2.205.8 (cun1p): 8) (Außerhalb der Tagesordnung)

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

8) (Außerhalb der Tagesordnung)

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß bisher an Frankreich jährlich rd. 8 Millionen Frcs. für Entschädigungszahlungen aus der sozialen Fürsorge an die elsaß-lothringische Bevölkerung abgeführt worden seien12. Die diesjährige Zahlung sei nunmehr fällig. Da es sich um Zahlungen von Sozialrenten handele, beantrage er, der betreffenden Zahlung an Frankreich zuzustimmen.

12

Nach Art. 77 des VV war Deutschland verpflichtet, einen angemessenen Teil aus dem Sozialversicherungsfonds des Reiches zur Befriedigung elsaß-lothringischer Ansprüche an Frankreich abzuführen. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen legte eine Entscheidung des Völkerbundsrates vom 21.6.1921 fest (RGBl. S. 1289  ff.). Danach hatte Deutschland insgesamt eine Summe von 65 Mio Franken zu zahlen, die ab 1.7.1921 in jährlichen Raten abzutragen war. Die zum 1.7.23 fällige 3. Rate belief sich auf 7 966 000 Franken. RArbM Brauns befürwortete die Zahlung in einem Schreiben an StS Hamm vom 2. 7. vor allem aus rechtlichen Gründen. Über die Haltung des RFM führte er aus: „Der Herr RFM erklärt dagegen die Zahlung mit Rücksicht auf die gegenwärtige Devisenlage und die Notwendigkeit, mit den vorhandenen Devisen in erster Linie die für die Volksernährung unumgänglich notwendigen Getreideeinkäufe zu bewerkstelligen, ohne erneute Erschütterung der deutschen Valuta für unmöglich. Er weist ferner auf die planmäßige Plünderung der öffentlichen Kassen im alt- und neubesetzten Gebiete durch die Franzosen hin und gibt der Vermutung Ausdruck, daß die geraubten Beträge mindestens teilweise dazu benutzt werden, um sie bei den Börsen auf den Markt zu werfen und so den Kurs der Mark weiter zu drücken.“ (R 43 I /38 , Bl. 161 und 169, R 43 I /169 , Bl. 252).

Der Herr Reichsminister der Finanzen erklärte, ohne Nachprüfung im Augenblick noch nicht Stellung nehmen zu können.

Das Kabinett stimmte dem Antrage des Herrn Reichsministers des Auswärtigen zu vorbehaltlich des Einverständnisses des Herrn Reichministers der Finanzen13.

13

Am 25. 7. beschäftigt sich das Kabinett erneut mit dieser Frage (Dok. Nr. 223).

Extras (Fußzeile):