darauf die Angelegenheit mit Major von Oldenburg. Beide waren sich darüber einig, daß unter allen Umständen etwas geschehen müsse, um den General von Lüttwitz von seinem Vorhaben abzubringen. Größte Eile sei not, Es erschien zweifelhaft, ob eine Unterredung des Oberst Arens mit Lüttwitz allein zu dem gewünschten Erfolg führen würde. Aussichtsreicher erschien es, die Führer der Rechtsparteien zu einem Schritt bei Lüttwitz zu gewinnen; denn nach menschlichem Ermessen mußte angenommen werden, daß General von Lüttwitz von seinem Vorhaben ablassen würde, sobald er sah, daß die Rechtsparteien mit seiner Sache nichts gemein haben wollten.

Entsprechende Schritte wurden am 3. März getan. Oberst Arens begab sich zu Lüttwitz und stellte ihm in eindringlichster Weise die Unsinnigkeit seines Vorhabens vor, gewann aber nicht den Eindruck, Lüttwitz überzeugt zu haben. Es schien ihm vielmehr, daß Lüttwitz sofort wieder umfallen würde,[743] wenn in entgegegengesetztem Sinne auf ihn eingewirkt würde. Er erreichte aber, daß Lüttwitz bereit war, die Führer der Rechtsparteien zu empfangen. Gleichzeitig hatte Major von Oldenburg eine Besprechung mit dem Führer der Deutschnationalen Volkspartei, Exz. Hergt. Dieser war ganz entsetzt, als er hörte, worum es sich handelte. Er äußerte sofort die Absicht, den deutschen Volksparteiler Heinze von der Angelegenheit in Kenntnis zu setzen, um mit ihm zusammen die entsprechenden Schritte bei Lüttwitz zu unternehmen.

Am Abend desselben Tages fuhr dann Oberst Arens nochmals zu Hergt, um diesem den Eindruck zu übermitteln, den er von seiner Besprechung mit Lüttwitz gewonnen hatte, und nochmals in eindringlichster Weise darauf hinzuweisen, daß äußerste Eile geboten sei, wenn die Rechtsparteien durch ihre Intervention das Unheil verhüten wollten. Infolgedessen entschlossen sich die Führer der Rechtsparteien, bereits am folgenden Tage, 4. März, zu Lüttwitz zu gehen.

Die Unterredung zwischen den Parteiführern und Lüttwitz2 schien Erfolg gehabt zu haben, denn Oberst v. Schönstadt und Oberst Arens wurden am 5. März zum Reichswehrgruppenkommando bestellt, wo im Beisein des Generalmajors von Oldershausen eine Unterredung mit Lüttwitz in dieser Angelegenheit stattfand. Beide Herren gewannen den Eindruck, daß die ernsten Vorhaltungen der Parteiführer nicht ohne Wirkung auf Lüttwitz geblieben waren, und daß dieser nunmehr bereit war, von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen.

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Vgl. dazu die Zeugenaussagen Hergts und Heinzes im Hochverratsverfahren gegen von Jagow u. a. im Dezember 1921, zit. bei Karl Brammer: Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. S. 19 ff. Lüttwitz zufolge erklärten die beiden Abgg., daß er „bei Ausführung irgendwelcher Pläne gegen die Regierung nicht auf sie rechnen könne“ (Walther Frhr. von Lüttwitz: Im Kampf gegen die Novemberrevolution. S. 111).

Dieser Eindruck wurde noch dadurch verstärkt, daß nach Mitteilungen des Generalmajors von Oldershausen und des Majors von Hammerstein inzwischen auch von anderer Seite ein vermittelnder Schritt unternommen worden war, der geeignet schien, das von Lüttwitz geplante Unternehmen überflüssig zu machen. Offenbar im Auftrage von Lüttwitz war nämlich GehRat von Berger beim Reichspräsidenten Ebert erschienen und hatte diesem die Forderung überbracht, auf die es Lüttwitz bei seinem Vorhaben hauptsächlich anzukommen schien3. Es handelte sich darum, einige Ministerposten mit Fachministern zu besetzen. Ebert hatte sich angeblich diesen Forderungen gegenüber nicht ablehnend verhalten.

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Zur Aktion von Bergers s. dessen Bericht vom 16.4.20 (Dok. Nr. 219).

Hiermit schien dem Kommando der Sicherheitspolizei die Angelegenheit erledigt zu sein.

Sie kam erst wieder ins Rollen, als am Dienstag, den 9. März, der Antrag der Rechtsparteien auf früherer Anberaumung der Reichstagswahlen in der Nationalversammlung abgelehnt worden war4. Das Kommando der Sicherheitspolizei befürchtete, daß Lüttwitz nunmehr ohne weiteres losschlagen[744] würde, nachdem er gesehen hatte, daß mit parlamentarischen Aktionen doch nicht zum Ziele zu kommen sei. Das mußte aus den [in den] Unterredungen mit Lüttwitz ersichtlichen Gedankengängen ohne weiteres angenommen werden. Es wurde deshalb Oberleutnant von Loebell zum Reichswehrgruppenkommando, Major von Hammerstein, geschickt, um sich bei diesem über den Stand der Dinge zu informieren. Dieser teilte dem Oberleutnant von Loebell mit, daß im Augenblick nichts zu befürchten sei, denn am Mittwoch, den 10. März, solle zwischen dem Reichspräsidenten Ebert und Lüttwitz eine Unterredung über dessen Forderungen stattfinden, an der auch der Vorgesetzte des Generals von Lüttwitz, Reichswehrminister Noske5, teilnehmen solle.

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Einzelheiten s. Dok. Nr. 181, Anm. 10. Das Abstimmungsergebnis ist NatVers.-Bd. 332, S. 4830  ff. zu entnehmen.

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RWeM Noske hatte vermutlich auf Veranlassung von Seeckts und Oldershausens um die Teilnahme an dieser Unterredung gebeten, nachdem Gen. von Lüttwitz zuletzt in einer Besprechung mit dem RWeM am 7. 3. der bereits befohlenen Auflösung der dem Gen. unterstellten Marinebrigaden 2 und 3 widersprochen hatte. Diese Haltung des Gen. mußte insofern zu Bedenken Anlaß geben, als er bei einer Parade anläßlich des einjährigen Bestehens der von KKpt. Ehrhardt geführten 2. Brigade am 1. 3. der Truppe die Verhinderung ihrer Auflösung versprochen hatte. Der ChdAdm. von Trotha, der an der Parade teilgenommen hatte, unterrichtete den RWeM nicht über die angekündigte Befehlsmißachtung, sondern besprach in den folgenden Tagen mit Gen. von Oldershausen und KKpt. Ehrhardt, „wie der Befehl des Reichswehrministers auszulegen wäre, um über die Gegensätzlichkeiten hinwegzukommen“. RWeM Noske will am 7. 3. Lüttwitz gegenüber zum Ausdruck gebracht haben, „daß erteilte Befehle auf Biegen und Brechen zu befolgen seien“. Als Zeuge über die Vorgänge vernommen, beklagt sich der ehemalige RWeM später darüber, „daß keiner von den Herren, die in leitenden oder annähernd leitenden Stellen waren und die bei dieser nun beginnenden Insubordination von Lüttwitz’ zugegen waren“, ihm etwas mitgeteilt habe (Zeugenaussagen Noskes und von Trothas vor dem RG im Hochverratsverfahren gegen von Jagow u. a. am 10.12.21; Protokollauszüge in: Nachl. Luetgebrune , Nr. 26, Bl. 293 ff.; s. auch Gustav Noske: Von Kiel bis Kapp. S. 203 f.). Die Nachricht von der Döberitzer Truppenparade will der RWeM einer Meldung der demokr. „Berliner Volkszeitung“ entnommen haben. Ein entsprechender, sich auf diese Zeitungsmeldung berufender Ausschnitt aus dem USPD-Organ „Freiheit“, Nr. 72 vom 6.3.20, befindet sich in: R 43 I /680 , Bl. 109. Diese Meldung wurde im Auftrag des RK am 11. 3. – abgesandt am 12. 3. – den RWeM abschriftlich zur Stellungnahme zugeleitet. Eine Rückäußerung scheint nicht mehr erfolgt zu sein.

Diese Unterredung fand tatsächlich am 10. März statt6, hatte aber, wie Major von Hammerstein am 11. März dem Oberleutnant von Loebell mitteilte, einen katastrophalen Ausgang genommen.

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Einzelheiten sind den Aussagen Noskes, von Oldershausens und von Ovens vor dem RG anläßlich ihrer Zeugenvernehmung im Hochverratsverfahren gegen von Jagow u. a. am 10.–14.12.21 zu entnehmen (Protokollauszüge in: Nachl. Luetgebrune , Nr. 26, Bl. 293 ff.; auszugsweise abgedruckt bei Johannes Erger: Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Anhang, Dok. Nr. 20). Lüttwitz faßt die Motive, die ihn zu seinem Schritt veranlaßten sowie den Verlauf der Unterredung beim RPräs. in seiner wahrscheinlich 1922 angefertigten Verteidigungsschrift „Meine Erklärungen zum Kapp-Unternehmen“ zusammen (mschr. Manuskript in: Nachl. Luetgebrune , Nr. 27; auszugsweise abgedruckt bei Johannes Erger: A.a.O.; Anhang, Dok. Nr. 18).

Die Lage schien dadurch wieder aufs höchste gefährdet. Deshalb fuhr Oberst Arens gleich nach der Rückkehr des Oberleutnant von Loebell zum Reichswehrgruppenkommando, weil das Kommando der Sicherheitspolizei eine gewaltsame Aktion unter allen Umständen vereiteln wollte. Major von Hammerstein sah die Lage als nicht mehr gefährdet an, denn er teilte dem Oberst Arens und dem miterschienenen Major von Oldenburg mit, daß General von Lüttwitz beurlaubt sei und die Hauptbeteiligten, Generallandschaftsdirektor Kapp und Major Pabst, in fünf Minuten verhaftet würden. Damit schien alle Gefahr beseitigt.

[745] Am anderen Morgen, 12. 3., vormittags 10 Uhr, wurde plötzlich die Garnison und die Sicherheitspolizei Berlin auf Befehl des Reichswehrministers in Alarmzustand versetzt und bald darauf Oberst Arens zum Reichswehrgruppenkommando bestellt. Hier wurden, da mit ziemlicher Sicherheit feststand, daß Lüttwitz nunmehr losschlagen würde, die Abwehrmaßnahmen besprochen. Inzwischen war nämlich auch bekannt geworden, daß die Verhaftungen mißlungen seien. Unter dem Befehl des Oberst Thaysen wurde eine aus Reichswehr und Sicherheitspolizei zusammengestellte Abteilung zum Schutze des Regierungsviertels bestimmt. Im übrigen wurden die Garnison Berlin und Umgegend einschl[ießlich] der Sicherheitspolizei alarmbereit gehalten7.

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Wortlaut des Alarmbefehls und des Befehls zur Sicherung des Berliner Regierungsviertels in der Tagespresse, z. B. DAZ Nr. 134 vom 13.3.20.

Aus der Art dieser militärischen Abwehrmaßnahmen ging bereits hervor, daß von der diesen Befehl gebenden Stelle an einen ernsthaften Widerstand gegen die heranrückenden Truppen nicht gedacht wurde, denn man begnügte sich lediglich mit dem örtlichen Schutz des Regierungsviertels, unterließ aber jede Maßnahme, den von Döberitz heranrückenden Truppen außerhalb der Stadt Widerstand zu leisten, was allein hätte Erfolg haben können. Vor solchen Maßnahmen scheute offenbar die Befehlsstelle zurück, da sie anscheinend Blutvergießen vermeiden wollte. Oberst Arens hielt unter diesen Umständen eine Klärung der Frage, ob geschossen werden sollte oder nicht, für unbedingt notwendig, um das Schauspiel eines etwaigen Zwiespaltes in dem Verhalten der Reichswehr und Sicherheitspolizei zu vermeiden. Es wurde infolgedessen Major Bruer vom Kommando zum General von Oven geschickt, um die Frage des gemeinsamen Verhaltens zu klären. General von Oven äußerte sich dahin, daß Reichswehr und Sicherheitspolizei unbedingt nach einheitlichem Befehl handeln müsse, daß wenn also geschossen werden sollte, auch beide Formationen schießen müßten. Im übrigen erklärte er, daß er einen Widerstand unmittelbar im Regierungsviertel für aussichtslos, in inner- und außenpolitischer Beziehung für verhängnisvoll halte. Er habe deshalb auch den Reichswehrminister Noske wissen lassen, daß mit allen Mitteln versucht werden müsse, einen Kampf zu vermeiden. Nach dieser Auskunft blieb die Frage des Waffengebrauchs nach wie vor offen und lag lediglich in der Entscheidung eines Unterführers. Darum fuhren Oberst Arens und Major Bruer abermals 9 Uhr abends zu General von Oven, um einen klaren Befehl zu erwirken. Während dieser Besprechung im Hause des Generals von Oven erschien der Chef der Heeresleitung, Generalmajor Reinhardt. Das Ergebnis der Unterredung war, daß General von Oven zum Oberst von Thaysen nach der Reichskanzlei fuhr, um den Befehl zum Schießen zu geben.

Da sich das Kommando der Sicherheitspolizei des Eindrucks aber nicht erwehren konnte, daß die Reichswehr trotz dieses Befehls doch nicht schießen würde, fuhren Oberst von Schönstadt und Oberst Arens zum Reichswehrgruppenkommando. Der Eindruck, daß die Reichswehr nicht schießen würde, war inzwischen durch Tatsachen verstärkt. Der Chef des Generalstabes des[746] Wehrkreiskommandos III, Oberstleutnant Wetzell, war ebenfalls anwesend. In der folgenden Besprechung kamen alle Stellen überein, daß die Truppen tatsächlich nicht schießen würden, auch wenn der Befehl dazu gegeben sei. Major von Hammerstein teilte dies dem Generalmajor von Seeckt mit, der seinerseits erklärte, daß es nicht angängig sei, eine „Felddienstübung mit scharfen Patronen abzuhalten“. Am Morgen des 13. März kam dann der Befehl des Reichswehrgruppenkommandos, daß Reichswehr und Sicherheitspolizei in die Kasernen einrücken solle.

2. Stellungnahme der Sicherheitspolizei nach dem Einrücken der Marinebrigade.

Nachdem nunmehr feststand, daß Lüttwitz mit der Marinebrigade, an der Siegesallee stehend, nach Ablehnung des Ultimatums8 um 7 Uhr vormittags zur Besetzung des Regierungsviertels einrücken würde, wurde der Führer der Marinebrigade vom Kommando der Sicherheitspolizei dahin orientiert, daß die Sicherheitswachen besetzt seien, Reichsbank und Reichsdruckerei ebenfalls geschützt seien, und daß beabsichtigt sei, zur Verhinderung von Plünderungen die notwendigen Maßnahmen von [sic] Lebensmittelnlagern und Banken zu treffen. Diese Maßnahme war notwendig, damit die Marinebrigade nicht etwa die Reichsbank und Reichsdruckerei sofort besetzte, wodurch Zusammenstöße unvermeidlich gewesen wären.

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Einzelheiten s. Dok. Nr. 188, Anm. 6.

Inzwischen war aus der Reichskanzlei mitgeteilt worden, daß die Mitglieder der alten Regierung einschl[ießlich] des Reichspräsidenten Berlin verlassen hätten und den neuen Machthabern das Feld überlassen hätten. Um ein Auseinanderfallen der Sicherheitspolizei in diesem kritischen Augenblick zu verhindern und um die Reichshauptstadt dadurch nicht jeden polizeilichen Schutzes zu berauben, erschien es dringend notwendig, die Beamten durch ein kurzes Rundtelegramm auf die plötzlich eingetretene Veränderung der Sachlage hinzuweisen, um sie zu veranlassen, [sich] auf den Boden der gegebenen Tatsachen stellend, vorläufig hinter die augenblicklich alleinigen Machthaber in Berlin zu treten, und zwar in dem alleinigen Streben, dadurch die öffentliche Ruhe und Ordnung in Berlin aufrechtzuerhalten. Jede andere Stellungnahme hätte einen blutigen Kampf zwischen Sicherheitspolizei und Reichswehr und damit das Chaos in Berlin zur Folge gehabt. Eine Neutralitätserklärung oder eine passive Resistenz war ebenfalls ausgeschlossen, da sie Berlin ohne polizeilichen Schutz gelassen und den Lauf der Dinge doch nicht hätte ändern können. Das Kommando der Sicherheitspolizei sah sich zu dieser Stellungnahme um so mehr gezwungen, als die alte Regierung Berlin verlassen und damit wenigstens für den Augenblick der Auffassung Raum gewährt hatte, als ob sie abgedankt habe, zumal von ihr keinerlei Weisung zurückgelassen war, auch von den vorgesetzten preußischen Dienststellen keinerlei Befehle an das Kommando gelangten. Da die Lage raschestes Handeln erforderte, wurde[747] einzig und allein aus den dargelegten Gründen nachstehendes Rundtelegramm an die nachgeordneten Dienststellen abgesandt:

An alle Sicherheits-Wachen, Gruppen u. selbst[ändigen] Formationen: Die Regierung ist gestürzt. Sicherheits-Polizei und Reichswehr stehen hinter der neuen Regierung. Alles versieht den Dienst in bisheriger Form weiter.

gez. v. Schönstadt.

Nachdem sich die Sachlage in den nächsten Tagen geklärt hatte, nachdem insbesondere feststand, daß die verfassungsmäßige Regierung noch bestand und keineswegs gesonnen war abzudanken, hat das Kommando der Sicherheits-Polizei alles getan, um durch Vorstellungen nachdrücklichster Art die neuen Machthaber zu einer Verständigung mit der verfassungsmäßigen Regierung zu bewegen und einen Ausweg aus der verworrenen Lage zu suchen. Insbesondere hat der Kommandeur der Sicherheits-Polizei, Oberst v. Schönstadt, den neuen Machthabern keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Sicherheits-Polizei nicht für die Persönlichkeiten Kapp und Jagow zu haben sei, falls an diesen Personen eine Einigung scheitern würde. Diese Auffassung hat der Kommandeur in unzweideutiger Weise in zwei Besprechungen am 15. und 16. März dem Polizei-Präsidenten Eugen Ernst gegenüber vertreten.

Für den bedingungslosen Rücktritt von Kapp war ausschlaggebend die von Oberst Arens am 17. 3. in der Reichskanzlei abgegebene Erklärung folgenden Inhalts:

Mannschaften voll in der Hand der Offiziere. Alles bereit, gegen den Bolschewismus zu kämpfen. Für neue Regierung kämpft kein Mensch. Von neuer Regierung darf überhaupt niemand sprechen.9

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Kapp schreibt am 9.3.21 an von Jagow, daß die Sipo-Führung in den frühen Morgenstunden des 17. 3., vor der letzten sog. „Kabinettssitzung“ der Putschisten, zwar ultimativ seinen Rücktritt verlangt, zugleich aber erklärt habe, sie werde danach Gen. von Lüttwitz weiter zur Verfügung stehen. Unter dem Eindruck dieser Zusicherung habe er seinen Rücktrittsentschluß (vgl. Dok. Nr. 200) gefaßt (Nachl. Kapp , E II 26, Bl. 193 f.).

Als am Nachmittag des 17. März das Verbleiben des Generals von Lüttwitz eine glückliche Lösung der Krise zu vereiteln drohte10, gab Oberst v. Schönstadt im Namen der Sicherheits-Polizei die Erklärung ab, daß sich diese für die Person des Generals v. Lüttwitz unter keinen Umständen einsetzen würde.

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Siehe dazu Dok. Nr. 218, Anm. 35.

Aus diesen Darlegungen geht unzweideutig hervor, daß die Sicherheits-Polizei, und zwar vor allem auch das Kommando, auch in den kritischsten Tagen durchaus loyal verfahren ist und daß ihr eine spätere Zeit dafür einmal Dank wissen wird.

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