2.111.4 (cun1p): 4) Preisfestsetzung für das 6. Sechstel der Getreideumlage.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[351] 4) Preisfestsetzung für das 6. Sechstel der Getreideumlage.

Das Kabinett stimmte der Vorlage des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 27. März 1923 zu6.

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In seiner Kabinettsvorlage vom 27. 3. berichtete Luther zunächst über die Verhandlungen des 20er-Ausschusses vom 16.3.23. Hier sei es zu keiner klaren Entscheidung gekommen. Während die Verbraucher einen Preis von 600 000 M für die t Roggen für ausreichend hielten, hätten die Vertreter der Landwirtschaft aufgrund der Indexziffern 827 000 M gefordert. Die relative Mehrheit von sieben Stimmen habe sich für 650 000 M ausgesprochen; diesen Vorschlag halte auch er, Luther, für angemessen. „Berücksichtigt man weiter, daß der Preis von 650 000 M gegenüber dem Durchschnitt der Marktpreise in der ersten Hälfte des März – der Lieferzeit für das letzte Sechstel – fast 90% ausmacht, also wesentlich mehr als bei den früheren Raten der Getreideumlage im Vergleich zu den durchschnittlichen Marktpreisen der in Betracht kommenden damaligen Lieferzeiten, wird man annehmen dürfen, daß mit ihm den Belangen der Landwirtschaft Rechnung getragen sein wird.“ (R 43 I /1262 , Bl. 63-66).

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