2.214.4 (cun1p): 4) Deutsch-russisches Warenlieferungsabkommen.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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RTF

4) Deutsch-russisches Warenlieferungsabkommen.

Der Herr Reichsminister des Auswärtigen trägt den Inhalt der Vorlage vor3.

3

In einer sechsseitigen Vorlage vom 4. 7. berichtete das AA über das am 1.3.23 zwischen Graf Brockdorff-Rantzau und Krassin in Moskau abgeschlossene vorläufige Abkommen über die Lieferung russ. Getreide- und Futtermittel gegen dt. Industrieerzeugnisse. Für die Lieferung von 15 – 20 Mio Pud (1 Pud = 16,38 kg) Getreide und Futtermittel verpflichtete sich die RReg., einen gestaffelten Vorschuß in stabiler Valuta zu leisten in der Weise, daß sie der russ. Reg. bei dt. Banken einen Kredit eröffnet, den die russ. Reg. für Zahlungsverpflichtungen in Anspruch nehmen kann, die sich aus Warenaufträgen in Deutschland ergeben. In der Ministerbesprechung vom 16. 4. war diesem Abkommen grundsätzlich zugestimmt worden, doch wurde als Richtlinie für die weiteren Verhandlungen beschlossen, den Abschluß auf 20 Mio Pud Brotgetreide zu begrenzen und die Inanspruchnahme des Vorschusses in Höhe von 50% des russ. Liefersolls in eine feste russ. Verpflichtung für neue Industriebestellungen umzuwandeln (im Protokoll der Ministerbesprechung vom 16. 4. fehlen diese Angaben). Nach längeren Verhandlungen in Berlin wurde am 5. 7. ein neunseitiger Vertragsentwurf vereinbart, der die Vorstellungen des Kabinetts im wesentlichen berücksichtigte und die Lieferungs- und Zahlungsmodalitäten im einzelnen präzisierte (R 43 I /133 , S. 479-484). Wever vermerkte zur Kabinettsvorlage am 8. 7.: „Trotz finanzieller Bedenken wird man aus politischen Gründen wohl zustimmen müssen. Wir kommen dadurch in engere wirtschaftliche Beziehungen und schaffen Absatzmöglichkeiten für unsere Industrie.“ (R 43 I /133 , S. 501-504).

Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft beantragt, daß die Devisen für die Beschaffung des russischen Getreides besonders bereit zu stellen und nicht von den der Reichsgetreidestelle zum Getreideaufkauf bereits zur Verfügung gestellten zu nehmen sind.

[636] Das Kabinett stimmt der Vorlage mit der Einschränkung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zu4.

4

Das Abkommen, abgeschlossen zwischen der Reichskreditgesellschaft und der russ. Handelsvertretung in Berlin, ist dem RT offenbar nicht vorgelegt und auch nicht im RGBl. veröffentlicht worden.

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