2.140.1 (cun1p): [Außenpolitische Lage]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

[Außenpolitische Lage]

Der Herr Reichskanzler legte die bisherigen Grundlinien der Politik dar.

Der Herr Reichsaußenminister entwickelte die außenpolitische Lage und erörterte, wie auf die Rede von Lord Curzon3 in einer Note der deutschen Regierung geantwortet werden könne4.

3

Zur Rede Curzons vom 20. 4. vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 135.

4

Bereits am 23. 4. hatte der RAM in einem Rundtelegramm an 26 dt. Botschaften mitgeteilt: „Lord Curzon hat uns in seiner Oberhausrede eingeladen, zur Beendigung der Ruhr- und Reparationskrise Vorschläge zu machen. Wir werden auf diese Einladung reagieren, wahrscheinlich durch Note an alle oder hauptbeteiligten Mächte. Über Inhalt der Note schweben Erwägungen.“ (AA Abt. II Bes.Geb., Besetzung des Ruhrgebiets, Vermittlung Bd. 4.)

Die Aussprache bezog sich insbesondere auf die Frage, ob und welche feste Summe genannt werden könne, inwieweit das für Paris ausgearbeitete Angebot zu wiederholen sei und welche Sicherungen angeboten werden können. Dabei hob der Herr Reichsverkehrsminister hervor, daß irgendwelche Untersch[ieb]ung der Reichseisenbahn im besetzten und im unbesetzten Gebiete nicht angängig sei und welche ernste Gefahren für die Tarifhoheit und damit für die Wirtschaftsautonomie Deutschlands eine Verpfändung der deutschen Reichsbahn habe, wenn mit dieser Verpfändung irgendein Einfluß auf die Verwaltung verbunden sein sollte; er wies ferner darauf hin, daß nichts geschehen dürfe, was bei den Eisenbahnern den Eindruck erwecken könnte, als werde ihr persönliches Schicksal in die Hände der [Alliierten] gelegt5.

5

Der Widerstand der dt. Eisenbahner gegen eine mögliche Unterstellung der Reichsbahn unter ausländische Gewalt wurde deutlicher, je mehr diese Frage in die Diskussion um Reparationsgarantien gezogen wurde. Als das dt. Memorandum vom 7. 6. ausgearbeitet wurde und damit die Konkretisierung der dt. Garantien in den Mittelpunkt der Diskussion rückte, erklärte der Vorstand der Gewerkschaft dt. Reichsbahnbeamter in einer Entschließung vom 29. 5.: „Die Verpflichtungen, die beim Abschluß einer etwaigen Verständigung eingegangen werden, dürfen aber nicht so sein, daß einzelne Volksteile oder Berufe dem Joche ausländischer Gewalten unterstellt werden. Der Hauptvorstand der Gewerkschaft deutscher Reichsbahnbeamten erklärt deshalb mit Nachdruck, daß unter allen Umständen die Reichsbahnen im Besitz des Reiches bleiben müssen. Die deutsche Eisenbahnbeamtenschaft, die an ihrem auf der öffentlich-rechtlichen Grundlage beruhenden Berufsbeamtentum unerschütterlich festhält, würde es nicht ertragen, irgendwie gearteten ausländischen Gewalten, seien es internationale Syndikate oder sonstige mit der Souveränität des deutschen Reichs unvereinbare Instanzen, unterstellt zu sein.“ (R 43 I /37 , Bl. 315.)

Eine Beschlußfassung fand nicht statt.

Extras (Fußzeile):